GERMAN Nach 1000 Anzeigen gegen Merkel sagt die BRD, der Bundeskanzler-Amtseid bedeutet gar nichts, ist nur Politik; wessen “Nutzen zu mehren” schwört sie?

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Hier wohnte der letzte deutsche Politiker, der nur für Deutschland wirkte.

 

Zitat:

Für den Amtseid eines Bundeskanzlers gilt dies allerdings nicht, erfuhr Stohmann. Anhaltspunkte für eine Straftat, so teilte die Staatsanwaltschaft in Bonn mit, lägen nicht vor. Der Amtseid eines Kanzlers – wie seiner Minister – sei nur “ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren”.

 

und

 

Was die Grundgesetzväter vermasselt haben: die Weisungsungebundenheit der Staatsanwaltschaft

„Einige fragen mit Recht, weshalb es keine Möglichkeit gibt, Merkel wegen verschiedener Straftaten anzuklagen und aus dem Amt zu entfernen. Antwort: Die Väter des Grundgesetzes – oft gerühmt – haben es vermasselt. Sie haben den klassischen Grundsatz jeder Demokratie – Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative – sträflich missachtet. 

Sie folgten dem Grundsatz ‚Nie wieder Weimar’ [JdN: die Verfassung des Juden Dr. Preuss], haben aber im Eifer übersehen, die Trennung von Exekutive und Judikative faktisch zu realisieren.

Das ist bisher in der Geschichte der Bundesrepublik nie aufgefallen und relevant geworden, weil wir bisher nie einen Kanzler hatten, der im Verdacht stand, Gesetze zu brechen und gegen den Strafanzeigen eingereicht wurden.

Eben durch einen grundsätzlichen Fehler in der Gesetzgebung, indem der Generalbundesanwalt von dem Justizminister die Weisung erhält, alle Anzeigen gegen Merkel nicht zu verfolgen. Der Kanzler bzw. die Kanzlerin ist berechtigt, diese Weisung an den Justizminister zu erteilen, wodurch der Grundsatz der Trennung von Exekutive und Judikative ausgehebelt wird.

Die Sache ist de facto nur heilbar, wenn ein neuer Kanzler den Justizminister anweist, die Strafsache ‚Merkel’ zu verfolgen. Vor diesem Hintergrund wird klar, warum Merkel unbedingt AKK als Nachfolgerin haben will.“

Annegret Kramp-Karrenbauer

 

Unsere Verfassung, das Grundgesetz, muß in vielen Elementen grundsätzlich im Sinne von mehr direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung überarbeitet werden. In dieser Form ist das GG nur ein Herrschaftsinstrument in einer Parteiendiktatur mit Unterstützung der Medien.

30.10.2000

AMTSEID

Nur so dahingesagt

 

Mit einem Jahr Gefängnis muss rechnen, wer falsch schwört. Gilt das auch für Bundeskanzler und Minister?

 

Fünfmal hat Helmut Kohl vor dem Deutschen Bundestag feierlich die Hand gehoben und geschworen, “dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde”. Fünfmal bestand Kohl auf dem Zusatz: “So wahr mir Gott helfe.” Und fünfmal, so viel ist nach der CDU-Spendenaffäre gewiss, hat er diesen Eid gebrochen.

Unangenehme Folgen muss der CDU-Patriarch deshalb allerdings nicht befürchten. Denn ein Amtseid, so die erstaunliche Expertise von Staatsanwaltschaft, Landesjustizministerium Nordrhein-Westfalen und Bundestagsverwaltung, ist gar kein richtiger Eid – und auf den Wahrheitsgehalt kommt es auch nicht an.

Das bekam jedenfalls ein Neusser Unternehmensberater im Ruhestand höchstrichterlich bescheinigt, der Kohl wegen Verletzung des Amtseids verklagen wollte.

Günther Stohmann, 72, hat sich sein Leben lang politisch engagiert. In den Fünfziger Jahren gehörte er zu den Gründungsmitgliedern der FDP in Ostwestfalen. Als aber Erich Mende 1960 Parteichef wurde, waren die Liberalen nicht länger seine Partei. Bei einem befreundeten Unternehmer lernte Stohmann 1972 Herbert Wehner kennen. Man diskutierte bis spät in die Nacht, am nächsten Morgen trat Stohmann der SPD bei.

Von Helmut Kohl hat der Genosse Stohmann nie viel gehalten. Als der zugab, er habe persönlich Spenden eingetrieben und sie, entgegen dem Parteiengesetz, nach Gusto verteilt, erstattete der Neusser Strafanzeige wegen mehrfachen Meineids.

Der Rentner fühlte sich gut gerüstet. Denn mit Gefängnis nicht unter einem Jahr, so steht es in Paragraf 154 des Strafgesetzbuchs, wird bestraft, “wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört”.

Für den Amtseid eines Bundeskanzlers gilt dies allerdings nicht, erfuhr Stohmann. Anhaltspunkte für eine Straftat, so teilte die Staatsanwaltschaft in Bonn mit, lägen nicht vor. Der Amtseid eines Kanzlers – wie seiner Minister – sei

nur “ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren”.

Doch so leicht ließ sich Stohmann nicht abwimmeln. Erstens, widersprach er in einem erneuten Schreiben an die Staatsanwaltschaft, sei nirgends die Rede davon, dass ein Eid in einem gerichtlichen Verfahren zu erfolgen habe. Zweitens sei der Bundestag doch immerhin “das höchste Verfassungsorgan des deutschen Volkes und kein Kegelverein”. Und drittens würden gerichtliche Urteile schließlich im Namen des deutschen Volkes und nicht im Namen Justitias gesprochen.

Stohmann erweiterte seine Anzeige um den Ex-Innenminister Manfred Kanther, der in Hessen Parteigeld illegal in die Schweiz transferiert hatte. Wieder ohne Erfolg. Gegenstand des Amtseids von Kanzler und Kabinett, schrieb die Staatsanwaltschaft, sei “nicht die Wahrheit von behaupteten Tatsachen, sondern das künftige staatspolitische Verhalten des Eidesleistenden”.

[JdN: Im Klartext: ein Verhalten von Treue zum Holocaust, zum Judentum, zur NATO und zu den Ami-Herrenmenschen]

Stohmann wandte sich nun an das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen, das den Fall an die Generalstaatsanwaltschaft in Köln weiterleitete – das Ergebnis blieb dasselbe: kein Meineid, kein Verfahren.

Nach vier vergeblichen Anläufen bei Justiz und Landesbehörden suchte der Rentner entnervt Unterstützung bei der Bundespolitik. Ob es denn angehen könne, fragte er beim “lieben Genossen” und Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse an, dass der Amtseid nur so eine Art “Kneipeneid” sei, nach dem rheinischen Motto: “Dat schwör ich dich beim Grab meiner Oma?”

Aus dem Amtsdeutsch übersetzt lautet die Antwort: im Prinzip ja. Es sei zwar unbestreitbar, ließ Thierse wissen, dass der Amtseid in puncto Gesetzestreue nicht eingehalten worden sei. Mit dem Amtseid aber solle nur “grundsätzlich die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen [JdN: deutsche Schuld an allem] und Aufgaben [Hooton-Plan-Verwirklichung des allmählichen deutschen Aussterbens] bekräftigt werden”.

In gewisser Weise darf Helmut Kohl sich sogar bestätigt sehen, wenn er sich an Recht und Gesetz nicht gebunden fühlt. Im Unterschied zu einer beeideten Falschaussage vor Gericht handelt es sich nämlich laut Bundestagspräsident beim Amtseid um eine “über das Rechtliche hinausgehende Selbstbindung an die Verfassung” [welche von der von Rockefeller gegründeten Universität von Chikago ausgefeilt wurde] .

Es sei “Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten”.

Für Günther Stohmann, den der Briefwechsel mit dem Amtsschimmel “den Rest meiner politischen Überzeugung gekostet hat”, gibt es nur eine logische Konsequenz: “Wenn der Amtseid ohnehin nur leeres Geschwätz und ein billiges Schauspiel ist – warum schaffen wir ihn dann nicht gleich ab?”

Von Tina Hildebrandt

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-17704591.html

Warum Merkel bisher davonkommt

4. Januar 2019

Strafanzeigen gegen sie gibt es schon viele, aber Sorgen machen muss sie sich deswegen nicht – Wie dies eine Bürgerin über Facebook erklärt – Was die Grundgesetzväter vermasselt haben: die Weisungsungebundenheit der Staatsanwaltschaft – Merkel 2012: „Abenteuer einzugehen, verbietet mein Amtseid“

An sich ist Eidverletzung strafbar, aber nicht für Kanzler und Minister – Warum der Kanzler-Eid gar kein richtiger Eid ist, sondern ganz etwas anderes – Welchen Wert hat ein Eid, wenn seine Verletzung rechtlich keine Folgen hat? – Was Merkel unter „Zusammenhalt der Gesellschaft“ versteht und von den Deutschen erzwingen will – Das „Böse“ ist mittlerweile in Deutschland allgegenwärtig

Parteivorsitzende der CDU ist Angela Merkel nicht mehr, aber immer noch Bundeskanzlerin. Nach ihren sieben Vorgängern im Bundeskanzleramt ist sie dort nicht nur die erste Frau, sondern auch die erste Amtsträgerin, die dabei ist, das von ihr regierte Deutschland und die Deutschen nicht nur finanziell zu ruinieren, sondern auch abzuschaffen.

Hervorstechende Belege dafür sind die Stichworte Energiewende, CO2-Wahn, Klimaschutz, Euro-Rettung und Willkommenspolitik für den Zustrom muslimischer und schwarzafrikanischer Zuwanderer, die nach Deutschland wollen, weil für sie hier Milch und Honig fließen. Den Migrantenstrom erst auszulösen (2015), dann ihn nicht zu beenden und damit  die desaströsen Folgen, die dieses Hereinströmen zwangsläufig und absehbar mitsichbringt, wissentlich in Kauf zu nehmen oder ausdrücklich zu wollen, läuft ebenso zwangsläufig darauf hinaus – um mit Thilo Sarrazin zu sprechen –  Deutschland abzuschaffen.

Merkel ist dazu offenkundig entschlossen. Wer so handelt, vergeht sich an Deutschland und den Deutschen. Ist denn das nicht strafbar als Landesverrat oder Hochverrat?

Landesverrat nicht, aber vielleicht Hochverrat

Das deutsche Strafgesetzbuch enthält beide Begriffe.*) Aber als Landesverrat gilt nach Paragraph 94 nur, wenn jemand ein Staatsgeheimnis verrät. Was ein Staatsgeheimnis ist, steht in Paragraph 93. Und ob auch Hochverrat nach Paragraph 81 oder 83 vorliegt, ist je nach Auffassung und Auslegung juristisch umstritten.  Unterschieden wird nach Bestandshochverrat und Verfassungshochverrat: „Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Dieser umfasst die staatliche Einheit von Bund und Ländern, deren Gebietsintegrität und die völkerrechtliche Souveränität des Bundes (Bestandshochverrat). Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte.“ (Quelle hier).

[JdN: Also geht es nur um den Erhalt dieses aus Chikago hereingeflatterten Stücks Papier namens “Grundgesetz”]

Strafanzeigen gegen Merkel schon viele, aber Sorgen machen muss sie sich nicht

Strafanzeigen gegen Merkel wegen Hochverrats sind bei der Polizei und Staatsanwaltschaft schon viele eingegangen. Bereits im Herbst 2016 sollen es schon über tausend gewesen sein (siehe zum Beispiel hier). Rund vierhundert hatte die Bundesstaatsanwaltschaft schon ein Jahr zuvor bestätigt (hier). Aber Sorgen machen muss Frau Merkel deswegen nicht.

Die Anwaltschaft ist nicht unabhängig, sondern auch weisungsgebunden (siehe meinen Beitrag „Unabhängigkeit für die Staatsanwälte“ vom 2. Januar hier). Wie so etwas abläuft, können Sie hier lesen. Das Beispiel stammt schon aus dem Jahr 2008. Es enthält auch ein Antwortschreiben der Bundesanwaltschaft, wie es in solchen Fällen typisch ist (hier).

 

Wie es eine Bürgerin über Facebook erklärt

Das Bewältigen des Klimawandels, also die Klimaschutzpolitik, hat Kanzlerin Merkel in ihrer Neujahrsansprache als zentrale politische Aufgabe bezeichnet (FAZ vom 31. Dezember 2018, Seite 1). Warum sich diese Politik auf ruinöse Weise gegen Deutschland und seine Bürger richtet, ist auf dieser Web-Seite schon mehrfach dargestellt worden.

Ein Deutscher, der inzwischen im Ausland lebt, schreibt mir, er habe in der ausländischen Presse Berichte von einem Merkel-Vortrag vor internationalem Publikum gelesen, in dem sie gefordert habe, alle Nationen müssten Souveränität abgeben, um das große Ziel der NWO (New World Order) zu erreichen.

Weiter schreibt er: „Im Internet wurde in großer Zahl gefordert, diese Frau endlich abzulösen, weil sie nicht die Interessen der Deutschen, sondern die der UNO vertritt, welche eine kommunistische Weltherrschaft anstrebt. Und es wurde immer wieder gefragt, weshalb es nicht möglich sei, sie anzuklagen.“ Hierzu macht er auf eine Facebook-Zuschrift aufmerksam dazu, die auf diese Frage eine Antwort versuche. Hier der Text:

Merkel 2012: „Abenteuer einzugehen, verbietet mein Amtseid“ – Ach, nee

Wie jeder Kanzler zuvor hat auch Merkel den Amtseid abgelegt: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle desdeutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Dass sie diesen Eid verletzt, liegt (siehe oben den ersten Absatz) offen zutage.  Am 27. Februar 2012 um 15.12 Uhr im Bundestag hat sie gesagt:  „Abenteuer einzugehen, verbietet mein Amtseid.“ (Quelle hier).

Ach, nee! Es ging damals um die Euro-Rettung und einen befürchteten möglichen Austritt Griechenlands. Dabei ist auch schon die Euro-Rettung ein für Deutschland ruinöses Abenteuer. Merkel beruft sich auf den Amtseid und verletzt ihn damit zugleich.  (Bildquelle unbekannt)

An sich ist Eidverletzung strafbar – aber nicht für Kanzler und Minister

Was also soll man von einem solchen Amtseid halten? Offensichtlich nichts: „Der Amtseid ist eine politische Absichtserklärung und sonst gar nichts. Mögliche rechtliche Folgen, wie sie aktuell von vielen wegen vermeintlichen Eidbruchs von Politikern gefordert werden, gibt es nicht.“ (Quelle hier).

An sich ist Eidverletzung strafbar: Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft. So steht es in Paragraf 154 des Strafgesetzbuches. Geregelt ist der Amtseid für Bundeskanzler und Bundesminister im Grundgesetz (Artikel 56 und 64). Leisten müssen sie ihn, wenn sie ihr Amt antreten.

Warum der Kanzler-Eid gar kein richtiger Eid ist, sondern ganz etwas anderes

Dass der Kanzler-Eid gar kein richtiger Eid ist, erfuhr ein Bürger, als er einst den damaligen Bundeskanzler Kohl wegen Meineids verklagen wollte. Die Staatsanwaltschaft beschied ihn, der Amtseid eines Kanzlers – wie seiner Minister – sei nur „ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren“. (Quelle hier). Nach Aussage von Wolfgang Thierse, der damals (im Jahr 200) Bundestagspräsident war, soll mit dem Amtseid nur „grundsätzlich die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen und Aufgaben bekräftigt werden“. Anders als einer beeideten Falschaussage vor Gericht handele es sich beim Amtseid um eine „über das Rechtliche hinausgehende Selbstbindung an die Verfassung“. Es sei „Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten“. (Quelle ebenfalls hier).

Welchen Wert hat ein Eid, wenn seine Verletzung rechtlich keine Folgen hat?

Kanzler und Minister dürfen also schwören und dagegen verstoßen, ohne rechtlich belangt zu werden. Ihr Eid hat strafrechtlich keine Bedeutung, gegen seine Verletzung kann nicht juristisch vorgegangen werden.

Juristisch also nicht, folglich nur politisch, also durch Entfernen aus dem Amt – entweder durch Abwahl oder durch erzwungenen Rücktritt.

Gleichwohl drängt sich die Frage auf, welchen Wert ein Amtseid hat, der rechtlich ohne Bedeutung ist  und gegen den man juristisch nicht vorgehen kann, wenn der Amtsträger ihn verletzt.

Warum heißt er dann überhaupt “Amtseid”, und warum müssen ihn die Amtsträger überhaupt leisten? Näheres dazu finden Sie in dem Beitrag von Norbert Richter „Der deutsche Amtseid – und warum Widerstand auf dem Rechtsweg nichts bringt“ (hier).

Das „Böse“ ist mittlerweile in Deutschland allgegenwärtig

Das Informationsportal Unser Mitteleuropa schrieb am 3. Januar zur Neujahrsrede der „Kanzlerin des Untergangs“ (hier): „Das soge­nan­nte ‚Böse’ ist mit­tler­weile in Deutschland und Westeuropa all­ge­gen­wär­tig. Geheimdienste sind rund um die Uhr beschäftigt, Mordanschläge fanatis­cher Moslems zu ver­hin­dern, Weihnachtsmärkte gle­ichen streng bewachten Festungen, Volksfeste wer­den abge­sagt oder vorzeitig abge­brochen. Großveranstaltungen finden nur noch unter stren­gen Sicherheitsvorkehrungen und mit eige­nen Schutzzonen für Frauen statt. ‚Einzelfälle’ aller Art, verübt von ‚Schutzsuchenden’, über­wiegend  aus Afrika und dem Morgenland, sind kaum noch zählbar.“

Was Merkel unter „Zusammenhalt der Gesellschaft“ versteht und von den Deutschen erzwingen will

Und weiter: „Doch Kanzlerin Angela Merkel wird nicht müde, von jenen ‚die schon länger hier leben’, weit­er­hin Offenheit und Toleranz zu fordern.

Offenheit, Toleranz und Respekt seien Werte, für die man sich anstren­gen müsse, predigte Pastorentochter Angela Merkel in ihrer Neujahrsansprache und mahnte den Zusammenhalt der Gesellschaft ein.

Was Merkel darunter ver­steht, hat sie schon oft bewiesen. ‚Die schon länger hier leben’ haben die Hunderttausenden ille­galen Zuwanderer, auch ‚Flüchtlinge’ genannt, mit offe­nen Armen zu emp­fan­gen, und deren archais­chen Sitten und Gebräuche zu respek­tieren.

Und Deutschlands Grenzen bleiben natür­lich für alle offen, die da kom­men mögen. Alles andere wird als ‚recht­sex­trem’, ‚intol­er­ant’ und ‚aus­län­der­feindlich’ gebrand­markt.“  Zum Bild: Ob wir das noch erleben? (Quelle unbekannt)

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*) Strafgesetzbuch (StGB) – § 94 Landesverrat

(1) Wer ein Staatsgeheimnis 1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder 2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik  Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder 2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.

Strafgesetzbuch (StGB) – § 93 Begriff des Staatsgeheimnisses

(1) Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.

(2) Tatsachen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder unter Geheimhaltung gegenüber den Vertragspartnern der Bundesrepublik Deutschland gegen zwischenstaatlich vereinbarte Rüstungsbeschränkungen verstoßen,

Strafgesetzbuch (StGB) – § 81 Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder 2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Strafgesetzbuch (StGB) – § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

http://kpkrause.de/2019/01/04/warum-merkel-bisher-davonkommt/

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…….Schon die Wortwahl des Kanzlereides is heimtückisch

Merkel schwört, der Deutschen “Nutzen zu mehren” — aber wem zuliebe?

Den Juden!

Die BRD hat den Juden nützlich zu sein!

Die BRD ist der Bankomat israels!

Deswegen heißt es, “den Nutzen zu mehren” – den Nutzen der Deutschen für die Juden!

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