GERMAN 1933 wurde Hitler heutigentags Reichskanzler

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Heute am 30.Januar 2020 jährt sich zum 87te Male der Tag, an dem Adolf Hitler, der Gründer, Aufbauer, Hauptredner, Hauptorganisator und unermüdlicher Führer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, von Reichspräsidenten, dem Feldmarschall Paul von Hindenburg, zum Reichskanzler des Deutschen Reiches ernannt wurde.

GERMANY – JANUARY 01: Adolf Hitler holding a speech, about 1925. (Photo by Imagno/Getty Images) [Hitler haelt eine Rede. Photographie. Um 1925.]
Anläßlich dieses Tages und im Gedenken an die vergangenen Zeiten, möchte ich nachstehend noch einmal das Programm der NSDAP, die berühmten 25 Punkte, zur Kenntnis bringen.

Es ist erstaunlich, wie es den Gründern der NSDAP, vor allem aber Adolf Hitler selber gelungen ist, die grundlegenden Ziele dieser Bewegung in dieser kurzen Formulierung zu verdeutlichen.

Diese 25 Punkte sind bezüglich ihrer Klarheit und unmißverständlichen Aussagekraft einmalig in der Weltgeschichte – deshalb seien sie hier noch einmal in Erinnerung gerufen.

Überreicht und verbunden mit herzlichen Heilsgrüßen von Klaus Kaping

 

Programm der                                                              Nationalsozialistischen                                            Deutschen Arbeiterpartei

 

Das Programm der Deutschen Arbeiterpartei ist ein Zeit-Programm. Die Führer lehnen es ab, nach Erzielung der im Programm aufgestellten Ziele neue aufzustellen, nur zu dem Zwecke, um durch künstlich gesteigerte Unzufriedenheit der Massen das Fortbestehen der Partei zu ermöglichen.

 

[Abschnitt I. Nationalpolitik]

[Unterabschnitt a. Außenpolitik]

Art. 1    [Großdeutschland] Wir fordern den Zusammenschluß aller Deutschen auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu einem Großdeutschland.

Art. 2    [Versailles-Aufhebung] Wir fordern die Gleichberechtigung des deutschen Volkes gegenüber den anderen Nationen, Aufhebung der Friedensverträge von Versailles und St. Germain.

1941 voll verwicklicht!

Art. 3    [Ostlebensraum] Wir fordern Land und Boden (Kolonien) zur Ernährung unseres Volkes und Ansiedlung unseres Bevölkerungs-Überschusses.

 

[I. b. Rassenpolitik]

Art. 4    [Geblütsbürgerschaft] Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher deutscher Volksgenosse sein.

Art. 5    [Fremdengesetzgebung] Wer nicht Staatsbürger ist, soll nur als Gast in Deutschland leben können und muß unter Fremdengesetzgebung stehen.

Art. 6    [Amtsvorbehalt] Das Recht, über Führung und Gesetze des Staates zu bestimmen, darf nur dem Staatsbürger zustehen. Daher fordern wir, daß jedes öffentliche Amt, gleichgültig welcher Art, gleich ob im Reich, Land oder Gemeinde, nur durch Staatsbürger bekleidet werden darf.

              Wir bekämpfen die korrumpierende Parlamentswirtschaft einer Stellenbesetzung nur nach Parteigesichtspunkten ohne Rücksicht auf Charakter und Fähigkeiten.

Art. 7    [Selbsterhaltungsvorrang] Wir fordern, daß sich der Staat verpflichtet, in erster Linie für die Erwerbs- und Lebensmöglichkeit der Staatsbürger zu sorgen.

              Wenn es nicht möglich ist, die Gesamtbevölkerung des Staates zu ernähren, so sind die Angehörigen fremder Nationen (Nicht-Staatsbürger) aus dem Reiche auszuweisen.

Art. 8    [Fremdenrückführung] Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern. Wir fordern, daß alle Nicht-Deutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden.

 

[I. c. Bürgerschaft]

Art. 9   [Gemeingleichstellung] Alle Staatsbürger müssen gleiche Rechte und Pflichten besitzen.

Art. 10 [Treuleistungsgebot] Erste Pflicht jedes Staatsbürgers muß sein, geistig oder körperlich zu schaffen. Die Tätigkeit des einzelnen darf nicht gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen, sondern muß im Rahmen des Gesamten und zum Nutzen aller erfolgen.

(Abschnitt II. Wirtschaftspolitik)

Art. 11 [Zinsknechtschaftsbrechung] Daher fordern wir: Abschaffung des arbeits- und mühelosen Einkommens, Brechung der Zinsknechtschaft!

Art. 12 [Kriegsgewinneinzug] Im Hinblick auf die ungeheuren Opfer an Gut und Blut, die jeder Krieg vom Volke fordert, muß die persönliche Bereicherung durch den Krieg als Verbrechen am Volke bezeichnet werden. Wir fordern daher restlose Einziehung aller Kriegsgewinne.

Art. 13 [Privatmonopolbekämpfung] Wir fordern die Verstaatlichung aller (bisher) bereits vergesellschafteten Betriebe (Trusts).

Art. 14 [Großbetriebsgewinnbeteiligung] Wir fordern Gewinnbeteiligung an Großbetrieben.

Art. 15 [Bürgeraltersversorgung] Wir fordern einen großzügigen Ausbau der Alters-Versorgung.

Art. 16 [Kaufhauskommunalisierung] Wir fordern die Schaffung eines gesunden Mittelstandes und seine Erhaltung, sofortige Kommunalisierung der Groß-Warenhäuser und ihre Vermietung zu billigen Preisen an kleine Gewerbebetreibende, schärfste Berücksichtigung aller kleinen Gewerbebetreibenden bei Lieferung an den Staat, die Länder oder Gemeinden.

Art. 17 [Bodenspekulationsverbot] Wir fordern eine unseren nationalen Bedürfnissen angepaßte Bodenreform, Schaffung eines Gesetzes zur unentgeltlichen Enteignung von Boden für gemeinschaftliche Zwecke. Abschaffung des Bodenzinses und Verhinderung jeder Bodenspekulation.

(Erklärung: Da die NSDAP auf dem Boden des Privateigentums steht, ergibt sich von selbst, daß der Passus „Unentgeltliche Enteignung“ nur auf die Schaffung gesetzlicher Möglichkeiten Bezug hat, Boden, der auf unrechtmäßige Weise erworben wurde oder nicht nach den Gesichtspunkten des Volkswohls verwaltet wird, wenn nötig, zu enteignen. Dies richtet sich demgemäß in erster Linie gegen die jüdischen Grundspekulationsgesellschaften. München, den 13. April 1928.)

Art. 18  [Schädlingsausmerzung] Wir fordern den rücksichtlosen Kampf gegen diejenigen, die durch ihre Tätigkeit das Gemeininteresse schädigen. Gemeine Volksverbrecher, Wucherer, Schieber usw. sind mit dem Tode zu bestrafen, ohne Rücksicht auf Konfession und Rasse.

Guillotine des Reiches in München

 

[Abschnitt III. Volkstumserneuerung]

Art. 19  [Rechtsgermanisierung] Wir fordern Ersatz für das der materialistischen Weltordnung dienende römische Recht durch ein deutsches Gemeinrecht.

Art. 20  [Begabtenförderung] Um jeden fähigen und fleißigen Deutschen das Erreichen höherer Bildung und damit das Einrücken in führende Stellung zu ermöglichen, hat der Staat für einen gründlichen Ausbau unseres Volksbildungswesens Sorge zu tragen. Die Lehrpläne aller Bildungsanstalten sind den Erfordernissen des praktischen Lebens anzupassen. Das Erfassen des Staatsgedankens muß bereits mit dem Beginn des Verständnisses durch die Schule (Staatsbürgerkunde) erzielt werden. Wir fordern die Ausbildung besonders veranlagter Kinder armer Eltern ohne Rücksicht auf deren Stand oder Beruf auf Staatskosten.

Art. 21  [Gesundheitsfürsorge] Der Staat hat für die Hebung der Volksgesundheit zu sorgen durch den Schutz der Mutter und des Kindes, durch Verbot der Jugendarbeit, durch Herbeiführung der körperlichen Ertüchtigung mittels gesetzlicher Festlegung einer Turn- und Sportpflicht, durch größte Unterstützung aller sich mit körperlicher Jugend-Ausbildung beschäftigenden Vereine.

 

[Abschnitt IV. Gewährleistung]

Art. 22  [Wehrmachtaufbau] Wir fordern die Abschaffung der Söldnertruppe und die Bildung eines Volksheeres.

Art. 23  [Medienentgiftung] Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen die bewußte politische Lüge und ihre Verbreitung durch die Presse. Um die  Schaffung einer deutschen Presse zu ermöglichen, fordern wir, daß:

  1. a) sämtliche Schriftleiter und Mitarbeiter von Zeitungen, die in deutscher Sprache erscheinen, Volksgenossen sein müssen,
  2. b) nichtdeutsche Zeitungen zu ihrem Erscheinen der ausdrücklichen Genehmigung des Staates bedürfen. Sie dürfen nicht in deutscher Sprache gedruckt werden.
  3. c) jede finanzielle Beteiligung an deutschen Zeitungen oder deren Beeinflussung durch Nicht-Deutsche gesetzlich verboten wird und fordern als Strafe für Übertretungen die Schließung eines solchen Zeitungsbetriebes, sowie die sofortige Ausweisung der daran beteiligten Nicht-Deutschen aus dem Reich.

    Zeitungen, die gegen das Gemeinwohl verstoßen, sind zu verbieten. Wir fordern gesetzlichen Kampf gegen eine Kunst- und Literatur-Richtung, die einen zersetzenden Einfluß auf unser Volksleben ausübt und die Schließung von Veranstaltungen, die gegen vorstehende Forderungen stoßen.

Art. 24  [Religionswaltung] Wir fordern die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse im Staat, soweit sie nicht dessen Bestand gefährden oder gegen das Sittlichkeits- und Moralgefühl der germanischen Rasse verstoßen.

Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Christentums, ohne sich konfessionell an ein bestimmtes Bekenntnis zu binden. Sie bekämpft den jüdisch-materialistischen Geist in und außer uns und ist überzeugt, daß eine dauernde Genesung unseres Volkes nur erfolgen kann von innen heraus auf der Grundlage: Gemeinnutz vor Eigennutz.

Art. 25  [Zentralständestaat] Zur Durchführung alles dessen fordern wir: Die Schaffung einer starken Zentralgewalt des Reiches.

Unbedingte Autorität des Zentralparlaments über das gesamte Reich und seine Organisationen im Allgemeinen.

Deutscher Reichstag im Kroll-Operngebäude

Die Führer der Partei versprechen, wenn nötig unter Einsatz ihres eigenen Lebens, für die Durchführung der vorstehenden Punkte rücksichtslos einzutreten.

München, den 24. Februar 1920

Putsch und Marsch auf die Feldherrnhalle – 16 tote Kameraden; Adolf Hitler und Hermann Goering wurden schwer verletzt (Schulterverrenkung für Hitler und extrem schmerzhafter Lendenschuss für Goering); auch Rudolf Hess (vorderste Reihe rechts) und Heinrich Himmler (hinter Hess) marschierten an vorderer Reihe den scharf geladenen Maschinengewehren der bayrischen Polizei entgegen. “Parteibonzen?” Nein, Straßenkämpfer, die im Stahlgewitter (Ernst-Jünger-Wort) alles — außer der Ehre — für Deutschland und die arische Rasse riskierten!

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