GERMAN Die Methoden der Umerziehung v. Udo Walendy

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Die Methoden der Umerziehung

Udo Walendy

Historische Tatsache Nr. 2

„Die Deutsche Regierung und das Deutsche Volk sollten klar und unzweideutig der Welt verkünden, daß keinem Deutschen mehr für Kriegsverbrechen der Prozeß gemacht wird, ehe nicht auch die Alliierten beginnen, ihre Kriegs­verbrecher vor Gericht zu stellen.”

(Prof. Dr. A. J. App, Philadelphia)

„Ich möchte Sie daran erinnern, mit welchem System sie – die außenpolitischen Beziehungen – aufgenommen wurden. Hier, mit diesem [der UdSSR]:

Es war ein System, das mittels eines bewaffneten Aufstandes an die Macht kam, das die verfassung­gebende Versammlung auseinandertrieb,

es war ein System, das ohne jedes gerichtliche Verfahren mit den Gegnern abrechnete, das die Streiks der Arbeiter unterdrückte, das die Dörfer so unerträglich ausplünderte, daß es die Bauern zu Aufständen trieb, die es dann blutig unterdrückte,

es war ein System, das die Kirche vernichtete,

das zwanzig Gouvernements des Landes in den Hun­ger trieb,

es war ein System, das als erstes im 20. Jahrhundert Konzentrationslager eingeführt hat sowie das Verfahren der Geiselnahme, d. h. nicht denjenigen, der verfolgt wurde, zu fas­sen, sondern dessen Familien oder wahllos irgend jemanden, um sie zu erschießen,

es war das System, das die Werktätigen mit allen seinen Dekreten getäuscht hat: im Dekret über die Landreform, im Dekret über den Frieden, im Dekret über die Fabriken, im Dekret über die Freiheit der Presse,

 

Lenin

es war das System, das alle übrigen Parteien liquidiert hat.

Ich bitte Sie, das richtig zu verstehen: Es vernichtete nicht nur die Parteien als solche, es löste nicht bloß die Parteien auf, sondern es liquidierte deren Mitglieder,

es war das System, das den Genozid der Bauernschaft eingeführt hat: 15 Millionen Bauern wurden zur Liquidierung verschleppt,

es war das System, das die Leibeigenschaft wieder eingeführt hat,

es war das System, das in Friedenszeit in der Ukraine eine künstliche Hungersnot hervorgerufen hat. 6 Millionen Menschen starben an Hunger in der Ukraine in den Jahren 1932 und 1933 am Rande Europas!

In den Jahren 1918 und 1919 hat die Tscheka ohne Gerichtsverfahren mehr als 1000 Menschen im Monat erschossen. Auf dem Höhepunkt des Stalin’schen Terrors, in den Jahren 1937/1938, erhält man bei Aufteilung der Zahl der Monate einen Durchschnitt von mehr als 40 000 Erschossenen im Monat. Und mit diesem Land, mit dieser Sowjetunion, ging im Jahre 1941 die gesamte vereinigte demokratische Welt ein Kriegsbündnis ein”.

–Alexander Solschenizyn in einer Rede am 30. 6. 1975 im Washingtoner Hilton Hotel auf Einladung der US-amerikanischen Gewerkschaftsorganisation AFL/CIO

Anstand und Ehrfurcht vor den Lebenden und Toten — Kameraden wie ehemaligen Gegnern — erfordern eine Ab­kehr von den unmoralischen, verlogenen, haßmotivierten, von keiner ethischen Norm getragenen Wertordnung der Stalin, Roosevelt und Churchill und ihrer Helfershelfer.

Wer dieses Umdenken nicht aus Gewissensgründen voll­zieht, den wird die politische Zukunft dazu zwingen!

Udo Walendy

1976

Alle Rechte vorbehalten

Herausgegeben von Historical Review Press, Richmond, Surrey, 23 Ellerker Gardens TW 106 A A Fotos aus Archiven und Hans Wagner, Vlotho

Printed in England Zentralauslieferung für die deutsche Ausgabe:

Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung

Hochstraße 6

4973 Vlotho (Weser)

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*** Zu Udo Walendy

Ich habe Walendy zweimal 2006 kennengelernt, außerhalb von Nürnberg und dann in Washington DC. Er war ein feiner älterer Herr geworden, damals schon, da jahrgang 1927, 79 Jahre alt. Ich übersetzte ihm (und für die revisionistische Zeitschrift Barnes Review/Washington DC) seinen 55-seitigen kritischen Artikel über Alexander Solschenizyns Buch aus 2002 Zwei Jahrhunderte Zusammen ins Englische, das die schreckliche Rolle der Juden in und gegen Russland ab 1795 mutig besprach und belegte — als sich Russland aufs folgenschwerste den jüdisch bevölkerten Teil Polens einverleibte — aber auch einige sowjetische Gräuelmärchen gegen Deutschland kritiklos aufnahm.

(Eine negative Einstellung zu Hitler ist fast allen Russen zu eigen, aber auch leider sehr nachvollziehbar, da Hitler selbst russenfeindlich, d.h. gegen die Russen als Volk eingestellt war, Bolshewismus hin or her. Hitler wollte, besonders nach der englischen Hungerblockade von 1914-19  gegen Deutschland, das ganze europäische Russland zur Kornkammer Deutschlands umgestalten und — das ist leider nicht bloß Allierte Hetzpropaganda, sondern steht ausführlich in Mein Kampf da – die meisten Slawen in der eigenen Heimat versklaven oder daraus nach Sibirien vertreiben. Siehe dazu: https://johndenugent.com/deutsch/german-hitlerkritik/)

solschenitsyn-200-jahre-wertung

Aus meiner Übersetzung des großen Walendy-Artikels wurde dann eine Sondernummer der US-Zeitschrift Barnes Review unter dem Titel “Russland und die Juden.”

200 Years Together Walendy JdN TBR 2008 no5-54-14

Aus der deutschsprachigen Metapedia (https://de.metapedia.org/wiki/Udo_Walendy):

Walendy, Udo

Udo Walendy (Lebensrune.png 21. Januar 1927 in Berlin) ist ein deutscher Politikwissenschaftler. Zudem ist er Geschichtsrevisionist und er lehnt die offizielle Darstellung des sogenannten „Holocaust“ sowie Deutschlands angebliche Alleinschuld am Ausbruch des Ersten und auch Zweiten Weltkrieges ab. Er ist deshalb wegen sogenannter „Volksverhetzung” vorbestraft.[1][2] Sein Fall hat auch im Ausland Aufsehen erregt.[3]

Inhaltsverzeichnis

[Verbergen]

Werdegang

Udo Walendy in Washington 2006 [JdN: ich und margaret waren voll dabei]

Walendy wurde im Dritten Reich gegen Ende des Zweiten Weltkrieges zum Reichsarbeitsdienst, dann als Luftwaffenhelfer und schließlich zur Wehrmacht eingezogen. Er machte sein Abitur 1946 und besuchte danach die Journalistenschule in Aachen. Von 1950 bis 1956 studierte er an der Hochschule für Politik in West-Berlin Politikwissenschaft und erwarb dort sein Diplom.

In einem Vortrag beschrieb Walendy später, daß die meisten seiner Dozenten seinerzeit gerade erst aus dem Ausland wiedergekommen waren. Einer von ihnen sagte, daß alle Deutschen Nazis und alle Nazis wiederum Verbrecher gewesen seien. Dies geschah unter lautstarker Zustimmung der allermeisten Studenten. Walendy widersprach dem nicht, weil er in Ruhe zu Ende studieren wollte. Er mißbilligte aber dieses Verhalten, weil die Studenten alle ihre eigenen Väter beschimpft hätten. Er aber beschloß, nichts mehr von dem zu glauben, was ihm eingetrichtert werden sollte und machte die Überprüfung solcher Anschuldigungen gegen das eigene Volk und die eigenen Vorfahren zu seinem Beruf. Das Studium betrachtete er aber nachträglich dennoch als wichtig, weil ihm wesentliche Kenntnisse gefehlt hätten, die er sich erst dadurch aneignen konnte.

1965 gründete er in Vlotho den Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung. Den von ihm aufgebauten Verlag führt mittlerweile seine Frau fort, die deshalb selbst schon vor Gericht stand.[4] Die Familie Walendy wird auch weiterhin von der BRD heimgesucht.[5]

1964 schloß sich Walendy der NPD an, deren Präsidium er von 1965 bis 1972 angehörte. Nach Verbüßung einer Haftstrafe wegen angeblicher „Volksverhetzung[6] übernahm Walendy ab 1997 den Landesvorsitz der NPD Nordrhein-Westfalen.

Walendy gehört neben Germar Rudolf zu den bekannteren der Revisionisten, welche die mutmaßlichen Verbrechen der Deutschen im Zweiten Weltkrieg ganz oder teilweise anzweifeln.

Germar Rudolf, Diplom-Chemiker, in einer echten Gaskammer in Auschwitz mit blaugefärbter Wand, wo die Entlausung von Gefangenkleidung vorgenommen wurde.

Er pflegt engen Kontakt mit der belgischen revisionistischen Organisation Vrij Historisch Onderzoek (VHO) und war mit Florentine Rost van Tonningen stets gut befreundet.

***JdN Ich dolmetschte 1989 für sie ins Englische ihre Rede vor einem revisionistsichen Kongress in Kalifornien des damaligen IHR zu ihrem heldenhaften Leben in Holland, dem Foltermord durch Kommunisten an ihrem Mann, der Direktor der Bank von Holland (!) gewesen war, und anderen schweren Verfolgungen.

 

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Zum 70. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges hat Walendy sinngemäß gesagt, daß er davon überzeugt sei, daß sich die wirkliche Geschichtsschreibung, an der auch er mitgewirkt hat, am Ende gegen die Geschichtsfälschung und die Umerziehung durchsetzen wird.[7]

Udo Walendy erkannte schon frühzeitig die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit im Rahmen des Revisionismus, sein Buch „Wahrheit für Deutschland“ (1964) erschien demgemäß auch in verschiedenen Fremdsprachen. In seinem 1980er Vortrag „Die Methoden der Umerziehung“ berichtete er darüber, wie die deutschen Akten nach 1945 von den Umerziehern ausgesiebt und wie Deutschland belastende sogenannte Dokumente von ihnen erst fabriziert wurden, bevor sie dem Bundesarchiv übergeben wurden.

Er nimmt weiterhin für sich in Anspruch, der erste Historiker gewesen zu sein, der sich überhaupt nach der Authentizität dieser Akten und nach dem Verbleib der Originale erkundigte. Über die Bundestagswahl von 1969 berichtete er in einem anderen Vortrag, daß Eugen Gerstenmaier seinerzeit im Fernsehen gesagt habe, daß die BRD z. B. weniger Autos absetzen können würde, wenn die NPD in den Bundestag einziehen würde.

In einem anderen Vortrag berichtet er darüber, wie die NPD seiner Auffassung nach gezielt unmöglich gemacht wurde. So habe einer ihrer Vertreter z. B. einer Stadtverwaltung geschrieben, daß „die NPD bisher wild plakatiert habe und das auch weiterhin tun werde“. Dafür sei sie dann mit einer empfindlichen Geldbuße bestraft worden, von dem Funktionär habe „sie nie wieder etwas gehört“.

In einem anderen Fall sei eine Maschinenpistole in dem Kofferraum eines Wagens gefunden worden, in dem ein NPD-Vorstandsmitglied des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen gerade unterwegs zu einer Landesvorstandssitzung war. Derjenige sei auf eine Mitfahrgelegenheit angewiesen gewesen, die ihm auch angeboten worden sei. Auch in diesem Fall glaubt Walendy nicht an einen Zufall, weil gerade in diesem Augenblick eine Polizeikontrolle stattfand und die Presse auch bereits vor Ort war.

Ehrung

Werke

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Lügen als legitimes Mittel der Politik Grundsätzliche Einstellung namhafter „Demokraten

Winston Churchill:

„Damals hatte ich noch keine Ahnung, welche große und fraglos hilfreiche Rolle der Schwindel im Dasein derjeni­gen großen Völker spielt, die sich des Zustandes demo­kratischer Freiheit erfreuen”. („Weltabenteuer im Dienst” — Leipzig 1946 S. 61)

„Im Kriege”, so bemerkte ich, „ist die Wahrheit so kost­bar, daß sie nie anders als mit einer Leibwache von Lügen auftreten sollte”. Stalin und seine Mitarbeiter fanden in dem Bonmot, als es übersetzt wurde, großen Gefallen. So endete die offizielle Sitzung in heiterer Tonart.” (W. Churchill „Der Zweite Weltkrieg” V. Bd. 2. Buch „Von Teheran bis Rom” S. 75)

„Unter dem Druck der Verhältnisse spürte ich die Unmög­lichkeit, auf dem Standpunkt der reinen Moral zu beharren”. (»Der Zweite Weltkrieg” IV, 1 S.381) Und der daraus resultierende Zynismus: „Krieg ist ein Spiel, das mit lächelndem Gesicht gespielt werden muß”. (E. Hughes „Churchill, ein Mann in seinem Widerspruch” S. 81)

„Wir haben nie an einen Frieden gedacht, selbst in dem Jahr nicht, in dem wir ganz allein standen und mit Leich­tigkeit hätten Frieden schließen können ohne ernstliche Einbuße für das Britische Empire, und weitgehend auf Ihre (Stalins) Kosten. Weshalb sollten wir jetzt daran denken wo die Sache für uns drei dem Siege entgegengeht?” (Brief Churchills an Stalin am 24.1.1944 -„Schriftwechsel” Bd. IS. 189)

Franklin Delano Roosevelt:

„Lange bevor die Öffentlichkeit etwas davon merkte, plan­te und organisierte Washington für den wirklichen Krieg. Bedeutsam war, daß, obgleich diese Aufrüstung und Mo­bilisierung dem Volk immer als für die Verteidigung der Hemisphäre präsentiert wurde, die strategische Planung der USA niemals so begrenzt war. Die Armee plante nicht und bereitete nicht die Erdtruppen auf eine Abwehr einer Invasion durch die Achsenmächte vor, — sie begann eine große, mobile Expeditionsstreitmacht vorzubereiten, die überall in der Welt verwendet werden konnte ….

Während der Präsident wiederholte, er wünsche keinen Krieg und habe keine Absichten, Expeditionstruppen nach Europa zu schicken, brandmarkten die militanten Sekre­täre der Flotte und des Kriegsministeriums, Knox und Stimson, in Reden und öffentlichen Erklärungen, die Neutralitätsgesetzgebüng und redeten einer amerikani­schen Intervention in der Atlantikschlacht das Wort. Als Kabinettsmitglieder konnten sie dies nicht ohne Zustim­mung des Präsidenten tun. Als Frank Knox in der Presse zitiert wurde, daß er gesagt habe, ,die einzige Hoffnung für Frieden für die Vereinigten Staaten wäre die Zerschla­gung Deutschlands’, wies F.D.R. ihn nicht zurecht.11

(T.R. Fehrenbach „F.D.R.s Undeclared War 1939 to 1941″ S. 121, 135, 189)

Eine jiddischsprachige Zeitung in New York zeigte vielsagend die Hand eines Juden auf Roosevelts Schulter 

„Clare Booth-Luce hat viele Menschen schockiert, als sie anläßlich des Parteikonvents der Republikaner 1944 sag­te, Roosevelt ,hat uns (die USA) in den Krieg gelogen’. Als sich diese Feststellung dann aber als zutreffend er­wies, hörten die Roosevelt-Anhänger auf, sie abzustrei­ten, und rühmten sie mit der Behauptung, er habe ,lügen müssen’, um sein Land und dann England und ,die Welt’ zu retten”. (P.H.Nicoll „Englands Krieg gegen Deutschland” S. 4

W. I. Lenin:

„Der Terror ist ein Mittel der Überzeugung …! Das Gericht soll den Terror nicht beseitigen — das zu versprechen wäre Selbstbetrug oder Betrug –, sondern ihn prinzipiell, klar, ohne Falsch und ohne Schminke be­gründen und gesetzlich verankern. Die Formulierung muß so weitgefaßt wie möglich sein, denn nur das revolutio­näre Rechtsbewußtsein und das revolutionäre Gewissen legen die Bedingungen fest für die mehr oder minder breite Anwendung in der Praxis.”

JdN: Dass Lenin, der die Juden nützlich fand und die Slawen abgrundtief verachtete, selbst Vierteljude war, wurde sowjetisches Staatsgeheimnis unter Stalin

(Lenin „Werke”, 3. Ausg. Bd. 27, Moskau 1937, S. 296) „Kommt es nicht von selbst zum Krieg, so muß dieser an­gestiftet werden … Keine Macht der Welt kann den Weg von der kommunistischen Weltrevolution zur sowjetischen Weltrepublik aufhalten.” (Lenin „Ausgewählte Werke” Bd. II S. 310)

Da grundsätzlich die kommunistische Ideologie vor­schreibt, der Objektivität zugunsten der „kommunistischen Parteilichkeit” abzuschwören, ist die Lüge zum legitimen Mittel der Politik erklärt worden. Betrug, Verleumdung, Gewissenlosigkeit, Haß, Mord, Massenmord, Krieg — alles ist für den Kommunisten gerechtfertigt, „moralisch” sofern es nur seiner Partei dient.

Die französische Sozialistin Suzanne Labin hat in einem Aufruf „In letzter Stunde” (veröffentlicht in der Zeitschrift „Die politische Meinung”, Bonn, Febr. 1961, ebenfalls von Kurt Ziesel „Der rote Rufmord” S. 170/71) die kommu­nistischen Beeinflussungs- und geistigen Aggressions­methoden dahingehend klassifiziert:

„Die erste Voraussetzung für den Erfolg einer Verschwö­rung ist die Verleumdung derjenigen, die diese aufdecken.

So besteht eine der Hauptaufgaben des kommunis­tischen Apparates darin, die aktiven Kommunistengegner mit allen Mitteln anzuschwärzen. Niemals ist eine Men­schengruppe einer derartigen stetigen Flut gehässiger Verleumdungen und zynischer Einschüchterungen ausge­setzt worden

Dieser Hexenjagd der Moskauer Inquisito­ren ist es leider gelungen, in weiten Kreisen den Gedan­ken zu verbreiten, daß es unanständig sei, den totalitären Kommunismus systematisch zu bekämpfen, der aber sei­nerseits unablässig gegen die Freiheit Sturm läuft. Das ist ein bedenkliches Zeichen geistiger Kapitulation in der freien Welt …. Der Kommunismus setzt auf die Frechheit seiner eigenen Lügen

auf die hemmungslose Demagogie,

auf die Grundsätze der Linken, um die Linke zu fesseln auf die Friedensliebe der anderen, um seinen eigenen Krieg einzuleiten

auf die Toleranz der Demokraten, um seine eigenen Dik­taturpläne abzuschirmen

JdN: 150.000 verblendete linke Gutmenschen ziehen im Oktober 2018 am Roten Rathaus in Berlin vorbei, um unter dem Namen “Unteilbar” für eine weiter deutsche Duldung der Rapefugees zu demonstrieren

auf die nationalen Gegensätze, um den eigenen Imperia­lismus zu fördern,

Deutschfeindliches Hetzplakat — “Einmal Deutscher, immer Deutscher” — der Zwanzige Jahre — der Deutsche als Babyaufspießer, Gefangenenerschießer, Frauenvergewaltiger, Schiffversenker und Stadteinäscherer, der sich in der Nachkriegszeit scheinheilig als Export-Kaufmann wieder friedlich gebärde, um britische Arbeitsplätze zu gefährden….

 

auf die Sensationsgier der Presse auf den Eigennutz und den Ehrgeiz

auf die politische Ignoranz, die Untätigkeit und Denkfaul­heit der Öffentlichkeit

auf den Schuld-Komplex der Anständigen, um seine eige­nen Laster zu verschleiern.”

„Die Sowjets geben für ihren gesamten Propaganda-, Durchsetzungs- und Aufweichungsapparat schätzungs­weise jährlich über zwei Milliarden Dollar aus (das ist ein fünftel des gesamten Haushaltes der Bundesrepublik) und setzen 500 000 offene und geheime Agenten in der ganzen Welt ein. Diese Tatsache sollten sich die freien Menschen ständig vor Augen halten. Es handelt sich hier um die ungeheuerlichste Maschinerie zur Unterjochung der öffentlichen Meinung, die jemals in der Geschichte konstruiert wurde. Das schlimmste hierbei ist aber, daß die Gegenwehr des Westens hundertmal schwächer ist als die Angriffsenergie des Ostens.”

[Bild: Dokument Katyn]

Das Grab der 2500. Das größte der sieben bisher freigelegten Massengräber ist L-förmig angelegt, 8 Meter breit, einmal 28 Meter lang, einmal 16 Meter lang. Hier wurden in 5 Schichten übereinander je 500 ermordete polnische Offiziere von den Sowjets verscharrt.

Ein Verbrechen an über 10000 polnischen Offizieren im Jahre 1940, das den Deutschen angelastet werden sollte, ein Verbrechen, das jedoch niemand mehr anklagt, ein Verbrechen, das Stalin auch anderen Völkern zugedacht hatte und mit einem Toast auf dem Abschiedsbankett der Teheraner Konferenz 1943 in die Worte faßte (zu Roosevelt und Churchill gewandt): „Ich fordere Sie auf, mit mir auf die denkbar weiteste Gerechtigkeit gegenüber den Kriegsverbrechern zu trinken, eine Gerechtigkeit, die Erschießungs­kommando heißt. Ich trinke auf unseren gemeinsamen Willen, sie so schnell wie möglich zu erledigen, und zwar 50 000 mindestens”.

„Schon nach dem Einmarsch zeigte man uns 2400 Leichen von Ukrainern, die von den Sowjets vor ihrem Abmarsch im Stadtgefängnis in Lemberg durch Genickschuß liquidiert’ worden waren. Die weinenden Witwen und Waisen dieser Opfer umstanden die halbverbrannten Leichen ihrer Väter und Männer — ein entsetzliches Bild! Und als wir dann die Bevölkerungs­statistik für Galizien aufnahmen, kam die grauenvolle Wahrheit auf, daß über 613 000 Menschen (Männer, Frauen und Kinder) im Laufe der knapp zwei Jahre des Sowjetregimes von den Bolschewiken aus dem Lande, »un­bekannt wohin’, nach dem Osten abtransportiert worden waren. Von diesen Opfern waren keinerlei Nachrichten mehr eingetroffen. Wenn ich daran denke, daß diese gleiche Sowjetunion über Hitlers Verbrechen zu Gericht sitzt, dann packt mich ein entsetzliches Grauen über die Gerechtigkeit der Machtverhältnisse auf der Erde.”

Dr. Hans Frank — „Im Angesicht des Galgens”, S. 406

Hans Frank, auf der Titelseite einer einstigen, ausgezeichneten französischen revisionistischen Zeitschrift “Ohne Zugeständnis”

Sofern es gegen Deutschland ging, waren sich die Füh­rungsstaaten in Ost und West bei diesen Methoden einig. In der Praxis wirkte sich das dann so aus, daß „den Fein­den”, die man zu bekämpfen, die man „zu zermalmen”, „auszurotten”, zu vernichten gedachte, alles und jedes in die Schuhe schob und diese Lügen monoton jahrein, jahraus in die Öffentlichkeit lancierte, von der Kriegs­schuld bis zum „Verbrecherstaat” angefangen bis zu den Kriegsverbrechen und 6 Millionen „vergaster Juden”. Lord Northcliffe, der ehemalige Reporter Alfred Harmsworth, später der britische „Director of Propaganda” hatte schließlich gelehrt:

„Man muß den Deutschen nur 99 x eine Lüge als Wahrheit auftischen, ab dem 100. Mal glauben sie die Lüge als Wahrheit”.

dpa, 24. 9. 1945, New York:

„Der Vorsitzende der „Jüdischen Liga” in den USA, Rabbi Benjamin Schultz, erklärte am Donnerstag Abend in New York, während des Zweiten Weltkrieges seien 3 390 000 Juden auf sowjetischem Gebiet spurlos verschwunden! Im Jahre 1941 habe es in einem Gebiet, in dem heute nur noch 1 175 000 Juden leben, 514 0000 Juden gegeben. Rabbi Schultz behauptete: ,Diese Massaker haben be­stimmte westliche Stellen vorsätzlich verheimlicht, die aus Überzeugung oder aus diplomatischen Erwägungen nicht die Wahrheit über die Sowjetunion erzählen woll­ten”. (Nation Europa Febr. 1955 S. 65)

Am 29. Februar 1944 gab das britische Informationsminis­terium eine Note an alle höheren Beamten und die Gestal­ter der öffentlichen Meinung in Umlauf, durch die sie an­gewiesen wurden, von den zu erwartenden Gräueln der nach Mitteleuropa vordringenden Roten Armee durch eine „gegen den Feind gerichtete Greuelpropaganda abzulen­ken.”

Wörtlich lautete diese Mitteilung, „über die das Ministe­rium in keinerlei Korrespondenz eingehen” könne:

„Sir,

Ich bin vom Ministerium angewiesen, Ihnen folgenden Rundbrief zu übersenden: Es ist oft die Pflicht guter Bürger und frommer Christen ein Auge zuzumachen gegenüber Besonderheiten jener die mit uns verbündet sind. Aber es kommt die Zeit, da solche Besonderheiten, während sie noch in der Öffentlichkeit geleugnet werden, berücksichtigt werden müssen wenn eine Stellungnahme von uns gefordert wird. Wir kennen die vom bolschewistischen Diktator angewandten Herrschaftsmethoden in Rußland selbst, und zwar durch die Artikel und Reden des Premierministers persönlich im Verlauf der letzten zwanzig Jahre. Wir wissen, wie die Rote Armee sich irr Polen 1920 verhielt und in Finnland, Estland, Litauen, Galizien und Bessarabien erst kürzlich.

Wir müssen daher in Rechnung stellen, wie die Rote Armee sich sicherlich verhalten wird, wenn sie Zentral-Europa überrennen wird. Wenn nicht Vorsichtsmaßnahmen in Angriff genommen werden, dann werden die augenscheinlich unvermeidlichen Schrecken, die sich ergeben, eine unpassende Belastung auf die öffentliche Meinung in diesem Lande werfen. Wir können die Bolschewisten nicht reformieren, aber wir können unser Bestes tun, um sie — und uns — vor den Konsequenzen ihres Handelns zu retten. Die Enthüllungen des letzten Viertels eines Jahrhunderts geben lediglich nicht überzeugende Verleugnungen wieder. Die einzige Alternative zur Ver­leugnung ist, die öffentliche Aufmerksamkeit von dem ganzen Thema abzulenken.

Erfahrung hat gezeigt, daß die beste Ablenkung eine ge­gen den Feind gerichtete Gräuelpropaganda ist. Unglück­licherweise ist die Öffentlichkeit nicht mehr so empfäng­lich wie in den Tagen der „Leichenfabriken”, der „verstümmelten belgischen Kinder” und der „gekreuzigten Kanadier”. Ihre Zusammenarbeit ist daher ernsthaft er­beten, um die öffentliche Aufmerksamkeit von den Taten der Roten Armee abzulenken,

und zwar durch Ihre volle Unterstützung der verschiedenartigsten Anklagen gegen die Deutschen und Japaner, welche bereits vom Ministe­rium in Umlauf gesetzt worden sind und weiter in Umlauf gebracht werden.

Ihre zum Ausdruck gebrachte Anschauung in diesen Dingen möge andere überzeugen.

Ich bin, Sir, Ihr ergebener Diener, gezeichnet

H. Hewett, Assistant Secretary

(E. Rozek „Allied wartime diplomacy – A pattern in Poland” S. 209/210)

Ergänzen wir dieses Thema „Endlösung der Judenfrage” durch einen Briefauszug eines Schweizer Bürgers an den US-Bürger Mr. Henry F. Sherwood (Nation Europa) Juli 1956, S.73:

„Die Betonung der Zahl von 6 Millionen hat einen ganz bestimmten Zweck von sehr aktueller Bedeutung. Mit die­ser Zahl will man nämlich dartun:

1. Daß die ,Verbrechen der Nationalsozialisten’ ganz ohne gleichen seien;

2. Daß demzufolge die Mächte, die in Nürnberg und an­derswo zu Gericht saßen und sitzen, eine volle morali­sche Berechtigung zu ihrem Richteramt hatten und ha­ben, obwohl es erwiesen ist, daß sie selbst schwerste Verbrechen begangen haben. Weil die Mächte, die sich zu Sittenrichtern aufwerfen, bluttriefende Hände haben, kommt es ihnen so sehr dar­auf an, den ,nationalsozialistischen Gewalttaten’ ein sol­ches Ausmaß beizulegen, daß daneben ihre eigenen Ver­brechen verblassen.

Und in Bonn finden sie dabei eifrige Unterstützung, weil die These von der nie dagewesenen Verruchtheit des Dritten Reiches geeignet scheint, das Verbrechen des Verrats am eigenen Volk und Reich zu ‘bagatellisieren’ ….”

Nicht unbeachtlich dürfte im Zusammenhang mit dieser Grundsatzeinstellung zur legitimierten Lüge eine Aus­sage von Dr.Joseph Goebbels gegenüber Prinz zu Schaum­burg-Lippe aus der Vorkriegszeit sein:

Goebbels, Leni Riefenstahl und Hitler

„Aufgabe der Auslandsabteilung ist nur” – so sagte er -, „die Beziehungen mit dem Ausland möglichst gut zu ge­stalten.” Wir nannten die Abteilung zunächst ,Lügenab­wehrabteilung’ – aber das war schlecht, rein negativ. „Sie sollen sich nicht bemühen, den Nationalsozialismus zu verteidigen oder gar zu verbreiten — sondern Sie sol­len Deutschland beliebt machen. Sie arbeiten in der Abteilung als Beamter, und das heißt für alle Deutschen, gleich ob sie Nationalsozialisten sind oder nicht. Der Nationalsozialismus ist ganz auf deutsche Art und Ver­hältnisse zugeschnitten. Wir sind Nationalsozialisten, und jedes Volk hat auf Grund seiner Lage, seiner Struktur und Geschichte besondere soziale Verhältnisse. Es wäre ein Wahnsinn, den Nationalsozialismus auf andere Völker übertragen zu wollen — unsere Bewegung ist keine neue Internationale, wie der Marxismus es ist, der die ganze Menschheit bekehren will! …

Ich sehe täglich, wie voreingenommen die Welt uns ge­genüber ist. Diese Stimmung kam nicht durch den Natio­nalsozialismus. Sie herrschte schon zu Kaisers Zeiten. Denken Sie an die Kriegsschuldlüge und die vielen Gräu­elmärchen aus der Zeit des Krieges — die abgehackten Kinderhände und so weiter.

US-Hetzplakat 1917: “Vernichtet diesen Unhold”

Wir haben diese Dinge nie so ernst genommen, weil wir wußten, wie abwegig und absurd sie waren. Aber draußen galten sie für Millionen von Menschen als unbestreitbare Tatsachen. Wir Deutsche fangen jetzt an, uns mit Propaganda zu beschäftigen, nach­dem wir bereits seit Jahrzehnten das Opfer gegnerischer Propaganda sind. Unsere Revolution ist unblutig verlau­fen — die französische war eine Orgie von Blutrausch,

noch mehr die russische — das innenpolitische Chaos Anfang der zwanziger Jahre, die ersten Jahre der Repu­blik in Deutschland kosteten Tausenden das Leben. Alles nahm man zur Kenntnis — uns aber klagt man an. Dage­gen muß endlich etwas geschehen …

Es geht bei der Propaganda nicht darum, wer recht hat — sondern darum, wem man Glauben schenkt… Glauben schenkt man demjenigen, der einem sympathisch ist.

Da­bei spielt das Recht keine so große Rolle. Wir aber waren den anderen unsympathisch, das war es, — allein das. Die gegnerische Propaganda hatte uns unsympathisch er­scheinen lassen. Also müssen wir zu erreichen suchen, daß wir ihnen sympathisch werden. Ganz bestimmt errei­chen wir das nicht, wenn wir auf unser Recht und unsere Macht pochen. Wen man fürchtet, den mag man nicht. Furcht ist keine Voraussetzung für ein friedliches, gedeih­liches Zusammenleben. Furcht verbreiten heißt abschrecken — und abschrecken bedeutet über kurz oder lang Krieg, denn einmal platzt jedem der Kragen …” (Fr. Chr. Prinz zu Schaumburg-Lippe „Dr. G.” S. 119/120

Sefton Delmer, 1904 in Berlin geboren, mit Lord Beaverbrocks Hilfe langjähriger Mitarbeiter des „Daily Express” avancierte im Jahre 1940 zum führenden Mitarbeiter des britischen Informationsministers Duff Cooper und lenkte schließlich die deutschsprachigen Rundfunksendungen des BBC und die damit verbundene Propaganda. Über seine erste BBC-Sendung schreibt S. Delmer wörtlich:

„Denn Hitler hat sich ausgerechnet meinen ersten Freitag — den 19. Juli 1940 — ausgesucht, um anläßlich seines Sieges über Frankreich seine triumphale Rede im Reichs­tag zu halten. Und was noch wichtiger war, er hatte diese Gelegenheit wahrgenommen, um seinen allerletzten ,Frie­densappell’ an England zu richten.

Ich saß mit gespitzten Ohren am Lautsprecher im BBC-Studio. „So tut mir fast weh”, hörte ich Hitler salbungs­voll sagen, „wenn mich das Schicksal dazu ausersehen hat, das zu stoßen, was durch diese Menschen zu Fall ge­bracht wird …. Und Herr Churchill sollte mir dieses Mal vielleicht ausnahmsweise glauben, wenn ich als Prophet jetzt folgendes ausspreche: es wird dadurch ein großes Weltreich zerstört werden. Ein Weltreich, das zu vernich­ten oder auch nur zu schädigen niemals meine Absicht war … In dieser Stunde fühle ich mich verpflichtet vor meinem Gewissen, noch einmal einen Appell an die Ver­nunft auch in England zu richten …. ich sehe keinen Grund, der zur Fortsetzung dieses Kampfes zwingen könn­te!” …..

Eine Stunde nach Hitlers Rede ging meine Antwort be­reits durch den Äther. Und ohne auch nur einen Augen­blick zu zögern, lehnte ich sein Friedensangebot ab. Meine Kollegen bei der BBC hatten dem, was ich sagen wollte, zugestimmt. Und das genügte mir als Vollmacht. … Herr Hitler . . . lassen Sie mich Ihnen sagen, was wir hier in England von Ihrem Appell an das denken, was Sie unsere Vernunft zu nennen belieben. Herr Führer und Reichs­kanzler, wir werfen Ihnen diese unglaubliche Zumutung zurück, mitten in Ihre übelriechende Führerfresse”.

(Die Deutschen und ich” S. 421)

„Duff Cooper kam mir mit all seiner gewiegten Autorität zu Hilfe. Er versicherte dem Parlament, meine Rede habe die volle Zustimmung des Kabinetts. Und als einige Tage später Außenminister Lord Halifax Hitler antwortete, sag­te er sinngemäß dasgleiche, was ich gesagt hatte.” (S.423)

Sefton Delmer wurde schließlich die Leitung einer „Re­search Unit” übertragen, die jedoch mit „Forschung” nichts zu tun hatte — sondern einfach der Deckname war — für Spezialsender, die den Eindruck erweckten, „als ob sie an irgendeinem Ort innerhalb des von Hitler besetzten Europa arbeiteten”. Delmers Aufgabenstellung: „Jeder Griff ist erlaubt” (S. 443). Sein anfänglicher Chef war Leonhard Ingrams, der „verantwortlich war für die Organisation von Widerstands- und Sabotageakten, Er­mordungen und ähnlichen Unternehmungen” (S. 441) Sefton Delmers Anweisungen spezifizierten diese Aufgabenstellung:

„Vor allem Genauigkeit! — predigte ich meinen Leuten immer wieder. Wir dürfen nie zufällig oder aus Nachläs­sigkeit lügen, sondern immer nur bewußt und überlegt. Und während wir so eine Nachrichtensendung nach der anderen und ein Wehrmachtsprogramm nach dem anderen brachten, bildete sich ein ganzes System von Hetzkam­pagnen heraus. (S. 499) . . .

„Ich nahm mir den Bart ab, das Gesicht eines alten Gau­ners sah mich an”

(S. Delmer „Die Deutschen und ich” S. 631)

Wir führen eine Art totalen Nervenkrieg gegen Hitler. Dabei ist alles erlaubt, sofern es dazu dient, das Ende des Krieges und Hitlers Niederlage zu beschleunigen. Wenn Sie auch nur die geringsten Bedenken haben, etwas gegen Ihre eigenen Landsleute zu unternehmen, so sagen Sie es mir jetzt. Ich würde es verstehen. Sie würden dann allerdings nicht mit uns arbeiten können … Sollten Sie jedoch Lust haben (zu Otto John), sich meiner Einheit an­zuschließen, so muß ich Sie gleich darauf aufmerksam machen, daß wir jeden, auch den schmutzigsten Trick an­wenden, der sich nur denken läßt. Jeder Griff ist erlaubt.

Je übler, um so besser. Lügen, Betrug — alles ….

Ich tat mein Bestes, um auf diesem Wege auch das älteste Ziel unserer psychologischen Kriegführung zu fördern: Deutsche gegen Deutsche aufzuhetzen. (S. 617) Clifton Child war ein Genie darin, eine Nachricht mit ein paar neuen Zutaten so aufzuputzen, daß man den Eindruck gewann, das, was er berichtete, sei am Abend zuvor pas­siert. (S. 620)

Wir versuchten nie, uns auf individuelle Unternehmen zu konzentrieren, sondern sahen es stets als unsere Auf­gabe an, das eiserne Kontrollsystem, in das Hitlers Poli­zeistaat Körper und Seele der Deutschen gepreßt hatte, durch eine stetige Berieselung mit zersetzenden Nach­richten und „Beweisen” anzufressen und zu durchdrin­gen.” (S. 626)

Beispiele für solche Maßnahmen:

„Als nächstes veranlaßte ich die Abfassung eines angeb­lich von Mölders geschriebenen Briefes, in dem dieser sich über die ihn und seine Kameraden bewegenden Zweifel ausließ, ob man für den Atheisten Hitler kämpfen dürfe …. Denn Mölders war genau der Mann gewesen, dem man einen solchen Brief zutraute. Nur er allein hätte die Urheberschaft überzeugend abstreiten können, und er war tot, — von den Nazis ermordet, wie jeder glaubte.”

„Bei anderen Gelegenheiten wandten wir die gleiche Technik an, um den Angehörigen toter Soldaten mitzu­teilen, daß diese nicht an ihren Verwundungen, sondern an einer „Todesspritze” gestorben seien. Der national­sozialistische Arzt im Lazarett, so ließen wir durch die angebliche Krankenschwester erklären, sei zu der An­sicht gelangt, der Verwundete werde vor Beendigung des Krieges nicht wieder kampffähig sein. Deshalb habe der Arzt das Bett für einen anderen Soldaten frei machen wol­len, der bessere Aussichten auf baldige Genesung hatte. Bei der zweiten Aufgabe für unsere polnischen Freunde machten wir uns ebenfalls den Tod eines Soldaten zu­nutze, und zwar auf eine noch zynischere Art. (S. 543) Daß im Zuge dieser Arbeit eine ungeheuere Fülle von Dokumenten gefälscht wurden, versteht sich am Rande.

Und nach dem Krieg 1945:

„Ihr habt mit Außenstehenden nicht über Eure Arbeit ge­sprochen, und über uns und unsere Methoden ist kaum etwas an die Öffentlichkeit gedrungen. Manche Leute haben vielleicht ihre Vermutungen, aber mit Sicherheit wissen sie nichts. Ich möchte gern, daß das so bleibt. Laßt Euch nicht dazu verleiten, Euch mit der Arbeit, die wir geleistet und den Fallen, die wir dem Feind gestellt haben, großzutun …..

Wenn wir jetzt anfangen wollten, uns der gerissenen Tricks zu rühmen, die wir angewandt haben — wer weiß –, was daraus entstehen könnte. Darum kein Wort darüber! Propaganda ist etwas, worüber man den Mund hält. Auf eines war ich nicht gefaßt gewesen: daß nämlich SHAEF unsere „schwarzen Operationen” in ihre offizielle Geschichtsschreibung mit einbeziehen würde und daß wir infolgedessen in die Streitigkeiten zwischen den bei­den amerikanischen ,Sykewar’-Stellen verwickelt würden. (S. 632/633)

Sefton Delmer gehörte zu den Männern, „denen 1945 die Chance geboten wurde, Veränderungen in Deutschland vorzunehmen” (S. 638). Wie diese beabsichtigten Ver­änderungen aussahen, schildert der deutsche Staatsrecht­ler Prof. Friedrich Grimm in seinem Buch „Politische Jus­tiz” S. 146-148:

„Ich hatte im Mai 1945, wenige Tage nach dem Zusam­menbruch, eine denkwürdige Aussprache mit einem be­deutenden Vertreter der Gegenseite. Er stellte sich mir als Universitätsprofessor seines Landes vor, der sich mit mir über die historischen Grundlagen des Krieges unter­halten wollte. Es war ein Gespräch von hohem Niveau, das wir führten. Plötzlich brach er ab, zeigte auf die Flugblätter, die vor mir auf dem Tisch lagen, mit denen wir in den ersten Tagen nach der Kapitulation überschwemmt wurden und die sich hauptsächlich mit den KZ-Greueln beschäftigten. „Was sagen Sie dazu?” so fragte er mich. Ich erwiderte: „Oradour und Buchenwald? Bei mir rennen Sie da offene Türen ein. Ich bin Rechtsanwalt und verurteile das Unrecht, wo ich ihm begegne, am meisten aber, wenn es auf unserer Seite geschieht. Ich weiß jedoch einen Unterschied zu machen zwischen den Tatsachen und dem politischen Gebrauch, den man davon macht. Ich weiß, was Gräuelpropaganda ist. Ich habe nach dem ersten Weltkrieg alle Veröffentlichungen Ihrer Fachleute über diese Frage gelesen, die Schriften des Northcliffbüros, das Buch des französischen Finanzministers Klotz ,Vorn Krieg zum Frieden’ (Paris 1923). in dem er schildert, wie man das Märchen von den abgehackten Kinderhänden erfand, und welchen Nutzen man daraus zog, die Aufklä­rungsschriften der Zeitschrift Crapouillot, die die Greuelpropaganda von 1870 mit der von 1914/1918 vergleicht, und schließlich das klassische Buch von Ponsonbv: ,Die Lüge im Kriege’. Darin wird offenbart, daß man schon im vorigen Kriege Magazine hatte, in denen man künstliche Leichenberge durch Fotomontage mit Puppen zusammen­stellte. Diese Bilder wurden verteilt. Dabei war die Unter­schrift freigelassen. Sie wurde später je nach Bedarf durch die Propagandazentrale telefonisch aufgegeben.’ Damit zog ich eines der Flugblätter heraus, das angeblich Leichenberge aus den KZ’s darstellte, und zeigte es mei­nem Besucher, der mich verdutzt ansah. Ich fuhr fort: ,lch kann mir nicht denken, daß in diesem Kriege, in dem alle Waffen so vervollkommnet wurden, diese geistige Gift­waffe, die den ersten Krieg entschied, vernachlässigt worden sein sollte. Mehr noch, ich weiß es! Ich habe die letzten Monate vor dem Zusammenbruch täglich die Aus­landspresse gelesen. Da wurde von einer Zentralstelle aus über die deutschen Greuel berichtet. Das ging nach einem gewissen Turnus. Da kam ein besetztes Gebiet nach dem anderen dran, heute Frankreich, morgen Nor­wegen, dann Belgien, Dänemark, Holland, Griechenland, Jugoslawien und die Tschechoslowakei. Zunächst waren es Hunderte von Toten in den Konzentrationslagern, dann, wenn 6 Wochen später dasselbe Land wieder dran war, Tausende, dann Zehn-, dann Hunderttausende. Da dachte ich mir: In die Million kann diese Zahleninflation doch nicht gehen!’

Nun griff ich zu einem anderen Flugblatt: ,Hier haben Sie die Million!’ Da platzte mein Besucher los: ,lch sehe, ich bin an einen Sachkundigen geraten. Nun will ich auch sagen, wer ich bin. Ich bin kein Universitätsprofessor. Ich bin von der Zentrale, von der Sie gesprochen haben: Gräuelpropaganda — und damit haben wir den totalen Sieg gewonnen.’ Ich erwiderte: ,lch weiß, und nun müssen Sie damit aufhören!’

Er entgegnete:

,Nein, nun fangen wir erst richtig an! Wir werden diese Gräuelpropaganda fortsetzen, wir werden sie steigern bis niemand mehr ein gutes Wort von den Deutschen annehmen wird, bis alles zerstört sein wird, was Sie in anderen Ländern an Sympathien gehabt haben, und bis die Deutschen so durcheinander geraten sein werden, daß sie nicht mehr wissen, was sie tun!”

Ich schloß das Gespräch: ,Dann werden Sie eine große Ver­antwortung auf sich laden!’

Was dieser Mann uns angedroht hatte, kam. Das Schlimm­ste aber war die Verwirrung, die dadurch unter den Deut­schen angerichtet wurde. Gräuelpropaganda und politi­sche Justiz!

Prof. Dr. Friedrich Grimm wußte nicht, wer sein Ge­sprächspartner in Wirklichkeit war: Es war Sefton Delmer! (Hans Frederik „Die Kandidaten” S. 180)

Das Londoner Statut vom 8. August 1945

Grundlage der gesamten Gesetzgebung und Rechtsprechung der Siegermächte im zer­stückelten Deutschland ist ein Abkommen der „Großen Vier”, dessen Rechtsverbindlichkeit noch heute für die Bundesrepublik Deutsch­land durch einen Passus des Überleitungsver­trages von 1955 gegeben ist. Über diese Bin­dung hinaus — und im Art. 142 a des Bonner Grundgesetzes erhielten diese Vertragsbestim­mungen ihre verfassungsrechtliche Veranke­rung — ist das deutsche Volk zusätzlich durch den Art. 25 des Grundgesetzes, der „die allge­meinen Regeln des Völkerrechts” vorrangig vor innerdeutschen Gesetzen gültig vor­schreibt, an die Einhaltung dieser „Rechtsvor­schriften” gebunden, da das Londoner Statut mit allen seinen Folgen einst als „neue Völkerrechtsregel” ausgegeben wurde.

Da sich seine Grundsätze ausdrücklich nur gegen Deutschland richten — „Kriegsverbre­cher” anderer Staaten kennt das Londoner Statut nicht –, hat es wenig Bedeutung, daß sich alle Unterzeichnerländer von seinen Grundsätzen distanziert haben, soweit diese ihre eigene Politik und ihr eigenes Land be­treffen. Die Kriterien eines Rechtsstaates sind nicht damit erfüllt, daß in einem Staat die Gesetze eingehalten werden, sondern sie sind erst dann erfüllt, wenn über diese Bedingung hinaus die Gesetze den Grundsätzen „Gleiches Recht für alle” und „keine Gesetze mit rück­wirkender Rechtskraft” und auch dem Völ­kerrechtsgrundsatz entsprechen, demzufolge die Einmischung fremder Staaten in die in­neren Angelegenheiten — hierzu gehört auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung — an­derer Staaten rechtswidrig ist. Das Londoner Statut verstößt gegen alle diese und noch weit mehr Rechtsgrundsätze.

Originaltext (nicht wörtliche Passa­gen aus Keesing „Archiv der Gegenwart — Originaltext in ,.” aus den „Akten des Internationalen Militärtribunals Nürnberg” (IMT) Bd. I S. 12 ff):

Die Regierungen Großbritanniens, der Ver­einigten Staaten, Frankreichs und der Sowjet­union schlossen in London laut britischem Weißbuch (Cmd. 6903) ein Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Haupt­kriegsverbrecher der europäischen Achse. Un­ter Bezugnahme auf die Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943, welche die Bestra­fung der Hauptkriegsverbrecher, deren Taten nicht geografisch bestimmbar sind, einem gemeinsamen Beschluß der Regierungen der Alli­ierten vorbehält, sieht dieses Abkommen die Schaffung eines internationalen Militärtribu­nals nach Konsultierung mit dem Kontrollrat für Deutschland für die Prozeßführung gegen die Hauptkriegsverbrecher vor. Die Signatarstaaten des Abkommens verpflichten sich, für die Herbeischaffung der Hauptkriegsverbre­cher aus ihren und anderen Staaten zwecks Aburteilung Sorge zu tragen. Es wird festgestellt, daß das Abkommen die Bestimmungen der Moskauer Deklaration über die Rückbringung der Kriegsverbrecher in die Länder, wo sie diese Verbrechen begingen, und die Recht­sprechung von Gerichtshöfen für die Prozeß­führung gegen Kriegsverbrechen in irgend­einem alliierten Land oder Deutschland nicht präjudiziert. Die Satzung des Internationalen Militärtribunals, die einen integrierenden Teil des Abkommens darstellt, umfaßt sieben Abschnitte.

Im ersten Abschnitt (Art. l—5): Errichtung des Internationalen Militärtribunals, wird be­stimmt, daß dieser Gerichtshof aus je einem Vertreter und Stellvertreter jedes der vier Signatarstaaten besteht und daß für die Be­schlußfähigkeit die Anwesenheit aller vier Vertreter oder Stellvertreter erforderlich ist Der Gerichtshof entscheidet mit der Majorität der Stimmen; bei Stimmengleichheit entschei­det der Präsident. Die eventuelle Errichtung anderer Gerichtshöfe ist vorgesehen.

Abschnitt 2: Rechtsprechung, allgemeine Grundsätze:

Art 6: „Der durch das in Art. l genannte Abkommen eingesetzte Gerichtshof zur Ab­urteilung der Hauptkriegsverbrecher der der europäischen Achse angehörenden Staaten hat das Recht, alle Personen abzuurteilen, die im Interesse der der europäischen Achse angehö­renden Staaten als Einzelpersonen oder als Mitglieder einer Organisation oder Gruppe eines der folgenden Verbrechen begangen haben: . . .

a) Verbrechen gegen den Frieden: Näm­lich: Planen, Vorbereitung. Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Ver­träge, Abkommen oder Zusicherungen oder Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen.

b) Kriegsverbrechen: Nämlich: Verletzung der Kriegsgesetze oder -gebräuche. Solche Ver­letzungen umfassen, ohne jedoch darauf be­schränkt zu sein, Mord, Mißhandlungen oder Deportation zur Sklavenarbeit oder für irgend­einen anderen Zweck von Angehörigen der Zivilbevölkerung von oder in besetzten Gebie­ten, Mord oder Mißhandlungen von Kriegsge­fangenen oder Personen auf hoher See. Töten von Geiseln, Plünderung öffentlicher oder pri­vaten Eigentums, die mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten oder Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit, nicht ge­rechtfertigte Verwüstung.

c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Nämlich: Mord, Ausrottung, Versklavung, De­portation oder andere unmenschliche Hand­lungen, begangen an irgendeiner Zivilbevöl­kerung vor oder während des Krieges, Ver­folgung aus politischen, rassischen oder reli­giösen Gründen, begangen in Ausführung eines Verbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen, für das der Gerichtshof zuständig ist, und zwar unabhängig davon, ob die Handlung gegen das Recht des Landes ver­stieß, in dem sie begangen wurde, oder nicht. Anstifter und Teilnehmer, die am Entwurf eines gemeinsamen Planes oder einer Ver­schwörung zur Begehung eines der vorge­nannten Verbrechen teilgenommen haben, sind für alle Handlungen verantwortlich, die von irgendeiner Person in Ausführung eines solchen Planes begangen worden sind.

Art. 7: Die amtliche Stellung eines Ange­klagten, sei es als Oberhaupt eines Staates oder als verantwortlicher Beamter in einer Regiertmgsabteilung, soll weder als Strafausschließungsgrund noch als Strafmilderungs­grund gelten.

Art. 8: Die Tatsache, daß ein Angeklagter auf Befehl seiner Regierung oder eines Vor­gesetzten gehandelt hat, soll nicht als Strafausschließungsgrund, kann aber als Strafmil­derungsgrund berücksichtigt werden, wenn dies nach Ansicht des Gerichtshofes gerecht­fertigt erscheint.

Art. 9: In dem Prozeß gegen ein Einzelmit­glied einer Gruppe oder Organisation kann der Gerichtshof (in Verbindung mit irgendeiner Handlung, deretwegen der Angeklagte verurteilt wird) erklären, daß die Gruppe oder Organisation, deren Mitglied der Ange­klagte war, eine verbrecherische Organisa­tion war. Nach Empfang der Anklage gibt der Gerichtshof in der ihm geeignet erscheinenden Form bekannt, daß die Anklagebehörde be­absichtigt, den Antrag zu stellen, eine Erklä­rung nach Abschnitt I Art. 9 auszusprechen. In diesem Falle ist jedes Mitglied der Organi­sation berechtigt, bei dem Gerichtshof den Antrag zu stellen, über die Frage des verbre­cherischen Charakters der Organisation ge­hört zu werden. Der Gerichtshof hat das Recht, dem Antrag stattzugeben oder ihn ab­zuweisen. Wird dem Antrag stattgegeben, so bestimmt der Gerichtshof, in welcher Weise der Antragsteller vertreten und gehört wer­den soll.

Prozesse in allen Ländern

Art. 10: Ist eine Gruppe oder Organisation vom Gerichtshof als verbrecherisch erklärt worden, so hat die zuständige nationale Behörde jedes Signatars das Recht, Personen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer solchen verbrecherischen Organisation vor Nationa­len-, Militär- oder Okkupationsgerichten den Prozeß zu machen. In diesem Falle gilt der verbrecherische Charakter der Gruppe oder Organisation als bewiesen und wird nicht in Frage gestellt.

Art. 11: Jede vom Gerichtshof verurteilte Person kann vor einem der in Art. 10 dieses Statuts erwähnten Nationalitäten-, Militär­oder Okkupationsgerichtshöfe wegen eines anderen Verbrechens als der Zugehörigkeit zu einer verbrecherischen Gruppe oder Organi­sation angeklagt werden; und ein solches Ge­richt kann im Falle der Verurteilung des An­geklagten eine Strafe gegen ihn verhängen, die zusätzlich erkannt wird und unabhängig ist von der Strafe, die der Gerichtshof wegen Teilnahme an der verbrecherischen Tätigkeit einer solchen Gruppe oder Organisation er­kannt hat.

Art. 12: Der Gerichtshof hat das Recht, gegen eine Person, die wegen eines der in Art. 6 dieses Status erwähnten Verbrechens an­geklagt ist, ein Verfahren in ihrer Abwesen­heit durchzuführen, wenn der Angeklagte nicht auffindbar ist oder wenn der Gerichts­hof es im Interesse der Gerechtigkeit aus an­deren Gründen für erforderlich hält, in Ab­wesenheit des Angeklagten zu verhandeln.

Art. 13: Der Gerichtshof stellt die Regeln für sein Verfahren auf. Diese sollen mit den Bestimmungen dieses Statuts nicht im Wider­spruch stehen”.

Abschnitt 3 (Artikel 14 und 15): Das Komitee für die Untersuchung und Ver­folgung von Hauptkriegsverbrechern, setzt fest, daß jeder Signatarstaat einen Hauptan­kläger für die Untersuchung der Verfahren gegen die Hauptkriegsverbrecher und ihre Verfolgung ernennt, wobei diese Hauptanklä­ger ein Komitee bilden, das mit Stimmen­mehrheit entscheidet. Ihre Pflichten werden festgesetzt.

Abschnitt 4 (Art 16): Faire Prozeßführung für die Angeklagten, sieht vor, daß jeder An­geklagte die Anklageschrift eine angemessene Zeit vor der Verhandlung in einer ihm ver­ständlichen Sprache erhält und das Recht hat, jede Erklärung zu den ihm vorgeworfenen Tatbeständen zu geben, daß die Voruntersu­chung in einer ihm verständlichen Sprache geführt wird, daß er das Recht hat, sich selbst zu verteidigen oder einen Verteidiger zu neh­men, und berechtigt ist, direkt oder durch den Verteidiger Beweismaterial zu seiner Verteidi­gung mitzubringen und jeden Zeugen der An­klagebehörde einem Kreuzverhör zu unter­ziehen.

Abschnitt 5 (A r t. 17—25) behandelt Rechte des Tribunals und Führung des Prozesses.

Art 18: „Der Gerichtshof soll:

a) den Prozeß streng auf eine beschleunigte Verhandlung der durch die Anklagen gemach­ten Punkte beschränken.

b) strenge Maßnahmen ergreifen, um jede Handlung zu vermeiden, die eine unnötige Verzögerung verursachen könnte, und unerhebliche Fragen und Erklärungen jedweder Art ablehnen,

c) ungebührliches Benehmen durch Aufer­legung von angemessenen Strafen zu bestra­fen, einschließlich des Ausschlusses des Angeklagten oder seines Verteidigers von einzel­nen oder allen weiteren Prozeßhandlungen; die sachgemäße Erörterung der Beschuldigun­gen darf hierdurch nicht beeinträchtigt wer­den.

Art. 19: Der Gerichtshof ist an Beweisre­geln nicht gebunden, er soll im weiten Aus­maß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen.

Art. 20: Der Gerichtshof kann vor der Beweisantretung Auskunft über die Natur des Beweismittels verlangen, um über seine Erheblichkeit entscheiden zu können.

Grundlage für Nürnberger Prozeß

Art. 21: Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen; dies erstreckt sich auf öffentliche Urkunden der Regierung und Berichte der Vereinten Nationen, einschließlich der Hand­lungen und Urkunden der in den verschiede­nen alliierten Ländern für die Untersuchung von Kriegsverbrechen eingesetzten Komitees, sowie die Protokolle und Entscheidungen von Militär- oder anderen Gerichten irgendeiner der Vereinten Nationen”.

Art, 22: bestimmt, daß der Sitz des Ge­richthofes Berlin ist und der erste Prozeß in Nürnberg stattfindet.

Art 23: regelt Prozeßführung von Staats­anwälten und Verteidigern.

Art. 24: regelt den Prozeßverlauf ….

(,,d) der Gerichtshof …. entscheidet über die Zulässigkeit jedes Beweismittels,

(e) Die Zeugen der Anklagebehörde werden vernommen. Nach ihnen die der Verteidigung. Danach wird der vom Gericht als zulässig er­achtete Gegenbeweis seitens der Anklagebe­hörde oder Verteidigung erhoben .’ . . .”

Art. 25: regelt die Vorlagen amtlicher Do­kumente in den Sprachen der Prozeßteilnehmer …..

Art. 29: „. … Falls der Kontrollrat für Deutschland nach der Verurteilung eines An­geklagten in den Besitz von neuem Beweismaterial gelangt, welches nach seiner Mei­nung die Grundlagen für eine neue Anklage bildet, soll er dementsprechend an das nach Art. 14 dieses Statuts errichtete Komitee be­richten, damit es die ihm im Interesse der Gerechtigkeit geeignet erscheinenden Schritte ergreifen kann”.

Art. 30: bestimmt, daß die Auslagen der Prozeßführung aus den Mitteln des Kontroll­rates für Deutschland zu bestreiten sind. Dem Abkommen traten in der Folge bei: Griechen­land, Dänemark, Jugoslawien, Niederlande, Tschechoslowakei, Polen, Belgien, Abessinien, Honduras, Norwegen, Panama, Luxemburg, Haitii, Neuseeland, Indien, Venezuela, Uru­guay und Paraguay.

S c h l u ß f o l g e r u n g e n : Das Londoner Statut ist in seiner ganzen Anlage eine in ju­ristische Formeln gekleidete Generalvoll­macht der Sieger, jede Person des besiegten deutschen Volkes unter Berufung auf „Rechts­grundsätze” vom Leben zum Tode zu beför­dern, lebenslänglich oder zeitbegrenzt zu in­haftieren, an eine andere Siegermacht aus­zuliefern, dauerhaft beruflich zu schädigen und zeitlebens einer Diffamierung auszusetzen, wie überhaupt die „Kollektivschuld” des deutschen Volkes zu begründen. Werden im Art. 6 neue Verbrechensarten („Verbrechen gegen die Menschlichkeit” und „Verbrechen gegen den Frieden”), die ohnehin einen brei­ten Ermessensspielraum in der Beurteilung deutlich machen, mit rückwirkender Kraft be­zeichnet, so gestattet die Formulierung „Betei­ligung an einer Verschwörung” die Strafver­folgung eines jeden Deutschen, der als Soldat oder Zivilarbeiter sich für den Sieg Deutsch­lands eingesetzt hat. Die willkürliche Defini­tion einer Organisation des besiegten Geg­ners als „verbrecherisch” und die strafrecht­liche Belastung jedes Angehörigen einer sol­chen Organisation unabhängig davon, ob er persönlich Verbrechen begangen hat oder nicht, ist in sich eine Maßnahme, die zukünf­tige Generationen als Verbrechen gegen die Humanität verurteilen werden. Dies um so zwingender, als diese Definition mit rück­wirkender Kraft z. T. von Mächten stammt, die sich in ihrer Kriegsführung an keinerlei international gültige Kriegsregeln gehalten hatten. Art 19, der den Gerichtshof von jeglichen Beweisregeln entbindet, und Art. 21, demzufolge der Gerichtshof „nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, son­dern sie von Amts wegen zur Kenntnis neh­men soll”, sind nicht nur ein Hohn auf jeg­liches Recht, sondern auch kennzeichnend da­für, daß die maßgebenden Männer der „zivi­lisierten Nationen” wußten, welcher Rechts­beugungen es bedurfte, um selbst ihren Schauprozeß in eigener Regie zu dem erwünschten Racheergebnis zu führen. Bedenkt man außerdem, daß unter der Formel „allge­mein bekannte Tatsachen”, die nicht beweis­lich auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen, son­dern von Amts wegen zur Kenntnis zu neh­men sind, sämtliche Propagandabehauptun­gen der Siegermächte zu verstehen sind, so wird der Zynismus, auf den das neue Völkerrecht gegründet wurde, vollends deutlich. Das ganze nannte man dann „neues Menschenrecht”, das die „zivilisierten und friedliebenden” Nationen in Gegensatz stell­ten zum „nazistischen Unrechtstaat”, der als einziger Staat der gesamten Weltgeschichte als „verbrecherisch” und von „verbreche­rischen Organisationen” getragen ausgegeben wurde. Daß die Generalversammlung der Vereinten Nationen sowohl das Londoner Statut als auch die Nürnberger Militärtribu­nal-Urteile gebilligt hat, sei nebenbei er­wähnt. Es kennzeichnet, in welchem Maße un­ter dem Macht-Einfluß der Siegermächte das gesamte Völkerrecht und die von ihm ge­prägten internationalen Organisationen von ungerechten Voraussetzungen ausgehen und insofern weder Gerechtigkeit noch Frieden gewährleisten können.

Das Denken der Weltmächte in Kategorien der eigenen Machtsicherung und -ausweitung hat

a) bereits 1919 dazu geführt, daß im Versailler Frie­dens-»Vertrag” für Recht ausgegeben wurde, was Un­recht war,

b) der Krieg gegen Deutschland im Jahre 1939 nicht aus Rechts- und Humanitätsgründen, sondern aus Machterwägungen erzwungen wurde,

c) diese Mächte die Kriegsführungsmethoden brutalisierten und auch gegen Frauen und Kinder rich­teten,

d) der „kalte Krieg” zum ständigen Bestandteil der Nachkriegsweltlage geworden ist.

Die Denkkategorien und „Rechtsauffassun­gen”, die die westlichen Mächte gemeinsam mit der Sowjetunion zur Zerschlagung der deutschen Macht und zur Rechtfertigung der eigenen Maßnahmen opportun fanden, erwei­sen sich als höchst gefährlich im Zusammen­leben der kommunistischen Staaten mit den westlichen Nationen, also der großen Verbün­deten aus der Kriegszeit. Es erweist sich, daß Maßstäbe der Rache und Ungerechtigkeit nicht nur den besiegten Gegner tödlich tref­fen, sondern der gesamten Menschheit — auch den Urhebern dieser Maßstäbe — zum Scha­den gereichen und sie in hoffnungslose Zwangslagen verstricken. Wenn nicht aus Gründen der Rehabilitierung und des Frei­heitsstrebens unseres deutschen Volkes, so muß jeder, dem das Schicksal der Menschheit und der Weltfrieden am Herzen liegen, das Londoner Statut und alle seine nachfolgen­den „Rechtsetzungen” verurteilen.

Wie schon einmal:

„Kriegsverbrecher” nur Deutsche

Sowohl nach dem Ersten als auch nach dem Zweiten Weltkrieg haben die Siegermächte den Begriff „Kriegsverbrecher” mit einer rückwirkend geschaffenen und einseitig ge­gen die Besiegten gerichteten „Rechtsetzung” verbunden, um

1. die Diffamierung des besiegten Gegners nach dem Waffenstillstand fortzusetzen,

2. jeden Zweifel an der Schuld für Krieg und Kriegsverbrechen des besiegten Gegners für immer auszumerzen,

3. ein Wiederaufleben einer gesamtdeut­schen Rechts- und Machtposition mit allen Mitteln zu vereiteln,

4. die Methoden der Kriegführung und Durchsetzung der Kriegsziele der Sieger­mächte legal erscheinen zu lassen,

5. den Nimbus zu erhalten, für Humanität und Recht, für Demokratie und Rechtsstaat allein und ständig einzustehen,

6. die national gesinnte geistige Elite des besiegten Volkes, sofern sie Krieg, Kapitula­tion, Vertreibung, Gefangenschaft und Lynchjustiz überstand, ständig im Zustand eines Ausnahmerechts zu halten und seelisch zu zerbrechen.

Als neu geschaffenes „Recht” diente dies­mal der Vertragstext des „Londoner Statuts” vom 8. 8. 1945, den sich die Regierungen Groß­britanniens, der UdSSR und der USA sowohl für ihre Militärtribunale als auch für die im geschlagenen Deutschland zu verfolgende „Rechtsgrundlage” zugelegt haben. Hier wurde deutlich vermerkt, daß unter dem Begriff „Kriegsverbrecher” nur Deutsche oder Perso­nen fallen, die auf Seiten der Achsenmächte gegen eine der „Vereinten Nationen” gekämpft haben. Daher gab es weder einen „Kriegsverbrecher” auf Seiten der Sieger und Mitsieger, noch gab es solche irgendeiner kriegführen­den Macht, die von 1945 -1969 am Unfrieden oder an Verbrechen in irgendeinem Teil der Welt beteiligt waren. Auch Verbrechenstatbestände für Verbrechen an Deutschen vor Kriegsausbruch 1939, von 1939 – 1945 und nach der deutschen Kapitulation werden als solche nicht anerkannt. Die meisten Staaten nehmen solche Verbrechen gar nicht erst zur Kenntnis, wenige amnestieren solche Verbrechen, da ihre Vertreter diese selbst öffentlich angestif­tet hatten. Wiederum andere Staaten — so Bundesrepublik und „DDR” — haben sich ver­pflichtet, solche Verbrechen nicht zu verfol­gen. Kurz, ein Gentlemen schweigt über das, was den Mächtigen nicht behagt, wirft sich dafür um so leidenschaftlicher und fanati­scher in die Brust, um unter unentwegter Ver­wendung der Vokabeln „Recht” und „Huma­nität” einseitig zu verurteilen, wen die Mäch­tigen verurteilt sehen möchten und wer von vornherein wehrlos, rechtlos und von der Mas­senpresse bereits aus der Gesellschaft „aus­gestoßen” ist. Ist dem so „Belasteten” ein Mord nicht nachzusagen, so doch dann ein „Schreibtisch-Mord”, zumindest aber eine Mordhilfe, weil er auf der Seite Hitlers für den Sieg des „Unrechtsstaates” (auch ein Be­griff der Sieger!) gekämpft oder nicht Wider­stand genug geleistet hat. Sollte dies nicht genügen, so ist die Formulierung von den „verbrecherischen Organisationen”, denen man nur angehört zu haben brauchte, ohne Ver­brechen begangen oder von Verbrechen ge­wußt zu haben, für jeden Rufmord und der damit verbundenen, Existenzvernichtung ge­eignet.

Größte Menschenjagd der Geschichte

Der britische Außenminister Anthony Eden er­klärte nach der Kapitulation Deutschlands 1945 vor dem Unterhaus, daß fortan „die größte Menschen­jagd der Geschichte” in Europa einsetze.

l Million Menschen hat die „Kommission für Kriegsverbrechen” auf ihre Suchliste gesetzt (J. J. Heydecker + J. Leeb „Der Nürnberger Prozeß — Bilanz der tausend Jahre”, S. 11.)

Diese Menschenjagd fand in der Tat statt, und deutsche Politiker, Publizisten und anderweitige Haßorganisatoren, denen diese Menschenjagd unter alliierter Regie noch nicht ausreichte, sorgen noch heute für die Fortführung und Unverjährbarkeit die­ser Hatz.

Daß sich diese Menschenjagd gegen Deutsche rich­tete und alle derartigen „Rechtsvorschriften” der Be­satzungsmächte nachträglich (BGG § 139 sowie Über­leitungsvertrag 1955) von Deutschen für „rechtens” anerkannt wurden, müßte Grund für eine Kollektiv­scham dieser Vertreter und ihrer Mitläufer sein.

Die westlichen Alliierten verurteilten — nach offiziellen Angaben! — unabhängig von ihren 13 Nürnberger Hauptverfahren insgesamt 5025 Deutsche, davon 806 zum Tode (hier­von in der US-Zone 1814, 450 zum Tod; in der britischen Zone 1085, 240 zum Tod; in der französischen Zone 2107, 104 zum Tod). Die Sowjetunion hingegen, die ohnehin seit der Oktoberrevolution 1917 „Jegliche Art der Un­terstützung der internationalen Bourgeoisie” bis hin zur Todesstrafe strafrechtlich veran­kert hatte, begann bereits unmittelbar nach der Moskauer Konferenz vom 19. – 30. Oktober 1943 mit „Kriegsverbrecher-Prozessen” gegen Deutsche (so in Krasnodar Nov. 1943), in Char­kow (Februar 1944), Lublin (Dez. 1944). In diesen Prozessen, wie auch in vielen un­bekannt gebliebenen Fällen wurde dabei rus­sisches Militärstrafrecht angewendet. Reichte der dort vor gezeichnete große Ermessensspielraum nicht aus, so verhängte man „Kol­lektivurteile”, wobei die Zugehörigkeit zu fol­genden Organisationen, die die Sowjets im Alleingang kurzerhand als „verbrecherisch” bezeichneten, bis hin zum Tod oder 25jährigem Straflager als Strafmaß ausreichte: Lan­desschützen. Feldgendarmerie, Polizeiver­bände, Orts- und Feldkommandantur, Ge­stapo, Legion Condor, Organisation Todt, SS, Propagandakompanien, Sprengkommandos, Bahnhofskommandantur, Nachrichten- und Abwehrdienst, Offiziere des Oberkommandos des Heeres und des OKW, Dolmetscher, SA, HJ, zivile Verwaltungsorgane — insbesondere Wirtschaftseinheiten und Zollbehörden, Waf­fen-SS, Volkssturm, NSDAP, Angehörige der Kriegsgerichte, Angehörige der Führerbegleit­kommandos, Gefängnis-Wachmannschaften.

Zwar wurde nicht immer so verfahren — der diesbezügliche Katalog in Nürnberg lau­tete anders –, doch wieviele Deutsche von derartigen „Prozessen” erfaßt worden sind, ist nicht zu ermitteln. Die u. W. einzige ver­öffentlichte Zahl lautet: „Über 10 000″. Der Spielraum für diese Zahlenangabe ist groß. Außerdem darf nicht vergessen werden, daß „Völkermord” ohnehin zu Stalins Politik ge­hörte, und seine Verbündeten haben ihn be­günstigt und mit eigener Strategie betrieben. Bereits im November 1943 forderte der kom­munistische Diktator auf der Teheraner Kon­ferenz die „Erschießung von 50 000 -100 000 deutscher Offiziere”, also ohne Prozesse mit dem Ziel der Ausrottung der geistigen und militärischen Elite des deutschem Gegners. Seiner Vertreibung aus den deutschen Ost­gebieten fielen 3,28 Millionen Deutsche, Frauen und Kinder zum Opfer. Ob Prozesse oder nicht: die diese Prozesse auslösende Haßmen­talität und moralische Entwurzelung kenn­zeichnet nicht nur die hier zum Ausdruck kommende „Rechtsbasis” der Sowjets, son­dern auch jene ihrer politischen, militärischen und auf dem Gebiet der „Justiz in Deutsch­land” konform gehenden Verbündeten.

Niemand sollte vergessen, daß nahezu alle jene Pro­zesse, die in den Komplex der Verjährungsdebatte fallen, von solcherlei „Recht” ihren Ausgangspunkt genommen haben, und fortan Deutsche gegen Deut­sche mit einseitigen und fremdgesetzten Maßstäben operieren.

So heißt es auch in der vom Bundesjustizmini­sterium 1964 herausgegebenen Broschüre „Die Verfolgung nationalsozialistischer Straftaten im Gebiet der Bundesrepublik seit 1945″, daß „die rechtliche Möglichkeit” zur diesbezügli­chen Strafverfolgung Deutscher „durch das Kontrollratsgesetz Nr. 10 Art. IV geboten worden” sei.

Als erste Prozesse unter „deutscher Regie” rollten die „Entnazifizierungsverfahren” ab. Der Haß- und Lügenpropagandist auf alliier­ter Seite, Sefton Delmer, äußerte sich darüber in seinem Buch „Die Deutschen und ich” S. 682-683 wie folgt:

„Fast noch erschreckender aber fand ich das, was ich von der Arbeit der sogenannten Ent­nazifizierungsgerichte zu sehen bekam …

Jedesmal wenn ich nach Deutschland kam, ging ich zu diesen Gerichtssitzungen, und je­desmal war ich von neuem entsetzt. Denn ich hatte den Eindruck, daß hier die gleiche Rach­sucht und der gleiche Mangel an Achtung vor den Regeln der Prozeßordnung herrschten, wie ich sie bei den kommunistischen ,Volksgerichtshöfen’ in Belgrad und Warschau er­lebt hatte …

Es ist mir immer unlogisch und falsch er­schienen, daß gemäß den Bestimmungen der Alliierten die Menschen, die sich der Partei angeschlossen hatten, bevor Hitler sein wah­res Gesicht enthüllte, härter bestraft wurden als diejenigen, die Nationalsozialisten wurden, nachdem er seine verbrecherischen Ab­sichten öffentlich demonstriert hatte.”

Neben dieser Entnazifizierung auf Grund besonderer „Spruchkammergesetze” durch die Militärregierungen, lief die „Strafverfolgung” der Siegermächte in Deutschland sowie in den Ländern der Sieger und Mitsieger. Dies ge­schah teils unter Begleitung eines großen Propaganclaaufwandes, teils in aller Stille, teils mit Schauprozessen und öffentlichen Hin­richtungen. Allein auf Grund des von US-General Clay am 5. 3. 1946 in Kraft gesetzten ,,Gesetzes zur politischen Säuberung” sollten nach seinen Worten rund 1/2 Million „Säube­rungsverfahren” in der US-Besatzungszone zu erwarten gewesen sein. Die verfügbaren Zahlen über diese Verfahren und Hinrichtun­gen sind unvollständig; sie werden wohl nie mehr das ganze Ausmaß der im Namen der Siegerjustiz begangenen Urteilsvollstreckun­gen, enthüllen. Ihnen wären die in die Hun­derttausende gehenden Morde der jugoslawischen Partisanen nach Kriegsende, ebenso die ebenfalls diese Größenordnung umfassenden Morde in der Tschechoslowakei zuzuzählen, von dem „Rechtsempfinden” der anderen Mit­sieger zu schweigen.

Nach einem offiziellen Bericht des Bundes­justizministeriums vom Juli 1964 sind in der Zeit vom 8. 5. 1945 bis 1. 1. 1964 allein vor deutschen Gerichten 12 882 Personen in rechts­kräftig abgeschlossenen Verfahren angeklagt worden. Hiervon wurden 5445 verurteilt, und zwar 12 zum Tode (Die Todesurteile wur­den nicht vollstreckt), 76 zu lebenslangen und 5243 zu zeitlich begrenzten Freiheitsstrafen. Doch man begnügte sich damit nicht. Im No­vember 1964 richtete die Bundesregierung einen Appell an die Weltöffentlichkeit, man möge ihr doch ja alles Belastungsmaterial ge­gen „deutsche Kriegsverbrecher” vorlegen, damit man noch eifriger dem „Recht” nach­helfen könne.

Am 25. 1. 1965 teilte der kommunistische Generalstaatsanwalt Streit der Öffentlichkeit mit („Neues Deutschland” 26. 1. 1965), daß im Gebiet der „DDR” seit Mai 1945 bis Dezember 1964 = 16 572 Personen wegen NS-Verbrechen angeklagt und davon 12 807 verurteilt worden seien und zwar 118 zum Tode, 231 zu lebens­langer und 5088 zu mehr als 3jähriger Frei­heitsstrafe.

Rechtsgrundlagen

Artikel 3 GG (Grundgesetz) fordert die Gleichstellung aller vor dem Gesetz und un­tersagt unterschiedliche Behandlung einzelner Bevölkerungsgruppen auch für den Gesetz­geber. Dieser Gleichheitsgrundsatz ist durch eine Reihe von Gesetzesvorschriften im Grund­gesetz (Art. 132, Abs. ä und Art. 139) und im Strafgesetzbuch (§ 189 Abs. III) sowie im Überleitungsvertrag 7 vom 30. 3. 1955 (Art. 2, 3, 5, 7) außer Kraft gesetzt worden. Diesen Gesetzen bzw. Vertragsverpflichtungen zufolge gibt es heute doch eine unterschiedliche Rechtstellung für Deutsche, ein Zustand, der rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspricht.

Art. 103 Abs. II GG (ebenso § 2 StGB) ent­hält den nulla-poena-sine-lege-Grundsatz, demzufolge eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich be­stimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Rückwirkende Strafgesetze dürfen daher nicht geschaffen, die Strafbarkeit darf auch nicht erweitert oder verschärft, die Verfolgungs­voraussetzungen nicht nachträglich geändert werden. Diesen Grundsätzen widersprechen jedoch die rückwirkend geschaffenen Sieger­gesetze, die Anerkennung dieser Siegergesetze durch die Unterschrift unter den Überlei­tungsvertrag und nicht zuletzt auch das Ge­setz vom 13. 4. 1965, das den Verjährungs­beginn willkürlich auf den 1. 1. 1950 fest­setzte.

§ 67 des StGB (Strafgesetzbuches) bestimmt (Geltungsdauer seit 1871) die Verjährung von Verbrechen, die geahndet werden mit

a) Tode oder lebenslangem Zuchthaus — in 20 Jahren

b) mehr als lOjähriger Freiheitsstrafe — in 15 Jahren

c) geringerer Freiheitsstrafe — in 10 Jahren

d) Strafen für Vergehen und Übertretungen — zwischen 5 Jahren und 3 Monaten.

§ 68 schiebt die Verjährung für den Fall einer richterlichen Handlung im Tatkomplex auf, § 69 setzt die Verjährungsfrist solange aus, wie eine Strafverfolgung nicht möglich war.

In die Verjährungsdebatte fällt — zumal stets mit dem „Ansehen der Bundesrepublik im Ausland” operiert wird und daher eine politische Beurteilung beabsichtigt ist — nur der Tatbestand des Mordes, aber nicht einmal dieser generell. Dies haben die Bundestags­debatten im Frühjahr 1965 ergeben. In diese Verjährungsdebatte fällt praktisch der Mord im NS-Staat. Die Definition ,,Mord” ist durch Gesetz vom 4.9.1941 geändert worden. Im StGB von 1871 (§ 211) wurde des Mordes für schuldig erkannt, „wer vorsätzlich einen Men­schen tötet, wenn er die Tötung mit Über­legung ausgeführt hat”. Nach 1941 — und diese Formulierung ist auch heute noch in der Bundesrepublik gültig — lautet der Text: „Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedi­gung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder sonst aus niederen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefähr­lichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Men­schen tötet.” Während der ursprüngliche Text Mord oder Totschlag in der Überlegung des Täters erkannt wissen wollte, so machte der neue Text die niederen Beweggründe sowie das heimtückische oder grausame Vorgehen zum Mord-Tatbestandsmerkmal. Liegen dem­nach diese niederen Beweggründe und grau­sames oder heimtückisches Vorgehen oder ge­meingefährliche Mittel, Mordlust, Befriedi­gung des Geschlechtstriebes oder Habgier nicht vor, so liegt dem neuen Text des StGB zufolge kein Mord, sondern Totschlag vor. Totschlag jedoch wäre bereits nach 15 Jahren verjährt und ist ohnehin nicht in die Verjährungs­debatte einbezogen worden.

Nach Kenntnisnahme dieser Rechtsvorschrif­ten bleibt wichtig festzustellen: Nicht die Tö­tung eines Menschen allein erfüllt den Tatbe­stand des Mordes, sondern die genannten Schuldanteile des Täters. Die der Verjäh­rungsdebatte zugrundeliegenden Tat-Kom­plexe ereigneten sich im Krieg. Die Täter waren nahezu ausnahmslos Soldaten und han­delten unter Ausnahme-Zuständen und unter Befehlszwang im Feindgebiet. Ihr Gegner hielt sich an keinerlei internationale Kriegs­regeln und wandte grausamste Vernichtungs­methoden an. Auf Grund dieser Zusammen­hänge werden die anhängig gemachten Straf­verfahren wegen „Mordes” in die Terminolo­gie und Ermessungsbeurteilung verstrickt, die nachträglich von Siegern und Mitsiegern in die Tat-Komplexe hineininterpretiert werden. Hier wird nicht nur zum Schaden der Ange­klagten interpretiert, sondern auch gegen den im Strafrecht verankerten Grundsatz „in dubio pro reo” — im Zweifel für den Angeklagten.

Denn „niedrige Beweggründe” nach mehr als 20 Jah­ren aus Ereignissen des Kriegsgeschehens heraus nach­zuweisen, dürfte das Menschenmögliche übersteigen, zumal die meisten Beweismittel ausfallen und die meist jüngeren Richter und Staatsanwälte mangels eigener Erlebniserfahrung aus damaliger Zeit die Kriegsverhältnisse kaum richtig beurteilen und sich insbesondere auf die aus den kommunistischen Staaten kommenden „Zeugen” kaum verlassen können.

Als entscheidend bei diesen Prozessen er­weist sich die „Glaubwürdigkeit” von Ange­klagten und Zeugen durch das Gericht. Da wurde im Februar 1966 von der Großen Straf­kammer eines Landgerichts in der Bundes­republik ein ehemaliger Ministerialbeamter zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, da er in einem anderen Strafverfahren als Zeuge un­ter Eid bestritten hat, bis März 1942 etwas

von der Ausrottung der Juden („Endlösung”) gewußt zu haben. Die Richter „glaubten” ihm nicht und verurteilten ihn wegen Meineides. Im Sommer 1968 wurde Bundeskanzler Ge­org Kiesinger zur gleichen Frage als Zeuge unter Eid vernommen. Er hatte ebenfalls keine Kenntnis von der Judenvernichtung, obgleich er seinerzeit stellvertretender Leiter der Rundfunkabteilung im Auswärtigen Amt gewesen war. Ihm wurde „geglaubt”, sein Strafregister blieb frei. Der andere gilt als „rechtskräftig vorbestraft”. Es gibt sehr viel drastischere Fälle, in denen Unschuldige auf Grund eines Vorwurfes wegen Mordes meh­rere Jahre unschuldig in Untersuchungshaft gehalten und die Existenzen der FamiJien dauerhaft dadurch ruiniert wurden, andere Fälle, in denen herumreisende „Berufszeugen” mit nachweislich falschen Aussagen jahrelange Zuchthaustrafen auslösten, selber aber kaum belangt werden können, da sie als Ausländer der deutschen Jurisdiktion entzogen sind und ihre Falschaussage, wenn überhaupt, so meist erst dann nachgewiesen werden kann, wenn sie das Gebiet der Bundesrepublik wieder ver­lassen haben. Wobei auch noch die Frage of­fen bleibt, ob nicht auch solche Leute unter den Schutz des Überleitungsvertrages fallen, der einen Verfolgungsschutz gegenüber Ver­brechen und Vergehen an Deutsehen in der Kriegs- und Nachkriegszeit bis 1954 gewähr­leistet. Zumindest die „veröffentlichte Mei­nung” steht ihnen mit Sympathie und Wohl­wollen zur Seite, was nicht ohne Einfluß auf die Prozeßführung bleibt.

Zeugenbeweise, ohnehin problematisch, ha­ben in diesen politisch akzentuierten Prozes­sen besonderes Gewicht, da sie vielfach infolge Ausfall anderer Unterlagen zum tragen­den Beweismittel werden. Nicht nur die Er­innerung verblaßt nach mehr als 20 Jahren, sondern die Einrede- und Einschüchterungs­möglichkeiten werden vergrößert. Gleicher­maßen begünstigt die politische Absicherung durch mächtige „Freunde” das Streben nach Rache. In den Büchern „Strafprozeß”, 1952, S. 265 ff sowie „Zeugenlüge und Prozeßaus­gang” von Peters und „Psychologie des Straf­verfahrens” von Grassberger, 1950, sind die Gefahren für die hauptsächlich auf Zeugen­aufbauenden Strafprozesse aufgezeigt.

Schlußfolgerungen

Der inzwischen verstorbene hessische Ge­neralstaatsanwalt Fritz Bauer, der über weit­reichende internationale Verbindungen verfügte, sah die Aufgabe der Prozeßwelle in einer Fortführung der Umerziehung des deut­schen Volkes (siehe Schrenck-Notzing „Cha­rakterwäsche” S. 247), die deshalb notwendig sei, weil man in Deutschland noch dem Af­festadium zu nahe stehe und die Haut der Zivilation zu dünn sei, und man müsse in Deutschland noch lernen, was Menschsein in Wahrheit bedeute. — Werden Strafprozesse geführt, um gegenwärtige Politiker zu recht­fertigen oder dem Historiker Beweisunter­lagen zu stellen, so nähern sie sich bedenklich dem Schauprozeß, einer politischen Auftrags­angelegenheit. Wer „NS-Verbrecher-Prozesse” gutheißt, bekundet schon mit diesem Begriff, daß es ihm nicht auf das Recht ankommt, sondern auf Rache und politische Zweck­setzung. Würde er das Recht wollen, so müßte er sich für die Verfolgung aller seinerzeitigen Rechtsbrüche einsetzen, ganz gleich, wer im­mer sie ausgelöst hat. Doch keiner derer, die auch heute wieder eine weitere Verlängerung oder eine für diese Tat-Komplexe gänzliche Abschaffung der Verjährung fordern, bekun­dete je eine solche Absicht. Es sind dieselben Leute, die den Strafverfolgungsverzicht ge­genüber an Deutschen begangenen Verbre­chen, wie er im Überleitungsvertrag 1955 un­terschrieben wurde, für selbstverständlich „gerecht” ansehen. Dabei ist dieser Verzicht ungleich gravierender als die Verfolgungsver­jährung nach der ohnehin längst durchgeführ­ten „größten Menschenjagd der Geschichte”. Wer weiterhin für ein Ausnahmerecht für Deutsche eintritt — und die Verlängerung der Verjährung ist eine Verletzung rechtsstaat­licher Grundsätze — ist dem Vorwurf, ein Kriegsverlängerer zu sein, ausgesetzt.

Entmachtung durch Umerziehung

In der Zeitung Deutscher Anzeiger vom 15. 6. 1970 heißt es u. a.: „Der amerikanische Publizist Walter Lippmann äußerte kürzlich, es könne nicht davon die Rede sein, daß die Vereinigten Staaten den Vietnamkrieg verlieren. Denn als verloren könne ein Krieg nur dann gelten, wenn das eigene Territorium vom Feind besetzt ist, die führende Schicht des besiegten Volkes in Kriegsverbrecherprozessen abgeurteilt wird und die Besiegten einem Umerziehungs­programm unterworfen werden. Ein naheliegendes Mittel dafür sei, die Darstellung der Geschichte aus der Sicht des Siegers in die Gehirne der Besiegten einzupflanzen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Übertragung der ,moralischen” Kategorien der Kriegspropaganda des sieg­reichen Staates in das Bewußtsein der Besiegten. Erst wenn die Kriegspropaganda der Sieger Eingang in die Geschichts­bücher der Besiegten gefunden hat und von der nachfolgen­den Generation auch geglaubt wird, dann erst kann die Umerziehung als wirklich gelungen angesehen werden. Soweit die allgemeinen ,Richtlinien*, die für jedes Umerziehungsprogramm gelten. Die US-Army hat sich in dem sogenannten ,Mayer-Report* eingehend mit dem Verhalten von amerikanischen Soldaten beschäftigt, die kommuni­stischer Umerziehung ausgesetzt waren. In einer Studie über dieses Thema heißt es, das Ziel kommunistischer Um­erziehung sei in der ersten Stufe die Entfestigung, Auf­weichung und Gefügigmachung des einzelnen durch Schaf­fen von Zweifeln, Schüren von Unsicherheit und Angst, Zerstören des Selbstwertgefühls und des Nationalbewußt­seins. Als Mittel hierzu wird das Erniedrigen zu münd­licher und schriftlicher Selbstkritik betrachtet. Als zweite Stufe der Umerziehung gibt die Studie das ,Bekenntnis dei eigenen Schuld* an, das durch Unablässiges Einhämmern von Schuldgefühlen, Lösen des Menschen aus der gewach­senen Gemeinschaft und Lösen von seiner bisherigen Hal­tung erreicht werden soll.”

Das US-amerikanische Reeducationprogram “What to do with Germany, Army Service Forces, U.S.Army. Not for Sale.”

..Die Umerziehung wird für alt und jung gleichermaßen er­zwungen und sie darf sich nicht auf das Klassenzimmer be­schränken. Die gewaltige überzeugende Kraft dramatischer Darstellung muß vo\\ in ihren Dienst gestellt werden. Filme können hier ihre vollste Reife erreichen. Die größten Schrift­steller, Produzenten und Stars werden unter Anleitung der ,Internationalen Universität” die bodenlose Bosheit des Na­zismus dramatisieren und demgegenüber die Schönheit und Einfalt eines Deutschland loben, das sich nicht länger mit Schießen und Marschieren befaßt. Sie werden damit be­auftragt, ein anziehendes Bild der Demokratie darzustellen, und der Rundfunk wird sowohl durch Unterhaltung wie auch durch ungetarnte Verträge in die Häuser selbst ein­dringen. Die Autoren. Dramatiker, Herausgeber und Ver­leger müssen sich der anlaufenden Prüfung durch die ,Inter­nationale Universität1′ unterwerfen, denn sie sind alle Er­zieher. Von Beginn an sollen allee nichtdemokratischen Ver­öffentlichungen unterbunde werden. Erst nachdem das deutsche Denken Gelegenheit hatte, in den neuen Idealen gestärkt zu werden, können auch gegenteilige Ansichten zu­gelassen werden, im Vertrauen darauf, daß der Virus keinen Boden mehr findet; dadurch wird größere Immunität für die Zukunft erreicht.

Der Umerziehungsprozeß muß ganz Deutschland durch­dringen und bedecken. Auch die Arbeiter sollen im Verlauf von Freizeiten vereinfachte Lehrstunden in Demokratie er­halten. Sommeraufenthalte und Volksbildungsmöglichkeiten müssen dabei Hilfestellung leisten. Viele deutsche Gefan­gene werden nach Kriegsende in Rußland bleiben, nicht freiwillig, sondern weil die Russen sie als Arbeiter brauchen. Das ist nicht nur vollkommen legal, sondern beugt auch der Gefahr vor, daß die zurückkehrenden Kriegsgefangenen zum Kern einer neuen nationale Bewegung werden. Wenn wir selbst die deutschen Gefangenen nach dem Krieg nicht behalten wollen, sollten wir sie nichtsdestoweniger nach Rußland senden.

Die ,Internationale Universität’ ist am besten dazu ge­eignet, die Einzelheiten des deutschen Erziehungswesens, der Lehrpläne, der Schüler., der Auswahl der Lehrer und der Lehrbücher, kurz: alle pädagogischen Angelegenheiten zu regeln. Wir brauchen ein ,High Command’ für die offen­sive Umerziehung. Besonders begabte deutsche Schüler er­halten Gelegenheit zur Fortbildung an unseren Schulen; sie werden als Lehrer nach Deutschland zurückkehren und eine neue kulturelle Tradition, verbunden mit internationalem Bürgersinn, begründen.

Die Professoren sollen nach Möglichkeit deutsche Liberale und Demokraten sein. Das Eindringen von ,Fremden* könn­te aufreizend wirken und muß auf ein Minimum beschränkt werden. Aber das darf nicht dazu führen, daß uns die Kon­trolle verloren geht.

Jedes nur denkbare Mittel geistiger Beeinflussung im Sinn demokratischer Kultur muß in den Dienst der Umerziehung gestellt werden. Die Aufgaben der Kirchen, der Kinos, der Theater, des Rundfunks, der Presse und der Gewerkschaf­ten sind dabei vorgezeichnet. Die Umerziehung tritt an Stelle des Wehrdienstes, und jeder Deutsche wird ihr zwangsweise unterworfen, so wie früher der gesetzlichen Wehrpflicht.

Uns ist die Aufgabe zugefallen, Frieden und Freiheit zu retten; jene Freiheit, die am Berg Sinai geboren, in Beth­lehem in die Wiege gelegt, deren kränkliche Kindheit in Rom, deren frühe Jugend in England verbracht wurde, deren eiserner Schulmeister Frankreich war, die ihr junges Mannesalter in den Vereinigten Staaten erlebte und die, wenn wir unser Teil dazu tun, bestimmt ist zu leben — überall in der Welt.”

(Nation Europa, August 1958)

Operation „Paper-Clip”

U. S. Zone Report (Okt. 1945); J. B.Hynd im Unterhaus am 21. 10. 1946; The Economist 23. 10. 1948 — berichtete zusätzlich, daß bis September 1945 in der amerikanischer Zone 66 500 und bis zum Ende des Jahres in der britischen Zone 70 000 ,prominente Nazis’ interniert worden waren. Daneben wurden in der britischen Zone zwischen Mai 1945 und September 1946 156 000 Personen aus dem Dienst entlassen und die Anträge von weiteren 86 000, die sich um eine für sie verbotene Beschäftigung bewarben, abgelehnt (M. Balfour „Viermächtekontrolle in Deutsch­land” S. 266).

Vom Schicksal deutscher Kriegsgefangener sei nur er­wähnt, daß in sowjetischer Gefangenschaft rund 1,7 Milli­onen deutscher Soldaten verstorben sind oder umge­bracht wurden. In Jugoslawien, der Tschechoslowakei, in Polen Hunderttausende; mindestens 40 000 deutsche Kriegsgefangene wurden in die französische Fremdenle­gion gepreßt.

Wenige Tage vor der Jalta-Konferenz im Februar 1945 gab der stellvertretende sowjetische Außenkommissar Maisky dem US-Botschafter Harriman Stalins Absicht be­kannt, zwei bis drei Millionen Deutsche als „einen Teil der Reparationen” anzufordern. Falls „die kleineren Kriegsverbrecher und Parteimitglieder nicht ausreichen sollten, könne man die Männer — aber auch einige Frau­en– nach anderen Kategorien auswählen” (R. Fiedler „Würfelspiel um Deutschland” 1944-1956 S. 77)

Doch da gab es ja noch andere Deutsche: jene in den Führungspositionen der.privaten Wirtschaft, an Schulen und Hochschulen: Seit 1944 lief bereits die west-alliierte Operation „Paper-Clip”, die benannt war nach den Reitern auf der Suchkarte nach deutschen Wissenschaftlern. Man jagte das „lebende Wissen”, man lechzte auch nach ihren Patenten und Betriebsgeheimnissen. Man raubte schließ­lich beides. Nach Angaben des US-amerikanischen Ver­teidigungsministeriums vom Febr. 1950 wurden 24 000 deutsche Forscher und Techniker „ausführlich befragt” und davon 523 „in die USA verbracht”, hiervon wiederum 362 „eingeladen, Schritte zur Einbürgerung in die USA zu tun”, was sie auch taten. Diese deutschen Wissenschaft­ler haben bereits bis Mai 1949 nach Angaben des Leiters der „Operation paper clip” den USA „mindestens 1 000 Millionen Dollar an Rüstungsausgaben und mindestens 10 Jahre Entwicklungszeit erspart”.

„Wie die New Yorker Zeitschrift „Life” am 2. Sept. 1946 feststellte, lag ,der wirkliche Reparationsgewinn dieses Krieges’ nicht in industriellen Ausrüstungen, sondern ,im deutschen Gehirn und in den deutschen Forschungser­gebnissen’.

Denn wenn die Amerikaner auch die Initiatoren der ,gei­stigen Demontage’ Deutschlands waren, so wurde sie doch von allen Siegern betrieben. Als der Zweite Welt­krieg zu Ende ging, standen die Experten der französi­schen ,MIST, der russischen ,W.N.Z.’ und der britischen ,BIOS’ ebenso bereit wie die der amerikanischen ,OTS’. Die Londoner Leitung dieser ,British Intelligence Objectives Sub-Committees’ z.B. sagte offen: ,Die Fabrikationsgeheimnisse, die wir Deutschland abnehmen, sind ein härterer Schlag, als der Verlust Ostpreußens’.

Selbst Australiens Ministerpräsident Chifley gab im Sep­tember 1949 in einer Rundfunkansprache zu, daß ,die Australien zugeteilte Beute von 6 000 deutschen Indus­trieberichten und 46 deutschen Wissenschaftlern ‘einen in Geld gar nicht zu berechnenden Wert besäßen, und die australischen Produzenten nun in die Lage versetzten, einen hervorragenden Platz auch bei der industriellen Welterzeugung einzunehmen’ ….

So groß war die Beute, daß man die Dokumente sehr bald nicht mehr zählen konnte, sondern ihr Papiergewicht an­gab. Die US-Luftfahrtforschungsanstalt in Wright-Field, Ohio, bekam so ,die unbestritten größte Sammlung von erbeuteten Geheimverfahren der Welt’ und die wog 1 554 Tonnen.

Ein Beamter des ,OTS’, des ,Office of Technical Services’ in Washington, nannte dieses Amt zur Verteilung der technisch-wissenschaftlichen Fortschritte Deutschlands ,die erste Organisation der Welt zum Aussagen der Er­finderkraft eines ganzen Volkes’; sie verfügte über 3 000 Tonnen in Deutschland beschlagnahmter Akten.”

(A. Zischka “War es ein Wunder?” S. 149/150)

Wirtschaftliche Macht wirkt sich schließlich als verstärk­te politische Macht aus.

Damit aber ja niemand daherkommt und all dieses Tun als „illegal”, als Raub und Ausplünderung, gar als Ver­brechen bezeichnet, muß schön dafür gesorgt werden, daß grundsätzlich alle Deutschen jener Zeit als Verbrecher, Barbaren, „Kriegsverbrecher”, „Militaristen”, „Faschi­sten” (mit dem propagandistischen Akzent der teuflischen Verruchtheit) unablässig diffamiert und auch so behan­delt werden, — und daß ja niemand von dererlei uner­wünschten Leuten, die derartige Meinungen vielleicht vertreten könnten, irgend einen Posten innehaben könnte, von dem aus er die Öffentlichkeit erreichen kann. Deshalb alliierte Kontrolloffiziere an die deutschen Hoch­schulen, alliierte Schreiber oder Helfershelfer zum Um­schreiben deutscher Schulgeschichtsbücher, möglichst viele ausländische Dozenten für Geschichte und politische Wissenschaften an deutsche Universitäten.

„Und hatten die gewiß nicht zimperlichen Nazis insge­samt 1 628 Hochschullehrer entfernt (und zwar pensio­niert), so fielen den Anti-Nazis 1945 nicht weniger als 4 289 Professoren und Dozenten zum Opfer. Und die be­kamen keinerlei Pension. Wie ,Christ und Welt’ es 1950 vorrechnete: Die Nazis entfernten 9,5% des Hochschul­personals. Die Alliierten 32,1%. Fast jeder 3. deutsche Hochschullehrer verlor im Westen durch die Sieger seine Lehr- und Forschungsstelle. Und in Gesamtdeutschland war es jeder zweite. . . . Aus den Ostgebieten und aus Mitteldeutschland kamen schon bis 1946 1 028 Professo­ren und Dozenten als stellenlose Flüchtlinge ins Gebiet der späteren Bundesrepublik und später Tausende mehr. . Aber 1946 wurde mit der Entnazifizierung erst begonnen. Gemäß Kontrollrats-Direktive Nr. 24 vom 12. 1. 1946, die die ,sofortige Entfernung ehemaliger Nationalsozialisten aus allen Ämtern und aus zahlreichen Berufen vorschrieb, waren z.B. allein in der amerikanischen Zone bis Ende 1946 373 762 Personen als ,ungeeignet für jede öffent­liche Funktion oder Arbeit in der Wirtschaft außer als Handarbeiter’ befunden worden.

Und darin lag Methode: Die Entnazifizierung diente der geistigen Demontage, bildete einen Teil des Morgenthauplanes.”

(A. Zischka „War es ein Wunder?” S. 153-154)

Umerziehung mittels Bildfälschung

Der Werdegang eines Bildes in drei Stufen

Dieses als „Dokumentarfoto” ausgegebene Gemälde wurde u. W. im Jahre 1960 wie nachstehend ,in die Wissenschaft eingeführt” und anschließend bald verbessert:

[Bild im Anhang exekut1.jpg]

„Zur Exekution”.

Mit diesem Bildtext veröffentlicht in S. Einstein „Eichmann — Chefbuchhalter des Todes”, Roederberg Verlag, Frankfurt/M, 1961, S. 200.

Dieses Bild ist in Wirklichkeit eine foto­grafierte Zeichnung, die noch nicht einmal gut ist. Lichtreflexe, Unscharfe, Hinter­grundbeleuchtung, die weiße Frau rechts im Hintergrund ohne jegliche Konturen sprechen für sich. Man beachte auf den Bildausschnitten auch Gesichter, Haar­beleuchtung, Schatten, die — genau wie die Gesamtsituation — völlig unnatürlich sind.

„ . . . keine Barbarei zu infam: Jüdinnen auf dem Weg zur Hinrichtung.” mit diesem Bildtext veröffentlicht in „Der Spiegel” Nr. 53/1966 S. 48 „Der Spiegel” in einem privaten Brief nach Vorhalt der Bildfälschung: „Selbst­verständlich kann der Spiegel nicht den Beweis antreten, daß dieses Photo echt ist”‘

„Massenexekution in Lijepaja, Lettland”

Mit diesem Bildtext abgedruckt in Gerhard Schoenberger „Der gelbe Stern — Die Ju­denverfolgung in Europa 1933 bis 1945″, Rütten und Loening Verlag Hamburg 1960 mit einem Vorwort von Thomas Mann. S. 97

[Bild im Anhang exekut2.jpg]

Bei diesem Bild handelt es sich um eine verbesserte Retusche des ersten Bildes. Man vergleiche die Frau im Hintergrund, den Abstand zwischen den beiden Knien der Frau vorn rechts und der Frau vorn links, das rechte Bein (links im Bild) der dritten Frau von links, der generell neu gestaltete Boden auch im Hintergrund, die neuen Schattierungen, die auch auf dieser Retusche weder den Lichtverhältnissen noch der Bildschärfe gerecht werden.

Vordergrund ganz links hier hell, auf dem ursprüng­lichen Bild dunkel.

Die Ebene ist zu hoch gekantet, soll es sich doch um eine Ebene, wenn auch jetzt plötzlich mit „Gruben­rand” — von vorn aufgenommen — handeln. Ge­messen am Schrittmaß der hinten laufenden Frauen befinden sich die Soldaten mindestens 15-20 Meter von den vorderen Frauen entfernt. Dokumentarfotografien zeigen, daß für diese Entfernung die Sol­daten viel zu groß sind. — Vergrößerungen der bei­den Bilder zeigen, daß sie nicht deckungsgleich sind, was bedeutet, daß beide nach dem gleichen Muster gemalt sind.

Daß kein Herkunftsnachweis, keine Beglaubigung vorliegt, versteht sich von selbst.

[Bild im Anhang exekut3.jpg]

;;In dem verdunkelten Saal des Gerichtshofes, unter Ausschaltung des Publikums mit Ausnahme der Pressevertreter, führte die Anklage dem Gericht einen nationalsozialistischen Film vor, auf dem nackte Männer, Frauen und Kinder am Rande eines Massengrabes zu sehen sind.”

Mit diesem Text abgedruckt in: Dov. B. Schmorak „Der Prozeß Eichmann”, Hans Deutsch Verlag, Wien — Stuttgart — Basel 1964, Seite 337.

[Bild im Anhang exekut4.jpg]

Aus einer Nachkriegs-Bildfälschung ist 1961 plötzlich ein „nationalsozialistischer Film” geworden, der als solcher ausgegeben mit verwendet wurde, um einen Menschen zum Tode zu verurteilen und hinzurichten.

Die Ausschnittvergrößerung des Filmbildes zeigt deut­lich, daß es sich um ein und dasselbe Bild handelt.

Kein Betrug scheint makaber genug, um nicht in den Dienst der Politik und Justiz gestellt zu werden.

Alliierter Kampf gegen Literatur

Bekanntgegeben am 13. September 1945.

Vorbereitung der deutschen Schulen für den Beginn des Unterrichts

Der Direktor der deutschen Verwaltung für Volksbildung hat bis zum 15. September d. J. Lehrpläne und Programme für Schu­len aller Stufen zur Bestätigung durch die Sowjetische Militär­verwaltung in Deutschland vorzulegen; desgleichen sind zur Drucklegung vorzubereiten und zur Bestätigung vorzulegen: neue Lehrbücher oder solche, die vor 1933 herausgegeben worden sind, und zwar für die Volksschulen bis zum 10. September und für die Mittelschulen bis zum 1. Oktober d. J.

Verzeichnisse mit empfehlenswerter Schulliteratur — vor 1933 herausgegeben — sind bis zum 15. September d. J. zur Bestätigung vorzulegen.

Es ist jede Benutzung von Schul- und Lehrbüchern, die in der Periode des faschistischen Regimes herausgegeben wurden, ver­boten. Diese Lehrbücher müssen ausgeschaltet werden. Die Ver­antwortung für die Ausschaltung der faschistischen Literatur tra­gen die Schuldirektoren und Schullehrer.

Die Organe der Volksbildung der örtlichen Selbstverwaltungen, die sich in der Sowjetbesatzungszone Deutschlands befinden, ha­ben eine Erfassung aller Lehrkräfte, die früher in den Schulen gearbeitet haben, vorzunehmen und denen Lehrstellen bereitzu­stellen, welche in faschistischen Organisationen und Gesellschaften nicht organisiert waren; auch sind folgerichtig demokratische Prin­zipien in der Schulung und in der Erziehung durchzuführen sowie das reaktionäre Wesen des Nazismus, der faschistischen Rassen­lehre und der militaristische Charakter des ehemaligen Deutschen Reiches zu enthüllen.

Zu gleicher Zeit müssen zur pädagogischen Arbeit Personen aus demokratisch-antifaschistischen Schichten des Volkes heran­gezogen werden, die die erforderliche Allgemeinbildung besitzen und den Wunsch haben, als Lehrer in Volks- und Mittelschulen zu wirken.

Die Organe der Selbstverwaltung müssen binnen kürzester Frist den Organen der Sowjetischen Militärverwaltung zur Bestätigung den Schulorganisationsplan sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Umschulung der Lehrer sowie für die Erziehung und Schulung der Kinder außerhalb der Schule vorlegen.”

Kontrollrat-Befehl Nr. 4: „Einziehung von Literatur und Werken nationalsozialistischen und militärischen Charakters.

In Anbetracht der Gefahr, die die national­sozialistische Lehre darstellt, und um so schnell wie möglich die nationalsozialistischen, faschistischen, militaristischen und antidemo­kratischen Ideen auszumerzen, gleichviel in welcher Form sie in Deutschland ihren Aus­druck gefunden hat, erläßt der Kontrollrat folgenden Befehl:

1. Innerhalb von 2 Monaten nach Veröffent­lichung dieses Befehls haben alle Inhaber von Leihbüchereien, Buchhandlungen, Buchnieder­lagen und Verlagshäusern den Militärbefehls­habern oder sonstigen Vertretern der Alliier­ten Behörden folgendes auszuliefern:

a) Alle Bücher, Flugschriften, Zeitschriften, Zeitungssammlungen, Alben, Manuskripte, Urkunden, Landkarten, Pläne, Gesang- und Musikbücher, Filme und Lichtbilddarstellun­gen (Diapositive) — auch solche für Kinder jeglichen Alters –, welche nationalsozialistische Propaganda, Rassenlehre und Aufreizung zu Gewalttätigkeiten oder gegen die Verein­ten Nationen gerichtete Propaganda enthalten;

b) alles Material, das zur militärischen Aus­bildung und Erziehung oder zur Aufrechterhal­tung und Entwicklung eines Kriegspotentials beiträgt, einschließlich der Schulbücher und des Unterrichtsmaterials militärischer Erzie­hungsanstalten jeder Art, ebenso alle Regle­ments, Instruktionen, Anweisungen, Vorschriften, Landkarten, Skizzen, Pläne usw. für alle Truppeneinheiten und Waffengattungen.

2. Innerhalb der gleichen Frist haben alle ehemaligen staatlichen und städtischen Büche­reien, alle Universitätsrektoren und Leiter höherer und mittlerer Lehranstalten und aller Forschungsinstitute, die Präsidenten von Aka­demien, wissenschaftlichen oder technischen Gesellschaften und Vereinigungen, ebenso wie die Leiter von Gymnasien und höheren oder niederen Elementarschulen aus den ihnen un­terstellten Büchereien die in Ziffer l aufge­führte nationalsozialistische und militärische Literatur zu entfernen, an besonders zuge­wiesenen Orten zusammen mit den dazu ge­hörigen Karten aus der Büchereikartei sorg­fältig geordnet zusammenzustellen und den Vertretern der Militärkommandantur oder anderen alliierten Behörden zu übergeben.

3. Für die vollständige und fristgemäße Übergabe solcher Bücher und Materialien sind die Besitzer ebenso wie die Bürgermeister und örtlichen Behörden verantwortlich.

4. Die Durchführung dieses Befehls wird von den Militärbefehlshabern oder anderen Vertretern der Militärbehörden der Besatzungsmächte überwacht.

5. Alle in diesem Befehl erwähnten Ver­öffentlichungen und Materialien sind den Zonenbefehlshabern zwecks Vernichtung zur Verfügung zu stellen.

6. Die Zonenbefehlshaber (in Berlin die Al­liierte Kommandantura) können eine be­grenzte Anzahl von Exemplaren der laut § l verbotenen Schriften für Forschungs- und Studienzwecke von der Vernichtung ausneh­men. Diese Schriften ßind in besonderen Räumlichkeiten aufzubewahren, wo sie, jedoch unter strenger Aufsicht der alliierten Kon­trollbehörde, von deutschen Wissenschaftlern und anderen Deutschen, die die entsprechende Erlaubnis von den Alliierten erhalten haben, eingesehen werden können.

Die Zonenbefehlshaber haben sich unterein­ander vermittels der Organe des Kontrollrats hinsichtlich der Anzahl und der Titel, des Aufbewahrungsorts und des Verwendungs­zwecks dieser Schriften Kenntnis zu geben. Ausgefertigt in Berlin, den 13. Mai 1946″ — unterzeichnet von B. H. Robertson, General­leutnant, L. Koeltz, Armeekorpsgeneral, M. I. Dratwin, Generalleutnant, und Lucius D. Clay, Generalleutnant.

Schlußfolgerungen: Haben die Alliierten in Ost und West den nationalsozialistischen Staat u. a. auch deshalb als „Unrechtsstaat” bezeichnet, da es in ihm 1933 einmal Bücher­verbrennungen gegeben hat, so sollte man sich daran erinnern, in welchem Maße sich diese Ankläger dieser gleichen Methoden, ja sogar weit radikalerer Methoden bedienten, wie sie nur einer militärischen Besatzungsmacht zur Verfügung stehen.

Die Wirkung von Besatzungslizenzen

Mit Besatzungsrecht fing es an, mit Besatzungslizenzen und -berufsverboten ging es weiter; nicht zu vergessen: Mit den Lizenzen waren zuweilen (oder meist) Hundert­tausende von Reichsmark oder Besatzungsmark verbun­den! Die Abhängigkeitsverhältnisse und Richtlinien wa­ren festgelegt; –die nachfolgende Personalpolitik wirkte als „Transmissionsriemen”, der die Ansichten der Herrschenden in die Massen transferierte.

Am Aufbau in Deutschland konnte sich nur beteiligen, wer sich arrangierte, „mit den Wölfen heulte” und alles kritiklos,–ja besser noch eilfertig und mit moralischer Überheblichkeit verachtend auf die weniger schnell Um­denkenden verweisend und die oktroyierten Schuldanteile schnell auf diese Weise an andere weitergebend.

Was waren das nun für Leute, die da weltweit herein­strömten in das besiegte Deutschland? Lassen wir andere darüber urteilen:

Kurt Ziesel:

„Statt Apostel der Humanität kamen Apostel des Hasses nach Deutschland, statt echten Demokraten verblendete Anbeter des Kommunismus, und es begann, eifrig unter­stützt von den bei allen Wetterstürzen der Weltgeschich­te auftauchenden eilfertigen Dienern neuer Herren und Hyänen der Not, jene seltsame Art von Umerziehung des deutschen Volkes ….

(Das verlorene Gewissen S. 10)

„Ich glaube, daß, wenn ein neuer Krieg die halbe Erde und die Menschheit vernichten sollte, dafür in erster Linie die ewig Feigen, die ewig opportunistischen, die ewig Geld­gierigen und die ewig Verantwortungslosen in Politik und Presse dafür haftbar sind, die immer den Weg des ge­ringsten Widerstandes, der eigenen Nichtgefährdung vor­ziehen, die sich immer in den Sog der jeweils vorhandenen Modemeinung fallen lassen, die ihren Beruf als Politiker, als öffentliche Meinungsmacher, als geistige Verkünder oder Künstler nicht als Mission, sondern als Geschäft, nicht als Aufgabe ihres Gewissens und ihrer Verantwor­tung vor ihrem Volk und der Menschheit, sondern als Spiel um die Macht und den Augenblick ansehen.”

(ebendort S. 14)

„Damals konnte ich allerdings nicht ahnen, daß dieselben Stars nach 1945 fast ohne Übergang in ähnliche Macht­positionen aufrücken, und daß ausgerechnet sie alle Ver­antwortung und alle Schuld auf die kleinen Idealisten häu­fen würden, die man dann jahrelang durch Lager schleifte — ihres Einkommens und ihrer Habe beraubte und in Elend und Verbitterung stieß, während zahlreiche Asse der Goebbelschen Kulturpolitik und Publizistik nunmehr ,de­mokratische Umerzieher’ mimten und ihren sehr geheimgehaltenen Unglauben an Hitler als ,Widerstandskampf ausgaben, als ein ,Fronen in der Galeere’, als einen ,er­zwungenen Dienst’ an der Diktatur.

Ich möchte hier mit Nachdruck feststellen, daß niemals irgendwer im Dritten Reich gezwungen werden konnte oder gezwungen wurde, irgend etwas zu schreiben und öffentlich zu verkünden, was nicht seine Meinung war.”

(ebendort S. 34)

Da kam z.B. ein Mann 1945 in norwegischer Offiziersuni­form nach Deutschland. Sein ehemaliger Name vor der „Flucht” 1933: Herbert Frahm, sein neuer Name: Willy Brandt. Dieser norwegische Kriegskorrespondent der New Yorker „Overseas News Agency”, die die us-amerikanischen Zeitungen versorgte, lieferte bereits während des Krieges kriegspropagandistische Schreckensberichte über angebliche Geschehnisse im deutschen Herrschaftsbe­reich bis hin zur Zahl von 6 Millionen vernichteten Juden (It. „Die Welt” –US-Journalist H. R. Wishengrad „New York Times”). Im Jahr 1942 erschien von Brandt ein Lehr­buch für Heckenschützen „Guerilla-Krieg”, ein Leitfaden für politischen Meuchelmord. In seinem Buch „Verbrecher und andere Deutsche” („Forbrytere og andre Tyskere”, Oslo 1946, Aschehoug Verlag), schließlich empfahl er sich mit folgenden Auffassungen zum politischen Repräsen­tanten der „fortschrittlichen” Politik: „Ich habe mich nie zu einer Begeisterung für Todesurteile aufraffen können, aber so wie die Welt, in der wir leben, nun einmal ist, rechnete ich damit, daß es notwendig sein werde, eine ganze Anzahl von wertlosen nazistischen Le­ben auszulöschen. (S. 32)

Die Nazis — in Deutschland und anderen Ländern — sind schuldig . . . Schuldig sind nicht nur die Parteiführer und Gestapo-Terroristen, sondern auch die Gruppen von Jun­kern, Großindustriellen, Generälen, Bürokraten und Pro­fessoren, die mit dabei waren, den Terror und den Krieg zu entfesseln. Diese Gruppen müssen ausgeschaltet wer­den, ihnen muß der gesellschaftliche Einfluß entrissen werden, wenn es eine Hoffnung geben soll, einen deut­schen Rechtsstaat und eine solide antifaschistische Volksherrschaft aufzubauen . . .”

Am 26. 3. 1957 soll er Pressemeldungen zufolge (,,Deutsche Wochenzeitung” Hannover 11. 3. 1961) der dänischen Tageszeitung ,,Politiken” in einem Interview erklärt haben: „Das deutsche Volk leidet darunter, daß es nie eine echte Revolution gehabt hat. Die Chance gab es 1945; aber die Alliierten verdarben sie. .. Deutschland würde, historisch gesehen, gut getan haben, wenn — lassen sie uns sagen — eine Million Schurken und auch einige tausend Kreisleiter und darüber von ihren eigenen Landsleuten ins Jenseits expediert worden wären”.

Willy Brandt wurde Regierender Bürgermeister von Berlin-West, Vorsitzender der SPD, Bundeskanzler.

Sein Parteifreund Herbert Wehner erklärte am 7. 10. 1930 im sächsischen Landtag:

„Wir bekommen den Eindruck, es reiht sich eine Schandtat gegen die Arbeiterschaft an die andere, und der sozialde­mokratische Verrat an den Arbeitern ist die systematische Behinderung des Kampfes der werktätigen Massen durch die Sozialdemokratische Partei und die Gewerkschafts­bürokratie. Wir Kommunisten werden Ihnen, meine Her­ren, das Leben noch ein wenig sauer machen, so sauer, daß Sie daran ersticken werden! Wir werden dafür sorgen, daß wir Anschluß an dieses Sechstel der Erde (gemeint war die UdSSR) bekommen; wir werden dafür sorgen, daß bei uns reiner Tisch gemacht wird mit der Bourgeoise und ihren Helfershelfern, wie es in der Sowjetunion gewesen ist”.

(Dieser „reine Tisch” in der Sowjetunion hat dank Lenin, Dsershinski, Trotzki, Stalin, Berija und ihren Helfershel­fern rund 20 Millionen Tote gefordert, und zwar ohne den II. Weltkrieg zu berücksichtigen)

(Intern-lnformation 19. 9. 1974, Zürich)

Diese wenigen Zitate machen zumindest deutlich, mit wel­cher Haltung sich gerade jene Leute beim Staatsaufbau des Nachkriegs-Westdeutschland in der polypartig wach­senden Schar der Kollaboranten hervortaten, um die nach­folgend führende Rolle übernehmen zu dürfen.

Erich Kuby, der bekannte Links-Literat, dem ein Hambur­ger Gericht unter Berufung auf „berechtigte Interessen im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit” bescheinig­te, daß er ungestraft den untadeligen deutschen Fall­schirmjägergeneral Ramcke als „Schwein” bezeichnen durfte (Kurt Ziesel –„Der deutsche Selbstmord — Dik­tatur der Meinungsmacher” S. 48) (!!), enthüllte in einer „Stern”-Serie: Rd. 31 000 aus Deutschland emigrierte Ju­den haben während des II. Weltkrieges in der US-Army gegen ihr Geburtsland als Soldaten gekämpft. „Sie spiel­ten bei der politischen Umerziehung der Westdeutschen nach 1945 eine bemerkenswerte Rolle”.

(„Stern” 6. 5. 1976 S. 172/173)

Es kamen aber auch noch ganz andere Leute in das be­siegte Land.

Anton Zischka:

„Es wurde ,gezielt’ demontiert und fast ausschließlich von ,Industrie-Offizieren’, die im Privatleben erfahrene Konkurrenten der Deutschen waren.”

(War es ein Wunder? S. 126)

„Und so saßen z.B. in der deutschen chemischen Indus­trie bis 1953 alliierte Kontrolloffiziere. Da saßen diese Forschungsüberwacher in allen staatlichen Forschungsin­stituten, und da wurden alle deutschen Hochschulen „scharf im Auge behalten”.” (ebendort S. 152)

Das personalpolitische Reservoir der Sieger in Ost und West konnte aus weltweiten Quellen gespeist werden. Teils kamen sie in fremden Uniformen und legten sich einen deutschen Paß — oder auch Namen zu –, teils ver­blieben sie im alliierten Geheimdienst, teils wechselten sie aus dem KZ in hohe Stellungen, teils blieben sie aber auch Publizisten — ausgestattet nunmehr freilich mit überraschend neuen Geistesgaben. Ja, es gab auch zahl­reiche Professoren, die — wie z.B. Michael Freund — im Dritten Reich wissenschaftlich qualifizierte, ja geradezu richtungweisende Bücher zur Untermauerung der natio­nalsozialistischen Politik geschrieben hatten, und dann zu der verblüffenden „Erkenntnis” kamen (über Nacht, versteht sich) — und in diesem Sinne ihre neuen Doktor­anden ausbildeten –, daß das Dritte Reich „ein epilepti­scher Anfall des deutschen Volkes”, „ein so widersinni­ges und mit dem Kainsmal vergänglicher Narrheit ausge­zeichnetes Regime” war (Vorwort im Buch seines entspr. Doktoranden W. Bernhardt „Die deutsche Aufrüstung 1934-1939″). Daß von solchen Professoren oder auch an­deren wie z.B. Prof. Walter Hofer, der klar bekundet, daß „die braune Ära nicht objektiv betrachtet werden dürfe” (Vorwort „Die Entfesselung des Zweiten Weltkrieges”) oder Professoren, die das Eingestehen bestimmter histo­rischer Wahrheiten als „volkspädagogisch unerwünscht”

ablehnen wie z.B. Prof. Eschenburg

sämtliche Dokumentenfälschungen,

sämtliche Rechtsbeugungen,

sämtliche Morde und Massenmorde

der Alliierten und ihrer Helfershelfer kritiklos übernommen bzw. stillschweigend übergangen werden, ver­steht sich bei einem solchen Haß von selbst. Derartige Methoden sind ja die tragenden Fundamente ihrer „Mo­ral”!

Da erschienen dann Bücher und Zeitschriften, zunächst von den Besatzern selbst herausgegeben, dann mit Li­zenzen in die Hände ihrer Helfershelfer delegiert. Schließ­lich wurde nach vierjähriger „Aufbauarbeit” jedem Bür­ger freigestellt, auch Bücher, Zeitungen und Zeitschriften herauszugeben, doch in der Praxis erwies sich dies als außerordentlich schwierig, zumal die existentielle Abhän­gigkeit eines jeden Bürgers, von der Schule angefangen bis zum Arbeitsplatz, von den Informationsquellen bis zu den neu geschaffenen „Rechtsgrundlagen” bestehen blieb. Ja, diese Abhängigkeiten wurden noch verstärkt durch die ständig zunehmende Konzentration der Schalt­zentralen wie Regierungen, Behörden, Parteien, Gewerk­schaften, Presse-, Rundfunk-, Fernseh-, Film-, Kunst-, Verbandsmonopole und schließlich auch der Betriebe. So konnte die 1945 militärisch erzwungene „neue Meinung der Sieger” in die „Mehrheitsmeinung des deutschen Volkes” umfunktioniert und unentwegt mit weiteren öf­fentlichen Mitteln, Instituten, Beamten- und Schulricht­linien, Verfassungsschutz, Preisverleihungen usw., usw. neu genährt werden. Arbeitssuchende Hilfswillige (teils auch solche, die es nicht besser wußten, — dies sei zu­gegeben) wuchsen ständig nach. Und die wenigen Anders­denkenden, die das Kriegschaos noch nicht verschlungen hatte, konnte man getrost als „Unverbesserliche”, Radi­kale”, „Revanchisten”, „Neo-Nazis” diffamieren und viel­fach rechtlos in die Ecke stellen. Die „Demokratie” hatten schließlich die anderen gepachtet!

Und gegen jeden aufrechten deutschen Historiker werden hunderte, tausende von Dokumentenfälschungen, Falsch­aussagen, verlogene Veröffentlichungen, „geschichtswirksame Theaterstücke”, unwahre „Sachgutachten”, Artikel, Broschüren, Druckschriften, Bücher (z.T. „dramaturgisch frei gestaltet”) ins Feld geschossen, die alle im einzel­nen zu widerlegen allein die Lebensarbeit von ganzen For­schergenerationen bedeuten würde.

Greifen wir von solchen Fälschungen nur einmal heraus: die zahlreichen „Schlüsseldokumente” über Hitlers „Ge­heimreden” (widerlegt in U. Walendy „Wahrheit für Deutschland –Die Schuldfrage des Zweiten Weltkrieges” sowie „Europa in Flammen 1939-1945″, insb. Bd. II), „ge­heime Denkschriften”, „Hitlers Zweites Buch”, zahllose „Dokumente” aus den ADAP-Akten, wer weiß wie viele z. Zt. der Nürnberger Tribunale erpreßte „Zeugenaussa­gen … „Geheimvorgänge” im besetzten deutschen Ostge­biet. Und schließlich „Tagebücher … Tagebücher”. Ein un­abhängiger britischer Forscher — David Irving — schrieb hierzu in seinem Buch „Hitler und seine Feldherren” (S. III): „Entsetzt und als Historiker deprimiert, war ich ob der Fülle von ,Tagebüchern’, die sich bei genauem Hin­sehen als Fälschungen erwiesen, oder bei denen sieh her­ausstellte, daß man sie in wichtigen Passagen frisiert hat­te — ohne Ausnahme immer zu Hitlers Nachteil. Viele Fälschungen sind aktenkundig.”

Und Irving zählt einige auf: Von Louis Trenker veröffent­lichte Tagebücher der Eva Braun, jene von Himmlers Mas­seur Felix Kersten, Goebbels-Tagebücher, K.-Wilh. Krause, Hitlers Diener, Walter Schellenberg Memorien, Graf Cianos Tagebücher u. a. Die geschichtsentstellenden Me­moiren sind ein eigenes Kapitel. Schließlich weiß man, „was beim Publikum ankommt”. Ankommt, was öffentlich ge­fördert wird (mit Geld, Presse, Fernsehen und und und). Gefördert wird, was der „Umerziehung dient” und den Herrschenden „volkspädagogisch erwünscht” ist. So schließt sich wieder der Kreis.

Mit der alliierten Vorkriegs- und Kriegspropaganda, mit der in jenen Ländern legalisierten Lüge als politisches Herrschaftsinstrument fing es an. Diese Methoden fan­den ihren Niederschlag im „Londoner Protokoll”, vom 8. 8. 1945, das die „Internationalen Militärtribunale” (wieder eine Lüge: es waren nur alliierte und keine „internatio­nalen” Tribunale!) anwies, „von Amts wegen zur Kenntnis gegebene historische Tatsachen” ungeprüft als „Tat­sachen” zu kennzeichnen und solcherlei Unterlagen mit dem Stempel „Document” zu versehen und somit über die amtlichen Dokumentenpublikationen „in die Wissen­schaft einzuführen”. Es ging weiter mit der Aussortierung unerwünschter Dokumente und dem Geifer der politisierenden „Zeitgeschichtler”, den Tagebuchfälschern und den gesetzlich in Unverantwortlichkeit gehaltenen Publizisten. Das Ergebnis formuliert Kurt Ziesel:

„Die großen Zeitungen behaupten unentwegt, sie seien ,unabhängig’. In Wirklichkeit stehen sie irgendwem ,nah’, wie das in dem neudeutschen Zeitungsstil so schön heißt, die einen Bonn, die anderen der gemäßigten, die anderen der mehr radikalen Linken. Wenn man nun ein paar Jahre lang die Auslassungen dieser ,seriösen und unabhängigen Zeitungen’ verfolgt, stellt man von Hamburg über das Ruhr­gebiet nach Stuttgart bis nach München eine Uniformität der Argumente und Kommentare fest, als säße irgendwo in den Wolken unsichtbar ein Herr Goebbels und lenke die Meinung wie einst.

Diese sogenannte Freiheit der Meinung, die hier vertre­ten wird, ist natürlich nichts anderes als die Meinung einer Parteilinie, der die Herausgeber oder Verleger je nach ihren finanziellen oder persönlichen Bindungen unterwor­fen sind. Ein Ausscheren aus dieser Parteilinie würde ihren finanziellen oder politischen Rückhalt gefährden. Man unterhalte sich aber nun mit den Redakteuren dieser Zeitun­gen …. Dann bekommt man zu hören, man sei doch kein Selbstmörder, denn wenn man das schreibe, was man zu dem Geschwätz seines verehrten Chefs oder Verlegers meine, oder gar das vertrete, was man selbst für richtig ansehe, erhalte man doch seinen Kündigungsbrief. Und damit sei man gleich für eine ganze Gruppe von Zeitun­gen von Hamburg bis München suspekt.”

(Das verlorene Gewissen” S. 66/67)

Keine gewichtige „demokratische” Kraft im Nachkriegsdeutschland hat jemals die vielen gegen das Dritte Reich gerichteten — sich in Wirklichkeit aber gegen Deutschland auswirkenden! — Fälschungen angeprangert, die mit Ein­fügung zahlloser Fälschungen und Vorenthalten wesent­licher Dokumente publizierten „Akten zur Deutschen Aus­wärtigen Politik 1938-1945″ verurteilt, hat jemals die Lüge als legitimes politisches Herrschaftsinstrument abge­lehnt, hat jemals Einspruch gegen die „Rechtmäßigkeit” alliierten Besatzungsrechtes und seiner Folgewirkungen bis in die Gegenwart erhoben! — Eine erschütternde Bi­lanz in einem bald dreißigjährigen „demokratischen Rechts­staat” !

Ein Zeitdokument

Keine Lehrfreiheit für Lehrer an allen Schulen

Der Regierungspräsident

493 Detmold, 10. Mai 1965

Sehr geehrter Herr Walendy!

…… Es ist darüber hinaus selbstverständlich, daß be­sonders beim Geschichts- und Gemeinschaftsunterricht von der Schulaufsicht darauf gesehen werden muß, nur solche Lehrkräfte in diesen Fächern zu beschäftigen, die voll und ganz auf dem Boden unseres heutigen Staates stehen und vor allem auch die von der Bundes- und Lan­desregierung bzw. von den gesetzgebenden Organen des Bundes und des Landes vertretenen Ansichten und Kon­zeptionen ohne entscheidende Abweichungen wiederzu­geben vermögen …. Nicht nur hier, sondern auch im Kul­tusministerium (ist) durchaus bekannt, daß Sie ein Buch geschrieben haben, in dem Sie zur jüngsten deutschen Geschichte in einer Weise Stellung nehmen, die den heu­tigen geschichtlichen Erkenntnissen zumindest nicht in allen Einzelheiten und vor allem Folgerungen entspricht, die aber jedenfalls von der Landesregierung und vom Kul­tusminister nicht gebilligt werden kann. Diese Ihre An­sichten haben Sie im übrigen nicht nur in Vorträgen und sonstigen Darlegungen, sondern auch in Ihrem Unterricht vertreten ….

Abgesehen davon, daß die grundgesetzlich garantierte Lehrfreiheit nach höchstrichterlichen Entscheidungen nur Hochschullehrern zuerkannt ist, nicht aber Lehrern an allen anderen Schulen, die hiernach vielmehr in ihrer Unterrichts­erteilung an die von den Landesregierungen (Kultusmini­sterien) und den Schulaufsichtsbehörden festgelegten Un­terrichtsrichtlinien und Lehrpläne gebunden sind, dürfte Ihre Meinungsfreiheit in diesem Fall keineswegs beein­trächtigt worden sein, jedoch können Sie nicht fordern, daß Sie, ohne im übrigen eine ausgebildete Lehrkraft zu sein, weiterhin als Lehrer beschäftigt werden, wenn Sie dieser Ihrer Meinungsfreiheit in einer Weise Ausdruck verleihen, die nach der von Bundes- und Landesregierung und den Par­lamenten, sowie von der Mehrheit des deutschen Volkes vertretenen Ansicht erheblich abweicht. Der Herr Kultusminister hat demgemäß auch durch Erlaß angeordnet, den von Ihnen abgeschlossenen Vertrag nicht zu verlängern. Hochachtungsvoll I.A.

Wir ersparen uns einen Kommentar hierzu.

Ein Zeitübel: Die Umerziehung der deutschen Justiz

Nachdem die Siegermächte das Besatzungsrecht in Kraft gesetzt und sich als Richter in eigener Sache etabliert hat­ten, übertrugen sie nachfolgend mehr und mehr den inzwi­schen gleichgeschalteten deutschen Justizbehörden die vor­gezeichneten Aufgaben. Waren bereits allerorten „Auto­matic Arrest,,- und Entnazifizierungsverfahren in den ein­zelnen Besatzungszonen angelaufen, Widerstandskämpfer aus dem In- und Ausland mit Lizenz und Aufträgen ausge­stattet worden, so hatten sich die Briten in ihrer Zone noch zusätzlich die sogenannten Spruchgerichte zugelegt. Die Britische Militärregierung schuf mit ihrer Verordnung Nr. 69 vom 24. 2. 1947 die deutschen „Spruchkammern”

l. Instanz und ein deutsches Zonengericht II. Instanz für die Bestrafung und Aburteilung von Angehörigen „verbre­cherischer Organisationen”, die dem Zentraljustizamt als Aufsichtsbehörde und dem Generalinspekteur als ober­stem Dienstherrn unterstellt wurden. Verordnung Nr. 69, Art. IV, Punkt 9:

„Die Anklage lautet dahin, daß der Angeklagte Mitglied einer verbrecherischen Organisation gewesen ist, in Kenntnis, daß diese für Handlungen verwendet wurde, die gemäß Art. 6 des Statuts des Internationalen Militärge­richtshofes als verbrecherisch erklärt worden sind Art. V Strafen:

10. Wer schuldig befunden wird, kann mit folgenden Stra­fen belegt werden:

a) Gefängnis bis zu 10 Jahren

b) Vermögenseinziehung

c) Geldstrafe

Diese Strafen können einzeln oder nebeneinander ver­hängt werden.”

Der oberste britische Richter in Deutschland beim Kon­trollrat in Berlin, Mr. Macaskie, teilte am 5. 6. 1947 in Bielefeld den von der Legal Division in Herford zusammenge­rufenen Staatsanwälten der Spruchgerrchte „die Ausle­gung des Nürnberger Urteils für die deutsche Staatsan­waltschaft” mit und wies auf die Punkte hin, „womit Ihnen die ordnungsgemäße und erfolgreiche Durch­führung Ihrer Aufgaben erleichtert werden”

(beglaubigtes Protokoll im Privatbesitz Legal M.J.52343/3 Pt l).

Mr. Macaskie stellte fest:

1) Die deutsche Staatsanwaltschaft habe sich darüber im klaren zu sein, daß kein Passus des Nürnberger Urteils in Frage gestellt werden dürfe.

„Nach Artikel 10 des Londoner Statuts vom 8.8. 1945 ist die Feststellung des verbrecherischen Charakters einer angeklagten Organisation endgültig und kann in keinem späteren Verfahren angefochten werden.”

2. Die deutsche Staatsanwaltschaft habe die Konsequen­zen aus dem Nürnberger Urteil zu ziehen und gegen die Angehörigen der als „verbrecherisch” gekennzeichne­ten NS-Organisationen vorzugehen. Allerdings seien nur diejenigen mit dem Makel der verbrecherischen Vereins­zugehörigkeit belastet, die nach dem 1. 9. 1939 den frag­lichen Verbänden angehört haben und „trotz Kenntnis des verbrecherischen Charakters dieser Organisation” in ihnen verblieben sind. Dem Nürnberger Urteil sei zu entnehmen, daß von der deutschen Staatsanwaltschaft weder die Kenntnis noch eine inkriminierte Handlung des

Beschuldigten nachgewiesen zu werden braucht. Es ge­nüge zur Verurteilung die Unterstellungt

a) „einige” oder nur „wenig” Kenntnis,

b) „aller Wahrscheinlichkeit nach” Kenntnis von einer durch Art. 6 des Statuts als verbrecherisch erklärten Handlung oder eines verbrecherischen Vorhabens”,

c) Kenntnis kraft langer Tätigkeit, wodurch der Angeklagte von dem verbrecherischen Charakter der Organisation habe „erfahren müssen”.

Sei auch nur eine der drei Voraussetzungen erfüllt, so könne die Strafverfolgungsbehörde „mit Recht” vom Ge­richt verlangen, den prima-facit Beweis als gegeben anzu­sehen und die Beweislast des Gegenteils dem Angeklag­ten aufzuerlegen. Der Angeklagte also müsse nachweisen, warum er in Unkenntnis blieb.

NS-Führerkorps:

„Das Nürnberger Urteil stellt . . . fest, daß auch diejenigen Amtsleiter, die Leiter von Büros im Stabe der Reichslei­tung, Gauleitung oder Kreisleitung waren, bei der Durch­führung des verbrecherischen Programms der Organisati­on beteiligt waren …”

„Stellen Sie sich vor, was es heißt, 6 Millionen Juden zu töten. Es bedeutet, daß 6 Jahre lang jeden Tag — die Sonn­tage ausgenommen — durchschnittlich 3 000 Juden getötet worden sind. Wenn man sich das alles vor Augen hält, dann drängt sich die Schlußfolgerung auf, daß nahezu alle Mit­glieder, soweit sie zwischen dem 1.9. 1939 und dem 8.5. 1945 eine Zeitlang Mitglieder dieses Korps waren, von zahlreichen verbrecherischen Handlungen, die gegen die­se oder jene Klasse von Personen begangen wurden, Kennt­nis erlangt haben müssen. Wir haben in England ein Sprich­wort, welches besagt, daß ein Mord mit der Zeit stets ans Tageslicht kommt, aber wenn Sie es mit Mordtaten und un­menschlichen Brutalitäten von so beispiellosem Ausmaß zu tun haben, die in so kurzer Zeit an so vielen Orten und von so vielen Menschen begangen worden sind, dann ist es undenkbar, daß nicht früher oder später auf unzähligen Wegen die Kenntnis hiervon — von einigen wenigen Aus­nahmen abgesehen — an alle Mitglieder der Organisation gelangt ist, die bei diesen furchtbaren Verbrechen mitge­wirkt haben”.

Gestapo und SD:

„Angesichts der Feststellungen des Nürnberger Urteils sollte es der Anklagebehörde gelingen, das Gericht davon zu überzeugen, daß bei einem Angeklagten, der nachweis­lich dieser im Urteil näher bezeichneten Organisation an­gehört hat (Reichssicherheitshauptamt Ämter M, IV, VII, sowie gewisse andere Mitglieder der Gestapo und des SD) unterstellt werden muß, daß er während seiner Dienstzeit, so kurz diese auch gewesen sein mag, von diesen oder je­nen verbrecherischen Handlungen Kenntnis erlangt hat.”

SS::

„Er komme nunmehr zu der SS-Organisation, die so eng mit dem berüchtigten Namen Himmler verknüpft ist, und die sich aus Mitgliedern der allgemeinen SS, der Waffen-SS, der SS-Totenkopfverbände und den Mitgliedern gewis­ser zur SS gehörenden Polizeikräfte zusammensetzte. Alle diese sind im Nürnberger Urteil als verbrecherisch erklärt worden. Und wenn es sich auch bei ungefähr einem Drittel der Waffen-SS um einberufene Militärpflichtige handelt, so steht doch fest, daß mehr als 2/3 der gesamten SS frei­willige Mitglieder waren. Die SS war das wichtigste Organ der Nazi-Partei sowie der Gestapo und des SD bei der Verwirklichung ihrer verbrecherischen Pläne und Bestrebun­gen ….

In einem denkwürdigen Abschnitt des Nürnberger Urteils wird ausdrücklich festgestellt, ,daß die Kenntnis dieser verbrecherischen Handlungen genügend allgemein war, um die Erklärung zu rechtfertigen, daß die SS eine verbre­cherische Organisation in vorbezeichnetem Ausmaß war’. Es erscheint allerdings, daß der Versuch gemacht werde, einige Gebiete ihrer Tätigkeit geheim zu halten. Doch war ihr verbrecherisches Programm in so weiten Kreisen ver­breitet und bedeutete das Hinschlachten von so ungeheurem Ausmaß, daß ihre verbrecherische Tätigkeit weit­gehend bekannt sein mußte.”

Die Staatsanwaltschaft könne, so fuhr Mr. Macaskie fort, vom Gericht ohne weiteres die Verurteilung der Angeklag­ten verlangen, wenn der Angeklagte

a) nicht nachweisen könne, daß er keine Kenntnis gehabt hätte;

b) der SS zwischen dem 1. 9. 1939 und dem 8. 5. 1945 in einem Rang oder Posten angehört habe, der die Möglich­keit, etwas zu erfahren, einschloß;

c) mindestens ein Jahr während des Krieges Mitglied der SS gewesen sei;

d) sich trotz kürzerer Mitgliedschaft an Orten oder in der Nähe aufgehalten habe, wo Verbrechen geschehen seien. „Sollte jedoch das Gericht in einem oder anderen Fall Ihren Anträgen nicht stattgeben, und einen Angeklagten frei­sprechen, da er von den Handlungen und Vorhaben seiner Organisation keine Kenntnis hatte, dann ist es ihre Pflicht, gegen das Urteil Revision an den Spruchsenat einzule­gen und zwar mit der Begründung, daß das Spruchgericht das Beweisergebnis nicht richtig verstanden oder nicht richtig gewürdigt oder das Nürnberger Urteil falsch ausge­legt hat. Sollten sich hinsichtlich der Entscheidungen des SpruchsenatesJrgendwelche Zweifel ergeben, so steht es natürlich der Militärregierung frei, zu prüfen, ob der Fall nicht dem Central Commission Court of Appeal zur Ent­scheidung vorgelegt werden soll.”

Kein Angeklagter, so fuhr Mr. Macaskie fort, könne sich auf Notstand berufen, da der freiwillige Beitritt in eine Organi­sation und das Verbleiben in ihr „in Kenntnis ihres verbre­cherischen Charakters” nach Art. 9+ 10 des Londoner Sta­tuts vom 8. 8. 1945 sowie nach dem Nürnberger Urteil die Berufung auf Notstand ausschließe. Mr. Macaskie beschloß seine Ausführungen mit dem Hinweis darauf, daß die Her­stellung dieser Rechtsordnung der „Grundstein zum inter­nationalen Vertrauen” sei.

„Gelinge es der Staatsanwaltschaft nicht, die Spruchge­richte davon zu überzeugen, daß die Mehrzahl der Ange­hörigen der verbrecherischen Organisationen verurteilt werden muß, so fürchte er für das Urteil der Welt.” Der deutsche Generalinspekteur für die Spruchgerichte der Britischen Zone und gleichzeitige Generalstaatsanwalt in Oldenburg, Meyer-Abich, der wegen „Tapferkeit für den Feind” später zum Staatssekretär im Justizministerium Hannover avancierte, dankte Mr. Macaskie für seine Aus­führungen und erklärte seinerseits u.a.: „Die Auffassungen, die wir soeben gehört haben, zeigen uns, wie die Kulturwelt über die erschütternden Vorgänge denkt, die uns soeben in so eindrucksvoller Weise vor Au­gen geführt worden sind. Für uns als deutsche Juristen ist es besonders wichtig, zu erfahren, wie ein so hervorragender englischer Jurist sich die Lösung unserer Aufgabe … denkt. …. Es ist erfreulich festzustellen, daß es keine grundsätzlichen Unterschiede in unserer Rechtsauffassung gibt….”.

„Es ist uns verständlich geworden, daß die Welt ein so be­sonderes Interesse daran nimmt, daß und wie die Vorgän­ge gesühnt werden. Wenn diese Aufgabe trotz der Tat­sache, daß die deutsche Justiz in der Nazi-Zeit versagt hat, unserer neuen deutschen Justiz als deutsche Angelegen­heit übertragen ist, dann erwächst uns daraus eine beson­dere Verpflichtung, eine patriotische Pflicht, die weit über das rein Juristische hinausgeht. Uns ist eine Chance gege­ben, der Welt zu zeigen, daß auch das deutsche Volk und seine heutige Justiz die verbrecherischen Vorgänge der Nazi-Zeit genau so beurteilt wie Sie, und so die Vorausset­zungen zu schaffen für die Wiederanerkennung als Kultur­nation.”

Am gleichen Tag erging durch den Präsidenten des Zen­traljustizamtes für die Britische Zone die Verfahrensord­nung für die Spruchgerichte. Ihre zahlreichen Paragraphen engen das „neue Recht” im Sinne der Zielsetzung der Sie­ger unter Anrufung alliierter Verordnungen und Gesetze ein und verweisen letztinstanzlich auf die Zuständigkeit der Besatzungsmacht.

Der Sieger schafft Gesetze, die seinen Kriegszielvorstel­lungen entsprechen ; er spezifiziert nach eigenem Ge­schmack Tatbestandsmerkmale; er erklärt Handlungen sei­nes geschlagenen Gegners nachträglich zu Verbrechen und verlangt die Verurteilung derjenigen, die mit solchen Taten zu tun hatten, sowie derjenigen, denen er Kenntnis unter­stellt, – sogar von behaupteten Geschehnissen, die es gar nicht gegebe hat. Und es finden sich dann eilfertig jene, die „im Namen des Rechtsstaates”, „im Namen des Vol­kes”, „im Namen vorliegender Gesetze” die Ausführung übernehmen. Es geht ja alles ,,gesetzlich” zu! Hatte der Sieger doch für die entsprechenden „Gesetze” gesorgt! Zu verurteilen ist, wer schon vor 1945 hätte erkannt haben müssen, was später oder auf der anderen Seite der Fronten „jedermann wußte” — und wenn es auch nur weltweit und in offiziellem Auftrag der siegreichen Regierungen publi­zierte Greuelpropaganda-Behauptungen waren. Selbst „Edel-Nationalsozialisten”, die in ihrer Mitgliedschaft zu einer vom Gegner nachträglich als „verbreche­risch” bezeichneten Organisation nichts Unrechtes erblick­ten, weil sie das Tun einzelner — von dem sie zum großen Teil noch nicht einmal etwas wußten — nicht mit Aufgabe und Einsatz ihrer Organisation identifizierten, einst in die Organisation hineingingen und in ihr verblieben, um Gutes durchzusetzen, sollten nach dem Urteil der alliierten Sie­ger mit dem Stigma des Verbrecherischen versehen werden. Unter Besatzungsbedingungen erwachsene Gesetzgeber und Justizbehörden können für sich in Anspruch nehmen, wesentlich beigetragen zu haben, dieses Ziel der Siegermächte zu verwirklichen.

Daß zur gleichen Zeit die gesamte neuartig installierte Publizistik sowie die ebenfalls neu installierten Hofhistori­ker in dem gleichen Sinne tätig wurden und mithalfen, die Auffassung von der alleinigen deutschen Schuld und der ebenso unzweifelbaren Schuldlosigkeit der anderen zum Fundament jeglicher Wertung zu machen, entlastet die deutsche Justiz nicht. Wenn auch im Jahre 1976 die Urteile der Spruchgerichte und die Entscheidungen der Entnazifizierungsbehörden „rechtlich” außer Kraft sind, so steht die „Wiedergutmachung” der Folgen dieser „Justiz” nach wie vor aus; ja, es erscheint geradezu ver­messen, eine solche „Wiedergutmachung” überhaupt zu fordern. Nicht nur, daß die Betroffenen aus ihrer beruflichen Verankerung herausgerissen blieben und auch heute noch als Kriminelle angesehen und an einem beruflichen Fort­kommen gehindert werden; — die das ganze deutsche Volk belastende Gesamtbeurteilung, als einziges Volk Schöpfer, Befürworter und Träger „verbrecherischer Organisationen” gewesen zu sein, blieb erhalten. Sie weist auch heute noch der bundesdeutschen Justiz die Richtung. Wie anders sollte man die regierungsamtliche Installierung und zugewiesene Aufgabe der „Zentralstelle der Länderjustizverwaltungen zur Koordinierung der Verfolgung von nationalsozialisti­schen Gewalttaten und Kriegsverbrechen” in Ludwigsburg verstehen, während gleichzeitig alliierte Kriegsverbrechen nicht verfolgt werden dürfen? Wie kann man von politischer Unabhängigkeit der bundesdeutschen Justiz sprechen,wenn nach wie vor wesentliche Rechtsgrundlagen aus der Besat­zungszeit auch in der Bundesrepublik noch in Kraft sind?

Z. B. Art. 139 Grundgesetz:

„Die zur ,Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalso­zialismus’ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt”

Z. B. auch Art. 25 Grundgsetz, der die „allgemeinen Regeln des Völkerrechts” für vorrangig rechtsgültig erklärt, ob­gleich diese „allgemeinen Regeln des Völkerrechts” zum beachtlichen Teil nach dem Krieg von den Siegermächten einseitig aufgestellt worden sind (z.B. die „Feindstaaten-Klauseln”der UNO-Satzung § 53 u.§ 107, denenzufolge für Deutschland und Österreich — bzw. „Feindstaaten” — alles rechtens ist, was die Siegermächte vollzogen haben und für derartige Taten die Anrufung anderer Völkerrechtsgrundsätze untersagt ist, — oder auch die Grundsätze des „Lon­doner Protokolls” vom 8. 8.1945, oder auch die alliierten Verträge untereinander u.a.m.). Für die vorhandene Rechts­ordnung ist außerdem doch sehr wesentlich, wie viele innerdeutsche Gesetze, die noch aus der Besatzungszeit her bis heute gültig und so formuliert sind um die seit 1945 etablierten Herrschaftsverhältnisse und die darrit verbundene Wertordnung abzusichern, Grundlage für die Recht­sprechung in der „souveränen” Bundesrepublik sind. Da gibt es noch zweierlei Recht für die normalen Deutschen einerseits und für „Opfer einer Gewalt- und Willkürherr­schaft” andererseits.

Dazu kommen noch die besonders beflissenen Strafverfol­gungseiferer, denen — wie u.v.a. Willy Brandt — die alli­ierte Menschenjagd gegen nationale Deutsche viel zu milde war, oder die eilfertig die von alliierten Gerichten freige­lassenen Deutschen erneut verfolgten (man denke hier stellvertretend für Tausende an die beschämenden Maß­nahmen gegenüber dem aus jahrzehntelanger Haft von den Sowjets freigelassenen Generalfeldmarschall F. Schörner, den die bundesdeutsche Justiz anschließend weiter jagte, zeitweilig erneut gefangensetzte und schließlich die Pen­sion entzog. Man denke auch an die angeklagten — zumeist Frauen — im Maidanek-Prozeß/Düsseldorf, die nach Frei­lassung aus zehnjähriger Haft im kommunistischen Polen nach über 30 Jahren von den bundesdeutschen Justizorga­nen verfolgt werden. (1975/1976!).

Gedacht sei auch des führenden Kopfes der deutschen Emi­gration, Professor Werner Richter, der in seinem im Januar 1945 in Chikago erschienenen Buch „Reeducation Germany” neben anderen Zwangsmaßnahmen die Verbannung aller führenden Beamten und Offiziere aus Deutschland und ihre Unterbringung in Strafkolonien im Ausland emp­fahl.

Auch die Justizpraxis, die vielfach im Ermessen der Staats­anwaltschaften und Richter gestaltet werden kann, zeugt allgemein von einer erschütternden Einseitigkeit. Kaum ein Richter wagt — wie es u.v.a. ebenfalls angesichts der Zeugenaussagen im Frankfurter Auschwitzprozeß bestätigt wurde — Zeugen als unglaubwürdig abzulehnen oder sie auch nur konkret zu fragen, wenn sie sich bei ihren grauen­vollen „Erlebnisberichten” in Widersprüche verwickeln, sich durch Mangel an Tatsachenkenntnis auszeichnen oder Aussagen machen, die technisch gar nicht möglich sein könren. Derart belastend auftretende Zeugen wurden in politischen Prozessen nahezu grundsätzlich gegen den Vorwurf der Lüge in Schutz genommen und nachgewiesene Unrichtigkeit von Aussagen als „durch Umstände bedingt” oder als „verständlich” oder als „Nachwirkung des Grau­ens” entschuldigt. Hierbei ist es auch bedeutsam, daß sol­che Zeugen meist keiner Eidhaftung unterworfen sind, da sie unverzüglich nach der Zeugeneinvernahme wieder ins Ausland auszureisen pflegten bzw. als Gegner des Dritten Reiches grundsätzlich für alle derartigen Handlungen straf­frei abgesichert sind.

Irn Überleitungsvertrag vom 30. 3. 1955 hat sich die Bun­desregierung verpflichtet, das gesamte Besatzungsrecht sowie alle Rechtsentscheidungen der Siegermächte mit rückwirkender Kraft als rechtens anzuerkennen und ihre zukünftige Gesetzgebung von den gleichen Auffassungen auch künftig zu gestalten. Damit bleibt in der Bundesrepu­blik Deutschland das Wesentliche des Londoner Statuts vom 8.8. 1945 und damit die Grundlage der „Nürnberger „Rechtsprechung” von 1945/1946 in Kraft.

Weitere 500 „Kriegsverbrecherprozesse” gegen deutsche Menschen sind angekündigt, 12 000 derartige Prozesse schon durchgeführt. Die 7 Millionen Deutschen, die im Zweiten Weltkrieg ost- und westalliierten Morden, Massen­morden und Vernichtungszielen zum Opfer gefallen sind, bedürfen offenbar keiner Sühne, keiner Wiederherstellung ihrer Ehre? Nicht genug damit, daß alliierte Kriegsverbre­cher straffrei ausgehen – noch nicht einmal an die Vor­aussetzung einer „Gerechtigkeit” wagt man sich heran: an die sachliche Klärung der geschichtlichen Wahrheit oder die Beauftragung neutraler Untersuchungsrichter! Sieht so „Gerechtigkeit”, „Souveränität”, „Humanität”, sieht so die „Freiheit” aus?

Sind Justizverbrechen keine Verbrechen?

Westfälische Zeitung, 13. 11. 1964

Über 10 000 NS-Verbrecher abgeurteilt

Dokumentation des Bundesjustizrninisteriums – Jüngste Urteile lassen Strafverschärfung erkennen

Bonn. Ueber 10 400 Täter sind von deutschen und alli­ierten Gerichten seit Kriegs­ende rechtskräftig wegen der von ihnen in der national­sozialistischen Zeit begangenen Delikte abgeurteilt wor­den. Diese Zahl nennt eine vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Dokumenta­tion über die „Verfolgung nationalsozialistischer Straf­taten im Gebiet der Bundes­republik Deutschland seit 1945.”

Alliierte Gerichte in den westlichen Besatzungszonen haben 5 025 Angeklagte we­gen NS-Verbrechen verur­teilt, davon 806 zum Tode. 486

Todesurteile wurden voll­streckt, die übrigen zum Tode Verurteilten zu Freiheitsstra­fen begnadigt. Mit Ausnahme der drei noch in Spandau In­haftierten — Heß, von Schirach und Speer — wurden die Begnadigten später in die Freiheit entlassen.

Deutsche Gerichte haben seit dem 8. Mai 1945 bis zum 1. Januar 1964 bei 12 862 Ver­fahren in 5 445 Fällen Strafen verhängt. Freispruch erfolgte in weiteren 4 033 Fällen, und in 689 Fällen wurde die Er­öffnung eines Hauptverfah­rens abgelehnt. In 2 563 Fällen wurde das Verfahren durch gerichtliche Entscheidung eingestellt. 152 Verfahren erledigten sich durch andere Fälle.

Deutsche Gerichte sprachen bis zur Abschaffung der To­desstrafe zwölf Todesurteile aus, von denen einige voll­streckt wurden. In 76 Fällen wurde auf lebenslänglich Zuchthaus und in 5 243 Fällen auf Freiheitsstrafen erkannt. Mit 114 Urteilen wurden Geldstrafen verhängt.

Das Bundesjustizministerium weist darauf hin, daß auch im Ausland zahlreiche Urteile wegen NS-Delikten verhängt wurden. Man schätzt, daß in der Sowjetunion über 10 000 Urteile ausgesprochen wurden. Ueber die Zahl an­derer Verfahren im Ausland liegen nur lückenhafte, Stati­stiken vor. Das Ministerium schätzt, daß sich rund 150 Täter der Verurteilung durch eine Flucht ins Ausland ent­zogen haben.

Eine Prüfung der in den vergangenen fünf Jahren er­gangenen Schwurgerichtsur­teile läßt nach Ansicht des Rundesjustizministeriums all­gemein eine Strafverschär­fung erkennen. Das Bundes­justizministerium sprach sich in der Dokumentation gegen eine Amnestie bei NS-Verbrechen aus, die die Oeffentlichkeit beunruhigen und eine schädliche Wirkung für das deutsche Ansehen im Aus­land zeigen würde.

Heute noch

gültiges Besatzungsrecht

Keine Regierung und keine Partei der Wei­marer Republik konnte und wollte es sich leisten, den Kriegsschuldartikel 231 des Versailler Friedens- „Vertrages” anzuerkennen. Nahezu einmütig stand das geschlagene deut­sche Volk gegen die Zumutung einer Alleinschuld-Anerkenntnis sowie gegen die Aus­lieferung der von den westlichen Alliierten 1919 geforderten „deutschen Kriegsverbrecher” auf. Allen Parteivertretern war bewußt, daß die Anerkenntnis und Übernahme einseitiger „Rechtsmaximen” der Siegermächte ein Hohn auf den Schicksalskampf der europäischen Völker, eine Vergewaltigung der geschicht­lichen Entwicklungszusammenhänge und eine moralische Entwürdigung in einem Maße be­deuten würde, daß Deutschland dauerhaft diskriminiert und außerhalb der Völkerge­meinschaft bleiben müßte.

In den Jahren nach 1945 rührte sich im zer­stückelten und militärisch total besetzten Land auf Grund der alliierten Forderungen auf bedingungslose Kapitulation ,,kein Muskel mehr” (so drückte sich einst Stalin bei Dar­legung seiner Kriegsziele aus). Politische Regungen werden in diesem total besiegten Deutschland nur gestattet, wenn sie sich als Willensvollstreckung der Besatzungsmächte kundtaten.

Wer heute versucht, den völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen, wird nicht umhin können, folgende Grundlagen zu studieren: Die Kontroll­ratsbestimmungen beginnend mit dem Jahre 1945, die auf diesen Bestimmungen aufgebau­ten Verordnungen der einzelnen Militärregie­rungen sowie der Hohen Kommission, das Bonner Grundgesetz, die einzelnen Artikel des vielgestaltigen Überleitungsvertragswerkes von 1955, die Bundesgesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts sowie jene Bestimmun­gen und auch Möglichkeiten, die Bürgerliches Gesetzbuch und Strafgesetzbuch für die Durchführung einer einseitigen politischen Ju­stiz enthalten.

Da ausdrücklich im Artikel 130 des Bonner Grundgesetzes vermerkt ist, daß „die zur Be­freiung des deutschen Volkes vom National­sozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt” werden, haben diese Bestimmungen nach wie vor vorrangige Gültigkeit vor anderen deutschen Gesetzen. Das gleiche gilt, laut Art. 25 des Grundgesetzes für die „internationalen Völkerrechtsregeln” (die in bezug auf Deutschland vornehmlich von den „Großen Vier” einseitig und in Verletzung allgemein üblicher Völkerrechtsnormen ver­fügt wurden — z. B. „Feindstaatenklauseln” der UNO-Satzung) sowie für die noch gültigen alliierten Vorbehaltsrechte. Diese alliierten Vorbehaltsrechte wiederum ergeben sich ein­mal aus den heute noch gültigen Kontrollratsbestimmungen und zum andern aus Klau­seln in Verträgen, die die Bundesregierung Deutschland mit den ehemaligen Besatzungs­mächten abgeschlossen hat.

Gesetzgebung des Kontrollrates

Der Kontrollrat übt(e) seine gesetzgebende Gewalt in Deutschland in 5 verschiedenen Formen aus: 1) durch Proklamationen, 2) durch Gesetze. 3) durch Befehle, 4) durch Direktiven und 5) durch Instruktionen. Waren die Proklamptionen, Gesetze und Befehle für das deutsche Volk insgesamt verbindlich, so galt dies nicht für die Direktiven, die nur jene Personen betrafen, an die sie gerichtet waren. Die Direktiven bezogen sich auf die grund­sätzlichen Richtlinien oder verwaltungsmäßi­gen Entscheidungen des Kontrollrats; u. a. regelten sie die internen Verhältnisse sowie die intern abgesprochenen Richtlinien des Vorgehens in Deutschland unter den vier Be­satzungsmächten. Auch die Direktiven grif­fen dieser Aufgabenstellung gemäß tief in die inneren Verhältnisse in Deutschland ein. Die Beschlüsse des Kontrollrats wurden im „Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland” veröffentlicht.

In diesem Amtsblatt ist ein beachtlicher Teil der Kontrollratsbestimmungen gar nicht ver­öffentlicht worden, damit blieb sein Text vor der Öffentlichkeit geheim, da er auch in kei­nem anderen Verkündigungsorgan publiziert wurde. Auch das „Handbuch des Besatzungs­rechts” von Dr. Gustav Schmoller, Dr. Hedwig Maier und Dr. Achim Tobler (Institut für Besatzungsfragen, Tübingen 1954, Verlag JCB Mohr — Paul Siebeck) oder das Fortsetzungswerk in Loseblattform „Der Neu­aufbau in Deutschland — Wirtschaft und Ver­waltung in den einzelnen Besatzungszonen” Verlag August Lutzeyer — Minden) — 1947 — informieren hierüber nur stichwortartig. Än­derungen und Aufhebungen werden hier nur bis etwa Anfang des Jahres 1957 erfaßt.

Weitere Besatzungsgesetzgeber

Neben dem Kontrollrat haben die einzelnen Militärregierungen und nachfolgend von 1949 bis 1955 die Alliierte Hohe Kommission (AHK) im Hinblick auf die westdeutschen Besatzungs­zonen bzw. die Bundesrepublik Deutschland Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen, Ver­fügungen erlassen sowie Bekanntmachungen veröffentlicht, die in ihren vielen Einzelheiten und Neuregelungen nahezu unüberschaubar geworden sind und einer umfassenden wissen­schaftlichen Untersuchung bedürfen. Die Un­übersichtlichkeit ergibt sich vor allem daraus, daß diese Gesetzeswerke in die innersten deutschen Angelegenheiten eingegriffen haben, von der Bodenreform bis zum Ehegesetz, von der Entnazifizierung bis zum Kopfgeld bei der Währungsreform, von der Binnenschiffahrt bis zur Entflechtung der IG-Farben Industrie und der deutschen Kohlewirtschaft, vom Besitz von Sportwaffen bis zur Verfügung über Ver­mögenswerte, von der Devisenbewirtschaftung bis zur Länderaufgliederung, von der Schaf­fung der Rundfunkanstalten bis zur Rege­lung des Pressewesens, von der Errichtung der Versicherungsanstalten bis zur Rechtsstel­lung der Geldinstitute, von … bis zur Ein­flußnahme auf die Formulierungen des Grund­gesetzes. Doch nicht nur dies: Gerade weil diese Eingriffe so tief in das gesetzliche und poli­tische Leben Westdeutschlands einwirkten, sind diese Vorschriften z. T. in die bundesdeutsche Gesetzgebung übergegangen, ohne daß die ursprüngliche Herkunft erkenntlich bleibt.

Bundesgesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts

Nach Konsultation der drei ehemaligen westlichen Besatzungsmächte sind in vier Gesetzen der größte Teil der Bestimmungen des Alliierten Kontrollrates, der Militärregie­rungen und der Alliierten Hohen Kommission „außer Wirksamkeit gesetzt” worden, und zwar auf Grund der nach dem Überleitungs­vertragswerk (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen) Teil I, Art. I erteilten Ermächtigung:

1) Erstes Gesetz zur Aufhebung des Besat­zungsrechts vom 30, Mai 1956 (Bundesgesetz­blatt 1956 Bd. I, S. 437—438, hier speziell § 2 des Gesetzes in Verbindung mit der Anlage 2).

2) Zweites Gesetz zur Aufhebung des Be­satzungsrechts vom 30. 5. 1956 (Bundesgesetz­blatt 1956 Bd. I S. 446); betr. Wiederaufnahme­möglichkeit von abgeschlossenen Spruchge­richtsverfahren zugunsten der Verurteilten.

3) Drittes Gesetz zur Aufhebung des Be­satzungsrechts vom 23. Juli 1958 (Bundes­gesetzblatt 1958, Bd. I, S. 540, speziell § 2 des Gesetzes in Verbindung mit der Anlage 2).

4) Viertes Gesetz zur Aufhebung des Be­satzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (Bun­desgesetzblatt 1960, Bd. I, S. 1015, hier speziell § 2 des Gesetzes in Verbindung mit der An­lage 2).

Zusätzlich zu diesen Gesetzen, die wohl auf eine Generalbereinigung abzielten, diese je­doch nicht erreichten, sind weitere sowohl vom Kontrollrat als auch den Militärregierungen und der Alliierten Hohen Kommission erlas­sene Einzelvorschriften in bestimmten Spe­zialgebieten außer Wirksamkeit gesetzt wor­den. So ist das Außenwirtschaftsgesetz (BGB1 1961, Bd. I, S. 481) an die Stelle des Militär­regierungsgesetzes Nr. 53 — Devisenbewirt­schaftung — getreten, das Grundstücksver­kehrsgesetz (BGB1 1961, Bd.. I, S. 1091) hat das Kontrollratsgesetz Nr. 45 überflüssig gemacht, das Atomgesetz (BGB1 1959, Bd. I, S. 814) er­setzte das AHK-Gesetz Nr. 22 und mit der Verwaltungsgerichtsordnung (BGB1 1960, Bd. I, S. 17) konnten die besatzungsrechtlichen Vorschriften über die Verwaltungsgerichtsbar­keit — Verordnung Nr. 141 und Nr. 165 der Britischen Militärregierung — aufgehoben werden. Schließlich hat das Familienrechtsänderungsgesetz (BGB1 1961, Bd. I, S. 1221) weitere Einzelvorschriften des Kontrollratsgesetzes Nr. 16 — Ehegesetz — ersetzt. Inter­nationale Verträge haben weitere Bestim­mung aufgehoben. Ferner bleibt zu erwähnen, daß auch die Länder entsprechend ihrer Län­derkompetenz Besatzungsrecht revidiert ha­ben.

Auflösung von Preußen

Kontrollratsgesetz Nr. 46:

„Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutsch­land gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demo­kratischer Grundlage zu sichern, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Art. I: Der Staat Preußen, seine Zentral­regierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.

Beachtlich bei diesem Gesetz ist nicht nur seine Fortgeltung, sondern auch seine Begrün­dung, die einer historischen Kriegsschuldaner­kenntnis gleichkommt und sich auf den Ver­lauf der europäischen Geschichte bezieht. Da­bei ist die Begründung ein Hohn auf Deutsch­lands und EuropasVergangenheit! Keine deutsche Partei der Nachkriegszeit hat gegen diese Kollektivbeschuldigung und Diskrimi­nierung protestiert, geschweige denn sie hin­fällig zu machen versucht.

Weiteres Besatzungsrecht

Neben dem Recht des Alliierten Kontroll­rates ist noch jenes Recht zu prüfen, das die einzelnen Militärregierungen in ihren jeweiligen Besatzungszonen in den Jahren von 1945 bis 1949 geschaffen haben, sowie jenes der Alliierten Hohen Kommission von 1949—1955.

Eine amtliche Zusammenstellung der noch geltenden Vorschriften ist zuletzt als 14seitige Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 187 vom 28. September 1961 veröffentlicht worden. Diese Übersicht enthüllt die Schwierigkeit einer klaren Übersicht auf Grund

1) der unterschiedlichen Gesetzgeber und z. T. unterschiedlicher Anwendungsgebiete (ehe­malige Besatzungszonen)

2) ihrer z.T. heute noch gültigen Wirksamkeit im Hinblick auf die Beziehungen mit der ehe­maligen SBZ (Z. B. Gesetz Nr. 42 der AHK betr. Küsten- und Binnenschiffahrt) sowie den Sonderstatus von Berlin (für Berlin gilt kei­nes der Aufhebungsgesetze!)

3) unterschiedlichen gesetzlichen Vorgehens der Bundesländer im Falle der Länderkom­petenz

4) fehlender Veranlassung zur Aufhebung (z. B. Gesetzgebung über Banken und Wäh­rungsreform)

5) noch nicht ausgearbeiteter Ersatzvor­schriften

6) enger Verflechtung mit deutschen Rechts­vorschriften

7) von Regelungen auf dem Vertragswege (betr. vornehmlich das Überleitungsvertrags­werk von 1955).

Bei einem Vergleich der heute noch gülti­gen mit den inzwischen aufgehobenen Recht­setzungen der Besatzungsmächte muß natürlich berücksichtigt werden, in welchem Maße die alliierten Rechtsetzungen sich inzwischen dadurch erübrigt haben, daß sie zu Bestand­teilen bundesdeutscher Gesetzgebung oder Vertragsverpflichtung oder aber durch den politischen Vollzug unter dem Besatzungsregime gegenstandslos geworden sind. Da

a) die Gesetzgebung sowie das Gerichts­wesen (Kontrollratsgesetz Nr. 4) der Bundes­republik auf dem Besatzungsrecht aufbaute,

b) die Bundesregierung im .Art. 139 des Grundgesetzes sowie im Überleitungsvertrag 1955 alle Rechtsetzungen der. Besatzungsmächte rückwirkend für rechtens anerkannte,

c) durch die Besatzungsmächte in bezug auf Gesetzesgrundlagen, personelle Dispositionen, Ämter- und Lizenzvergabe, finanzielle Zuwen­dungen an die Lizenzträger bei gleichzeitig rücksichtlosem Vorgehen gegen alle „Nazis” vollendete und durch eine Bundesregierung nicht mehr rückgängig zu machende Verhält­nisse geschaffen wurden,

d) die Bundesregierung zu einer Zeit, da sie nicht souverän war, langfristige außenpoli­tische, militärische und wirtschaftliche Vertragsverpflichtungen eingegangen ist, ist nach wie vor das von den ehemaligen Besatzungsmächten vorgezeichnete Ordnungsgefüge „gültiges Recht”. Berücksichtigt man zusätzlich die in vielen Lebensfragen unseres Volkes gleichgeschaltete Meinung der „3 gro­ßen” Parteien sowie der personell etablierten publizistischen Massenmedien, die eine weitere politische Gleichschaltung zur politischen Re­alität machen, so wird die wirkliche Lage un­seres geteilten und besiegten Volkes erst rich­tig deutlich.

Sicher ist keine Partei im heutigen geteil­ten Deutschland, auch nicht die Bundesregie­rung allein in der Lage, einen Schlußstrich unter die Auswirkungen des Zweiten Welt­krieges ziehen zu können. Doch was seit lan­gen Jahren nottut, ist, daß sich die deutsche Politik von allen jenen Vokabeln lossagt, die nur dazu geschaffen worden waren, um das deutsche Volk im Unterwerfungsverhältnis zu halten. Hierzu gehört eine sachgerechte Revision des Geschichtsbildes, angefangen von der Kriegsschuldfrage bis zur rechtlichen Be­urteilung der Kriegsverbrechen, die ja seit 1945 nur einseitig und daher unsachgerecht abgehandelt werden; dazu gehört aber auch eine Revision der außenpolitischen Verträge soweit sie Klauseln enthalten, die noch aus dem Unterwerfungsverhältnis der Besatzungs­zeit herrühren. Hierzu gehört ferner, daß Ge­setze, die irn deutschen Strafgesetzbuch (§ 189 Abs. 1-3 Verunglimpfung des Andenkes Ver­storbener; sowie im Grundgesetz Artikel 132 Abschnitt 2 sowie Artikel 139, die dem Artikel 3 des Grundgesetzes widersprechen (Gleichheit eines jeden vor dem Gesetz), geändert wer­den. Nicht zuletzt bedürfte es mannhafter Politiker, die endlich auch den § 130 des Strafgesetzbuches für beschimpfte, böswillig verächtlich gemachte oder verleumdete deutsche Soldaten zur Anwendung bringen, damit jene publizistischen Kriegsverlängerer mit den dort vermerkten Strafandrohungen Bekanntschaft machen. Ihr Treiben das den Tatbestand ,,Aufstachelung zum Haß gegen Teile der Bevölkerung” erfüllt, dürfte damit schlagartig beendet sein.

Organisierter Massenmord an Juden

Von Anbeginn stand die „Geschichtswissenschaft” — die sog. „Zeitgeschichte” im Dienst der Umerziehung. Man fand auch immer wieder junge Akademiker, die sich auf diese Weise Arbeit und Brot zu verdienen suchten und auf Beförderungen hofften. (So ist zumindest der offen­sichtliche Eindruck!).

Ein jüngstes Beispiel sei hier in Kurzfassung herausge­griffen: Dr. Wölfgang Scheffler — „aus politik und zeitge­schichte — beilage zur wochenzeitung das parlament” 8. 5. 1976 „Organisierter Massenmord an Juden in national­sozialistischen Vernichtungslagern”. (sinnigerweise am Jahrestag der deutschen Kapitulation!). Wird zu dem Ge­samtbericht anschließend eingehend Stellung genommen, so sei zur Verdeutlichung ein Kurzauszug faksimiliert — auch die angeführten „Dokumente” sind später faksimi­liert –, um auch mit einem optischen Eindruck zu zeigen, „wie es gemacht wird” und mit welcher Eleganz zweifel­hafteste „Dokumente” unkritisch zur Stütze herangezogen werden. Natürlich wird der Leser nicht darüber aufgeklärt, wie diese „Dokumente” beschaffen sind!

Mitte März 1942 „betriebsbereit” — gab es in Belzec nur einen mit Blech ausgeschlagenen Vergasungsraum in einer Holzbaracke; sein Fassungsvermögen betrug ca. 100 bis 150 Per­sonen. Zur Tötung wendete man die schon bekannte Methode der Motorabgase an. Erste Opfer waren Mitte März 1942 die aus dem Lubliner Ghetto deportierten Juden. Der Ablauf des Vernichtungsvorgangs glich dem von Chelmno: Nach Ankunft im Lager — der Antransport erfolgte in Güterwagen — wurde den Juden erklärt, sie kämen zum Arbeitsein­satz, müßten jedoch zuvor entlaust und geba­det werden. Nach Geschlechtern getrennt führte man sie in die Entkleidungsbaracken, hieß sie ihre Wertsachen an besonderen Schaltern abgeben (den Frauen wurden die Haare abgeschnitten20)) und dann trieb man sie, die Männer voran, durch den „Schlauch” in die Vergasungsanlage 21).

20) Ein Waggon mit 3000 kg Frauenhaar war bis Anfang Februar 1943 an das Reichswirtschattsministerium abgeliefert worden; es sollte für Industrie­zwecke verwendet und zu Garn versponnen werden (vgl. Nürnbg. Dok. NO-1257 und USSR-511).

21) In Einzelheiten weichen die hier verwendeten Ermittlungsergebnisse geringfügig von polnischen Nachkriegserrnittlungen ab (Gennan Crimes in Poland, hrsg. von der Central Commission for the Investigation of German Crimes in Poland, War­schau 1947, Bd. II, und Marian Muszkat, a. a. O.f), so z.B. gab es mehrere (3) Gaskammern in der Ba­racke, wurden die Frauen zuerst in die Gaskammer getrieben. Zur Person und zum Bericht von Ger­stein über die Massenvergasungen in Belzee und Treblinka vgl. die quellenkritische Edition von Hans Rothfels in Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte l (1953), S. 177—194, ferner Saul Friedländer, Kurt Gerstein oder die Zwiespältigkeit des Guten, 1967.

Man hat sich daran gewöhnt, alles das als „Wissenschaft” zu verkaufen, was in Wirklichkeit nur Propaganda ist, um bestimmte politische Ziele durchzusetzen. So haben auch Leute wie Ino Arndt und Wolfgang Scheffler bzw. auch das Institut für Zeitgeschichte in München oder die Bundeszen­trale für politische Bildung in Bonn und manch andere — von den Kommunisten ganz zu schweigen — keinerlei Hem­mungen, die Geschichtsepoche des 3. Reiches nicht nur da­durch schwarz in schwarz zu malen, daß wesentliche Zusam­menhänge und Fakten verschwiegen, einseitig oder falsch dargestellt werden, sondern daß besonders hinsichtlich des Problems „Endlösung” in sich ständig überschlagender Vielfalt grauenhafteste Darstellungen für die Veröffentli­chung gefördert werden, die zwar als „historisch wissen­schaftliche Erkenntnisse” etikettiert und dennoch als total unwissenschaftlich zu entlarven sind.

Der wissenschaftlich korrekt arbeitende Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland steht bei diesem Thema vor folgender Problematik: Der Übertreiber des „Endlösungsgeschehens” oder gar der grundsätzliche Greuelpro­pagandist gegen Deutschland (Die „Greuelpropaganda” ist ein von den alliierten Mächten inszenierter Sachverhalt und Begriff aus dem ersten Weltkrieg!), der sich keinerlei Hemmungen im Lügen auferlegt, wird seit 1945 in jeglicher Form von allen Weltmächten und ihren Helfershelfern ge­fördert, abgesichert, flankierend unterstützt, auch vor Ge­richt mit Wohlwollen von jeglicher Meineidhaftung freigesetzt. Ganz anders der sachlich untersuchende Historiker, dem wissenschaftliche Akribie, Sorgfaltspflicht und Ethos vor der Wahrheit noch etwas bedeuten! Er steht — bei den heute geltenden Gesetzen und der heute praktizierten Justiz — mit nahezu jeder sachlichen Äußerung zu diesem Thema — und eine sachbezogene Äußerung muß notwen­digerweise abweichen von der behaupteten 6-Millionen-Ziffer ermordeter Juden, sowie den meisten Einzeldarstel­lungen in den deutschen KZ-Lagern — mit einem Fuß stän­dig unter Strafandrohung, nämlich „Völkerhetze oder Ras­senwahn” zu betreiben, „das Andenken Verstorbener zu verunglimpfen” oder sich wegen „Beleidigung der Juden” verantworten zu müssen, oder den „allgemeinen interna­tionalen Völkerrechtsregeln” zuwiderzuhandeln, oder eine „Verherrlichung des Nationalsozialismus” betreiben oder „Bestrebungen zu fördern, die geeignet sein können, den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden”.

Gesetze dieser Art gibt es in Hülle und Fülle!

Dabei scheint niemand auf den Gedanken zu kommen, daß alle diese Gesetze einseitiges Recht konzipieren, denn tote Deutsche zu verunglimpfen — zumal es pauschal ge­schieht– ist nicht nur legitim, sondern gehört offenbar zum guten Ton eines „fortschrittlichen Demokraten”. Jeder hat in dieser Beziehung Narrenfreiheit. Wer es am besten kann, erlangt Führungsqualität. Niemand braucht Sorge zu haben, daß er hierbei mit den Strafverfolgungsbehörden in Konflikt kommt. Wer mit mehr Haß und Fanatismus dieser Zielrichtung dient, verschafft sich seit 1945 Beförderungs­chancen.

Fünf jüngste Beispiele aus der BRD-Praxis seien herausge­griffen, um deutlich zu machen, was geschieht und wie es geschieht — und zwar seit 1945 bis 1976 durchgängig — , wenn jemand diese heutigen politischen Dogmen durch sachliche Feststellungen zu erschüttern versucht:

1.) Zahlreiche Studienräte, die im Unterricht bemerkten, daß das „Anne-Frank-Tagebuch” allein vom Stil und der dramaturgischen Gestaltung her nicht von einem 12-jähri­gen Mädchen geschrieben worden sein könne und auf aus­ländische Presseberichte sowie einen New Yorker Prozeß aus dem Jahre 1959 verwiesen, bei dem ein Meyer Levin vom Vater Frank 50 000 Dollar Honorar forderte und er­hielt, wurden vom Unterricht relegiert, von weiterer Be­förderung ausgeschlossen bzw. in vorzeitigen Ruhestand versetzt.

2.) Finanzrichter Dr. Wilhelm Stäglich (Hamburg) wurde bei Kürzung seiner Bezüge dienstentlassen, weil er einen Aufsatz über seine Erlebnisse in Auschwitz veröffentlicht hat, in dem er darlegte, daß er keine Anzeichen für Massenvergasungen festgestellt habe.

3.) Rechtsanwalt Manfred Roeder wurde zu 3 000.– DM Geldstrafe sowie zu 7 Monaten Gefängnis mit dreijähriger Bewährung verurteilt, weil er im Vorwort zur Broschüre „Die Auschwitzlüge” die Existenz von Gaskammern ge­leugnet und behauptet habe, daß fast sämtliche sog. Kriegs­verbrecher- und KZ-Prozesse mit meineidigen Zeugen und gefälschten Dokumenten geführt worden seien. Hiermit und auch in seinem „antisemitischen Stil” habe er die Juden beleidigt.

4.) Rechtsanwalt L. Bock stellte im April 1976 während des „Maidanek-Prozesses” in Düsseldorf einen Antrag auf Ab­berufung des vom Gericht bestellten „Sachverständigen” Wolfgang Scheffler (Jahrgang 1929, Scheffler war 1945= 16 Jahre alt) u.a. mit der detailliert vorgetragenen Begrün­dung, Wolfgang Scheffler sei ein politischer Propagandist, der blindlings ihm geeignet erscheinende Unterlagen als „Dokumente” übernimmt, ohne sie auf ihre Echtheit hin zu überprüfen, und der sich auch gefälschter Foto-„dokumente” bedient. So hat z.B. Wolfgang Scheffler in seinem Buch Judenverfolgung im Dritten Reich” das Buch von Eugen Kogon „Der SS-Staat”, den „Gerstein-Bericht”, das „Anne-Frank-Tagebuch”, das Buch Raimund Schnabel „Macht ohne Moral” in seinem recht dürftigen Quellenverzeichnis als wissenschaftlich ernsthafte Literatur mit Dokumentations­wert angeführt und mit diesen „Quellen” seine eigene „wissenschaftliche Untersuchung” über die Judenverfol­gung im Dritten Reich fundiert, obgleich gegen alle diese Unterlagen eindeutige Beweise dafür vorliegen, daß sie alle jeglichen Dokumentationswertes entbehren. (Lt. Landgerichtsurteil München l, 10. Zivilkammer – AZ 10-0 409/58 – vom 13. Dez. 1958 ist es rechtens, das Buch Eugen Kogon „Der SS-Staat” als Pamphlet zu bezeichnen.)

Ohne diesen Antrag des Strafverteidigers Bock in seiner Länge und Begründung anzuhören, unterbrachen sowohl der Vorsitzende Richter des Schwurgerichtes als auch der Staatsanwalt den antragstellende Rechtsanwalt bei der am Anfang stehenden Feststellung, „Wolfgang Scheffler ist ein politischer Propagandist”, — mit dem Bemerken, daß sich der Strafverteidiger darüber im Klaren sein sollte, hiermit Strafgesetze zu verletzen und im übrigen zu prüfen sei, inwieweit sich der Verteidiger der Völkerhetze schul­dig gemacht habe.

Ein solcher Einschüchterungsversuch — auch ergänzt seitens des Staatsanwaltes –in einem „NSG-Verfahren” im Jahre 1976 macht den Druck deutlich, dem sich alle Ver­teidiger oder gar erst Angeklagten seit 1945 im bundesrepu­blikanischen Deutschland ausgesetzt fühlen, — natürlich mit den entsprechenden Prozeß-Ergebnissen.

Bleibt noch zu ergänzen, daß sich dieser Strafverteidiger, der sich anschließend noch einer scharfen Attacke durch die „Allgemeine Wochenzeitung der Juden” ausgesetzt sah, nicht hatte einschüchtern lassen und Wolfgang Scheffler außer den ablenkenden Hinweisen auf Literatur zum Nürn­berger Prozeß, „subjektive Darstellungen des Antragstel­lers” und auf „die seit 15 Jahren ausgebliebenen Angriffe gegen den Sachverständigen” zur eigentlichen Sache nichts aussagen bzw. von den vorgetragenen substantiierten Be­hauptungen nichts widerlegen konnte.

5.) In der dieser Analyse zugrundeliegenden Beilage „zur wochenzeitung das parlament” deklassiert Martin Broszat die historischen Revisionisten wie Emil Aretz, Heinz Roth, Thies Christophersen als „Winkel-Autoren”, die sich in „armseliger Exklusivität ständig gegenseitig selbst zitieren” und pathologisch Amok laufen gegen die Wirklichkeit. Broszat verschweigt dabei, daß diese Revisionisten inzwischen viel zahlreicher sind und ihre Argumen­te auf sachlichen Detailuntersuchungen beruhen, die jene, die dem Geschichtsbild von den Millionen Vergasten und Umgebrachten huldigen, gar nicht erst anstellen.

So tun dies auch weder Broszat noch Scheffler in der vor­liegenden Arbeit. Wie soll es z.B. technisch möglich gewe­sen sein, in den härtesten Kriegsjahren, wo jede Arbeits­kraft, jeder Eisenbahnzug, jeder Energievorrat dringendst benötigt wurde, 3-9 Millionen Juden zu erfassen, zu transportieren, zu se­lektieren, zu täuschen, nackt ausziehen zu lassen, zu ver­gasen, zu entlüften, die Goldzähne auszubrechen, in Mas­sengräber zu transportieren, die vorher ausgehoben sein mußten, die Opfer zu verscharren, nach Monaten die Gru­ben wieder zu öffnen, die Leichen zu exhumieren, zu trans­portieren, zu verbrennen (mit welchem Brennstoff – Kohle? – Öl? -Benzin? -Holz? – alles dies erfordert Vorräte, Förderungs-. Transport-, Lagerungs- und sonstige Probleme, Ar­beitskräfte), die Asche zu zermahlen und zu zerstampfen und unauffindbar zu machen.

Dies alles sollte geschehen sein, ohne daß die Sowjets nach dem Krieg oder sogar noch während des Krieges kon­krete Spuren von Überresten der internationalen Öffent­lichkeit vorstellen oder Vertreter der internationalen Öf­fentlichkeit an den 0rt des Geschehens zur Überprüfung der vorgefundener Überreste führen konnten.

Wir müssen der Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn, dem Vertreter des Instituts für Zeitgeschichte, Herrn Martin Broszat sowie Ino Arndt dem seit längerer Zeit bereits vor Schwurgerichten auftretenden ,,Sachverständi­gen” Wolfgang Scbeffler für diese vorgelegte Arbeit sogar dankbar sein, denn sie haben ausgerüstet mit den neuesten Erkenntnissen einer nahezu 30jährigen Forschungsar­beit ganzer Institute und der bundesdeutschen Staatsan­waltschaften, die sich ihr Unterlagenmaterial ja unentwegt aus den sowjetdiktatorischcn Staaten herbeischaffen, der Öffentlichkeit eine komprimierte Zusammenfassung zur Verfügung gestellt:

Lager Cheimno:

angeblich 152 000Tote, keine Spuren, 2 Zeugen, keine über­lebenden Geheimnisträger. Lager war bei Eroberung durch die Rote Armee eingeebnet. Keine Fotos von den Russen über den vorgefundenen Zustand.

Lager Belzec:

angeblich mindestens 600 000 Tote, keine Spuren, „fast keine Zeugen”. Die Sowjets eroberten ein eingeebnetes und bepflanztes Gelände. Keine Fotos von den Russen über den vorgefundenen Zustand.

Lager Sobibor

angeblich mindestens 250 000 Tote, keine Spuren, „etwa 30 Juden haben überlebt”. Das Lager war abgerissen, als die Russen es erobert haben. Keine Fotos der Russen über den vorgefundenen Zustand.

Lager Treblinka:

angeblich mindestens 900 000 Tote, keine Spuren, ,,etwa 40 Häftlinge haben überlebt”. Das Gebäude war abgerissen und das Gelände eingeebnet, als es den Russen in die Hän­de fiel. Keine Fotos der Russen über den vorgefundenen Zustand.

Lager Auschwitz-Birkenau:

angeblich „bei weitem über 1 Million Tote”. Keine Spuren, über die Zahl der Zeugen keine Angaben. Den Russen fiel kein Krematorium in die Hände, da diese vorher abgebro­chen bzw. gesprengt waren. In einem Privatbrief ergänzte das Institut für Zeitgeschichte: „Es ist nicht richtig, daß die gesamten Anlagen des Vernichtungslagers von Auschwitz von den Deutschen in die Luft gesprengt worden sind. Es sind lediglich die Holzbaracken von Auschwitz-Birkenau verbrannt worden. Da der größte Teil dieses Lagers aus Holzbaracken bestand, blieb davon nichts übrig als die ge­mauerten Ziegelschornsteine der Baracken. Gesprengt wor­den sind die Vergasungsanlagen des Lagers, aber so, daß die Einrichtung noch voll erkennbar gewesen ist. Die übri­gen Steingebäude sind stehen geblieben.”

Keine Fotos der Russen über den vorgefundenen Zustand. Eigenartig außerdem: Sprach das Institut für Zeitgeschichte in jenem Privatbrief von 1967 noch von „der Eile der Auf­lösung”, derzufolge „solche Dinge (der Bezug waren „Hau­fen künstlicher Gebisse”) nicht mehr rechtzeitig vernichtet werden konnten”, so scheint nach den jetzigen „Erkennt­nissen” alles nach vorgesehenem Plan in Ruhe und totaler Vollendung — wie gesagt, ohne Spuren zu hinterlassen — abgeschlossen worden zu sein. Und dies bei den damals chaotischen Verhältnissen an der Ostfront! „Eine abschließende Bilanz der in den hier beschriebenen Vernichtungslagern zwischen 1941 und 1944 getöteten Ju­den vorzulegen, ist nicht möglich, da hierzu die meisten Vorarbeiten noch fehlen”.

„Ohnehin wird man nur annähernde Ergebnisse erzielen können, da eine Vielzahl quellenmäßiger Schwierigkeiten eine endgültige Feststellung verhindert. Die Angaben der Gerichte beruhen zum Teil auf Schätzungen der Nach­kriegszeit, zum Teil auf Gutachten, in denen ein erster Ver­such unternommen wurde, verwertbare Angaben zu erar­beiten.” (S. 22)

Worauf fußen nun die Feststellungen jener Historiker und der Gerichte? „Z.T. auf Schätzungen der Nachkriegszeit, zum Teil auf Gutachten”! Diese Gutachten wiederum und natürlich die Aussagen der Historiker fußen auf „Dokumen­ten” und Zeugenaussagen. Hiergegen wäre nichts einzu­wenden, wenn sowohl die Zeugen alle ehrlich wären und die verwendeten Dokumente wirklich „Dokumente” wären. Doch hier fängt die große Problematik an: Sämtliche Sieger haben sich unehrlicher Mittel bedient: Zugegebenermaßen galt und gilt noch heute für diese Sie­ger und ihre vielen Mitsieger die Lüge als legitimes Mittel für ihre Politik. Gilt für den Kommunisten grundsätzlich die Bezugnahme auf Objektivität des Arguments, des Ge­spräches, der Darstellung, der geschichtlichen Aufklärung als „verwerfliches Mittel der Kapitalisten zur Vereitelung einer fortschrittlichen Friedenspolitik”, so ist der Kommu­nist somit grundsätzlich zur „Dialektik”, zur „Parteilichkeit” d.h. zur Lüge verpflichtet, sofern sie dem Kommunismus zu dienen geeignet ist, — so haben sich seine ehemaligen Alliierten im Kampf gegen Deutschland bis heute zur glei­chen Grundhaltung bereitgefunden. So haben sie sämtliche „Kriegsverbrecherprozesse” mit einseitig gesetztem Recht — d.h. mit grundsätzlicher Rechtsverwilderung — konzi­piert und geführt, jegliche Rechtsgrundsätze mißachtet, sich einer Fülle gefälschter Dokumente und meineidiger Zeugen bedient und die nachfolgend in Ansatz gebrachte und von ihnen gesteuerte „Geschichtswissenschaft” mit einer weiteren Flut gefälschter Dokumente überschwemmt. Dies sind unleugbare Tatbestände, und man braucht sich nur amtliche Dokumentenpublikationen über das 3. Reich im kommunistischen Machtbereich oder in der westlichen Hemisphäre, amtlich geförderte „wissenschafliche Unter­suchungen” über dieses Thema anzuschauen, um das er­schreckende Ausmaß dieser Methode, das bis zu einer Fülle gefälschter „Fotodokumente” reicht, zu erkennen. Historiker, die sich als „Wissenschaftler ausgeben, und gegenüber solchermaßen fabrizierten „Quellen” keinerlei Vorbehalte geltend machen, nicht auf diese Methoden hin­weisen und sich davon distanzieren, können keinen Anspruch auf Seriosität ihrer Aussagen erheben. Weder Wolfgang Scheffler noch Ino Arndt, noch Martin Broszat, weder die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn noch das Institut für Zeitgeschichte in München üben eine solche Kritik gegenüber dem Wert ihrer „Quellen”. Nicht einmal Andeutungen von Zweifeln gegenüber Zeugenaussagen, „Dokumenten” oder Büchern (wie z.B. „Faschismus – Ghetto -Massenmord. Dokumentation über Ausrottung und Wi­derstand der Juden in Polen während des Zweiten Welt­krieges”, hrsg. vom Jüdischen Historischen Institut War­schau, 1961, das — nur als Beispiel — mit einer Vielzahl primitivst gefälschter Fotos operiert, die auch als Fälschun­gen längst nachgewiesen sind) werden von Wolfgang Scheffler, Ino Arndt oder Martin Broszat vorgetragen. Im Gegenteil, dies gerade sind die „Quellen”, aus denen sie ihr Wissen schöpfen und präsentieren! Dieser Eifer dieser „Historiker” geht sogar soweit, daß sie „Dokumente” als Dokumente weiterreichen, die technisch etwas völlig Un­mögliches aussagen, z.B.:

1.) Täglich soll ein Zug mit 5 000 Menschen von Warschau nach Treblinka gefahren sein (S. 16). Diese Juden fuhren offensichtlich mit Gepäck, denn ihnen wurden Täuschungs­ansprachen gehalten über den bevorstehenden Arbeits­einsatz, denen sie ebenso offensichtlich Glauben schenk­ten. Ja, man hat in Treblinka sogar eine Bahnhofsattrappe gebaut, mit Bahngleis, Bahnsteig, Fahrkartenschaltern usw., die bei den Ankommenden den Eindruck erwecken sollten, sie seien in einem Durchgangslager zum Weitertransport. Ja, man befragte sie bei Ankunft sogar, ob sie ärztlicher Hilfe bedürften. (S. 17). Menschen, die auf solche Weise per Güterwaggons transportiert werden, konnten kaum so dicht in die Waggons eingepfercht worden sein, daß sie dicht an dicht nur gerade stehen konnten. Nehmen wir aber einmal diesen unwahrscheinlichen Fall an. man habe so Menschen in einem Waggon untergebracht, so hätte es für einen Zug mit 5 000 Menschen =100 Waggons bedurft. Ein Zug jedoch mit 100 — dazu noch vollen — Waggons, der somit rd. 1 km lang wäre, ist rein technisch kaum denkbar. Schon die Hälfte, nämlich 50 Waggons, dürfte überreichlich sein, übrigens: Das Wachpersonal brauchte ja auch noch Platz. Mit dieser Darlegung soll nicht die Tatsache von Transporten bestritten, sondern nur darauf aufmerksam gemacht werden, daß solche Transporte einen ganz ande­ren Charakter, einen ganz anderen Umfang gehabt haben können, ohne daß Wolfgang Scheffler oder Ino Arndt diese Möglichkeit oder gar Wahrscheinlichkeit auch nur andeu­ten. Sie schenken einem „Dokument” Glauben, dessen In­halt technisch gar nicht möglich ist.

2.) Drei „Gaswagen” sollen in knapp 6 Monaten = 97 000 Menschen „verarbeitet”, d.h. vernichtet haben. Beweis: „Ein Aktenvermerk” (S. 10)

Wolfgang Scheffler gibt an, „eine Fahrzeugfirma” (welche Firma, ist nicht genannt!) habe luftdicht verschließbare Kastenaufbauten von 5,80 m Länge und 1,70m Höhe auf LKW’s montiert. Dieses seien die „Gaswagen” gewesen. Da ein LKW mit rd. 2 m Breite anzusetzen ist, ergibt sich ein „Laderaum” von 5,80 x 2 = 11,60m2. Der Stehplatz eines nackten Menschen ist mit 0,5 qm anzusetzen. In dem „La­deraum” hätten somit höchstens 23 Menschen Platz gefun­den, wobei noch nicht berücksichtigt ist, daß sich viele auf Grund der geringen Höhe von 1,70m gebückt haben und somit noch mehr Platz in Anspruch genommen haben muß­ten. Bei der ganzen Darstellung von Wolfgang Scheffler wird zudem unterstellt, daß sich niemand gegen diese „Ver­ladung” gewehrt und schon aus Widerstand zumindest noch mehr Platz für sich reserviert haben könnte. Allein schon durch Außerachtlassung solcher Realitäten ist die Gesamtdarstellung unglaubhaft. Aber es waren noch nicht einmal nackte Menschen, die man in einen solchen „Laderaum” einsteigen ließ, sondern man hat sie unter dem Vor­wand einer „Umsiedlung” einsteigen lassen. (S. 9), inso­fern haben sie noch mehr Platz in Anspruch genommen. Nun ist es aber unmöglich, in einem so beschriebenen „La­deraum” 40-60 Menschen gleichzeitig unterzubringen, was jedoch Wolfgang Scheffler behauptet. Eine solche Unmöglichkeit kann weder ein „Rechtskräftiges Urteil eines Schwurgerichtes” noch eine Unterlage des Instituts für Zeitgeschichte möglich machen. Es könnte allenfalls zeigen, wie falsch Schwurgerichtsurteile und auch „Unterlagen” sein können.

3.) „Die Zahl der Opfer von Belzek liegt vermutlich über 600 000″. Den Sowjets fiel ein „eingeebnetes und be­pflanztes Gelände” in die Hände. Spuren somit keine. Von September 1942 – April 1943 sollen die Massengräber von 600 000 Opfern wieder geöffnet, die Leichen exhumiert und verbrannt worden sein. Rechnen wir die Frostmonate ab, so verbleiben hierfür maximal 5 Monate =150 Tage = 4 000 Leichen pro Tag, ohne Pause, Tag für Tag. Welches Brenn­material herbeigeschafft wurde oder überhaupt zugänglich war, wird nicht erwähnt. Allein um eine Leiche zu verbren­nen, werden rund 3 Zentner Kohle benötigt. Man rechne nach: mitten im Krieg, wo jeder Energievorrat, jede Arbeits­kraft, jeder Transportraum dringendst benötigt wurde (Koh­le muß gefördert, verplant, transportiert, gelagert, wieder transportiert werden; Holz muß gefällt, zersägt, transpor­tiert, gelagert, wieder transportiert werden, — und dann die Asche … Öl war ohnehin nicht vorhanden, und ohne Brennmaterial ging es nun wirklich nicht). Ersparen wir uns die Rechnung pro Tag, pro Monat. Jeder Sachkenner weiß, daß solche Unterstellungen unsinnig sind. Und berücksich­tigt man zudem, daß keinerlei Spuren gefunden wurden, weder von den Massengräbern, noch der Asche, noch ir­gendwelche Knochenberge. Und außerdem: „fast keine Überlebenden, die als Zeugen zur Verfügung standen”.

4.) „Fünf Dreikammeröfen in Auschwitz hatten eine Ver­brennungskapazität von 1 440 Leichen pro 24-Stunden-Tag. Eine Kammer somit 288 : 24 Stunden = 12 Leichen in einer Stunde, d.h. eine Leiche in 5 Minuten herbeigeschafft, hin­eingeschoben, verbrannt, herausgeschafft, Brennmaterial erneuert, Asche ausgeräumt, — unablässig Tag für Tag ohne Pausen, ohne Schlafenszeit, — ohne Spuren, ohne Dokumentation durch eine internationale Öffentlichkeit am Ort des Geschehens im unmittelbaren Anschluß an die „Befreiung” durch die Rote Armee.

Allein diese aufgezeigten Beispiele sind so abscheulich in ihrer unqualifizierten Darstellung durch Wolfgang Scheff­ler, Ino Arndt, Martin Broszat und der ihnen Rückendeckung gebenden Institute und politischen Kräfte, daß ein ernst­hafter Historiker entsetzt sein muß, wenn er solche Aus­lassungen als „historisch-wissenschaftliche Erkenntnisse” von Institutionen der Bundesrepublik Deutschland publi­ziert und gefördert findet.

Nein, solchen „Historikern” und ihren Förderern ist nichts mehr glaubhaft abzunehmen, die durch einen „Aktenver­merk” 97 000 Tote zaubern, natürlich auch nrcht die abge­schnittenen Frauenhaare, die für U-Boot-Besatzungen Ver­wendung gefunden haben sollen („Haarfilzfüßlinge”) und natürlich unauffindbar versunken sind oder die 825 Wag­gons mit „Textil-Altmaterial aus der Judenumsiedlung”, die u.a. „an das Reichswirtschaftsministerium, die Volksdeut­sche Mittelstelle und die Reichsjugendführung” verschickt worden sein sollen, oder die tausende von Uhren, die an die SS für besondere Verdienste verteilt worden sein sol­len usw. usw. Überall fehlen konkrete Belege dafür, an welche konkreten Orte sie geliefert worden sein sollen, wer sie in Empfang genommen habe, welcher Zeuge dafür geradesteht usw.

Dafür aber gibt es „Dokumente”. Die sog. „Nürnberg NO-Nr. Dok.” Wer sie nachprüfen will, wird an das Staatsar­chiv in Nürnberg, Archivstr. 17 verwiesen. Was er dort er­hält, ist ungeheuerlich: Fotokopien von unbeglaubigten Ab­schriften ohne Unterschrift, d.h. also auch ohne Kopfbogen und ohne Stempel. „Die Originale sind hier nicht vorhan­den”. Sie sollen in den USA sein. Damit aber die Öffent­lichkeit nicht so leicht erfährt, wie die „Dokumente” aus­sehen, verfügt das Staatsarchiv Nürnberg, daß diese „Do­kumente” „urheberrechtlich geschützt” sind und nicht ohne Genehmigung reproduziert werden dürfen. Würde man sie reproduzieren, so würde die Öffentlichkeit erkennen, daß diese „Dokumente” jedem Endlospapier eines Fernschrei­bers zu entnehmen wären. Kein einziges dieser „Dokumen­te”, die Wolfgang Scheffler in seiner „beilage zur wochenzeitung das parlament” — Organisierter Massenmord an Juden von den „Nürnberg-NO–Nr.Dok.” verwendet hat, trägt eine Unterschrift, einen Kopfbogen, einen Stempel, noch nicht einmal eines ist die Fotokopie eines Originals (und selbst solche Fotokopien wären leicht fälschbar).

Angesichts solcher Unterlagen müßten — wenn es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen in der Bundesrepublik zugin­ge, — alle hierfür zuständigen „Rädelsführer”, die solche „Dokumente” mit einem offiziellen Charakter ausstatten, aber auch alle „Historiker”, die solche unverantwortlichen „Unterlagen” abschreiben und ihrerseits als „Dokumente” bezeichnen, wegen „Völkerhetze und Rassenwahn”, „Ver­unglimpfung des Andenkens verstorbener Deutscher”, „Aufstachelung zum Haß gegen bestimmte Teile der Bevölke­rung” verklagt und verurteilt werden! Dabei soll nicht geleugnet werden, daß Schreckliches und Unmenschliches auch auf deutscher Seite während des to­talen Krieges, der von alliierter Seite bekanntlich zur Ver­nichtung des deutschen Volkes geführt wurde, geschehen ist. Die Frage ist jedoch stets: aus welchem Anlaß, was, wann, wo, wie, in welchem Umfang, in welchem Auftrag, mit wessen Kenntnis oder Teilnahme und mit wessen Billigung, wie beweisbar. Es ist geschichtswidrig, absurd und moralisch verwerflich, wollte man den Zweiten Welt­krieg in einen Krieg zwischen den „zivilisierten”, „fort­schrittlichen”, .humanen* Staaten gegen ein moralisch verkommenes oder verbrecherisches System oder Volk umfunktionieren und jeden Versuch einer sachlichen Klä­rung der Kriegsursachen und Kriegsverbrechen in einer unaufhörlichen Flut von schreckenerregenden und nicht mehr überbietbaren Lügen ertränken. Eine Aussöhnung der Völker, eine Friedenspolitik kann nicht mit Haß und Verlogenheit, sondern nur mit Sachlich­keit und Ehrlichkeit erreicht werden. Und da Politik in der Geschichte wurzelt, muß sich diese Sachlichkeit und Ehrlichkeit auch auf alle Fragen der Geschichte erstrecken!

Faksimileabdrucke von „Alliierten Abschriften vom Ori­ginal”

Staatsarchiv Nürnberg Rep. 502 IV-USSR 511

Rep. 502 l NO 1257

Die Genehmigung zur Reproduktion der „urheberrechtlich geschützten” –und daher stets nur zitierten, aber bisher nie der Öffentlichkeit richtig vorgestellten — „Dokumen­te” wurde dem Autor unter der Bedingung erteilt, daß er sie als „Alliierte Abschriften vom Original” kennzeichnet. Zwecks weiterer Aufklärung sandte der Autor an das Staatsarchiv Nürnberg folgendes Schreiben:

[Anmerkung des Weiterleiters: Die Faksimiles haben eine sehr schlechte Qualität und sind hier nicht darstellbar]

An das Staatsarchiv

85 Nürnberg, Archivstraße 17

Vlotho, den 6.7.1976

Sehr geehrter Herr Direktor !

Ich bedanke mich für die rasche Antwort mit der Genehmi­gung zur Reproduktion der genannten Dokumente nebst den von Ihnen genannten Bedingungen. Darf ich Sie dennoch um eine weitere Auskunft bitten:

1.) Wo kann ein deutscher Bürger das Original dieser Do­kumente einsehen? Ihrem Hinweis, daß dies beim Bundesarchiv möglich sei, gehe ich nach. Haben Sie keine definitiven Anhaltspunkte, wo sich jeweils die Originale befinden?

2.) Haben Sie eine Erklärung dafür, weshalb in Ihrem Ar­chiv als einer Belegstelle für die Bundesrepublik „alliierte Abschriften vom Original” hinterlegt werden und –jedenfalls was die in meinen Händen befind­lichen Dokumente anbetrifft — noch nicht einmal Foto­kopien der Originale? Letztere wären zwar auch nicht sonderlich beweisfähig, da Fotokopien leicht zu fäl­schen sind, aber immerhin wären sie beweisfähiger als unbeglaubigte Abschriften, die für einen denken­den Menschen keinerlei „Dokumentationswert” be­sitzen.

3.) Mir ist bekannt, daß zahlreiche Sachgutachter für Schwurgerichtsverfahren dieserart „Dokumente” Ihres Hauses laufend zitiert haben. Da Sie offenbar ge­nau Buch führen über Ihre Benutzer, hätte ich gern eine Auskunft darüber, ob Herren wie Dr. Hans-Adolf Jakobsen oder Wolfgang Scheffler sich jemals erkun­digt haben, wo die Originale der von ihnen zitierten Dokumente einzusehen sind. Ihrem Schreiben vom 5. 7. nach zu urteilen hat sich bisher offenbar niemand danach erkundigt, wo die Originale sich befinden, denn Sie als Leiter dieses Archivs verwenden nur bei einigen Dokumenten die Möglichkeitsform („möglich” im Bundesarchiv) und bei anderen geben Sie keinerlei Hinweis.

4.) Ihre Reproduktionsbedingung, daß es sich bei den ge­nannten „Dokumenten” „um eine ,,alliierte Abschrift vom Original” handelt, veranlaßt mich zu der Frage, was haben Sie für Anhaltspunkte dafür, daß es über­haupt ein solches „Original” gibt? Übernehmen Sie hiermit eine Behauptung anonymer Alliierter, die ein­fach so etwas behaupten, oder haben Sie dafür Bewei­se?

Es tut mir leid, daß Ihnen meine Fragen vielleicht einige Mühe machen, aber Sie werden dem Inhalt dieser Fragen entnehmen, daß wir Deutsche hier an gewissen Kernfra­gen unserer Geschichtswissenschaft stehen. Ich gehe da­von aus, daß auch Ihnen bekannt ist, daß die Alliierten 1945 und in den Nachfolgejahren eine Fülle von Dokumen­ten gefälscht haben und sowohl die Alliierten als auch nachwachsende deutsche Historiker nach solchen Doku­menten Geschichte geschrieben haben und weiterhin schreiben.

Ich kann hingegen nach den gemachten Erfahrungen nur solche Dokumente als echt anerkennen, die einer Beweisprüfung standhalten. Z. B. haben Sie in Ihrem Staatsarchiv einen echten Nachweis dafür — und zwar unabhängig vom „Dok.-USSR 511″, –daß die deutsche U-Boot-Waffe aus abgeschnittenem Frauenhaar „Haarfüßlinge” als Ausrüstungsstücke bekommen hatte? Ich könnte solche Fragen erweitern, doch möchte ich das Ganze begrenzen.

Nochmals für Ihre Mühe dankend und auf baldige Antwort hoffend verbleibe ich

mit vorzüglicher Hochachtung

Aus dem anschließenden Schriftwechsel mit dem Staatsarchiv (Nürnberg) und dem Bundesarchiv (Koblenz) ergibt sich: Seit nunmehr 30 Jahren „haben Wissenschaftler vieler Länder keinen Anlaß gesehen . . . ausschließlich die schwerer zugäng­lichen Originale zu benutzen”. Wir können diesen Sachverhalt präziser fassen: Die Originale (diese Ausführungen beziehen sich auf die hier zur Debatte stehenden „Dokumente” — Nürnberg NO – Nr. Dok.) sind von der USA-Siegermacht so gut wie unzugänglich gemacht. Weder im Staatsarchiv noch im Bundesarchiv weiß man genau, wo sich die Originale nun wirklich befinden; nach neuesten Informationen soll ein Teil im Archiv der Vereinten Nationen in New York lagern. In jedem Fall erfordert eine gewünschte Nachprüfung „einen nicht unbeträchtlichen Arbeitsaufwand”, zumal auch noch die Register-Nrn. geändert wurden und es „keine Konkordanz­listen zwischen den Nürnberger Dokumentennummern (PS-, NO-, NI- usw.) und den heutigen Archivsignaturen gibt”.

Wohl kein Wissenschaftler hat sich seit 1945 diese Mühe ge­macht, zu prüfen, ob die Originale echt sind. Sie alle — auch die „zeitgeschichtlichen Sachgutachter” vor deutschen Schwur­gerichten somit! — haben offensichtlich an Hand von „Alliier­ten Abschriften vom Original”, die ihrerseits jedoch keinerlei Dokumentationswert besitzen, Geschichte geschrieben — im Vertrauen darauf, daß die „Originale” schon stimmen werden, und schließlich andere zu verantworten haben, wenn sie nicht stimmen.

Kein einziger hat z. B. ergänzende „Beweise” gefordert, um zu prüfen, ob nun wirklich die deutsche U-Boot-Waffe mit „Haarfüßlingen” aus Frauenhaar ausgerüstet worden sei, ob die SS für „Verdienste” „mit Uhren beschenkt” worden sei, die ihrerseits Vergasungsopfern abgenommen worden seien, ob wirklich zu ‘bestimmten Zeiten während des Krieges „täg­lich ein Zug von Warschau nach Treblinka mit 5 000 Menschen zur Vergasung gefahren” sei, ob . . ., ob . . ., ob schließlich 6 Millionen Juden vergast, verscharrt, exhumiert, verbrannt worden seien oder nicht.

Eine Verteidigungschance gegen dieses konzentrische Propa­gandafeuer sämtlicher Weltmächte gab es seit 1945 für das total besiegte Deutschland nicht. Und Einzelne, die sich gegen eine solche Diffamierung — Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener — sachgerecht zur Wehr setzen, bleiben schließ­lich in der „demokratischen Massengesellschaft” in jener hoff­nungslosen Minderheit, die leicht nun ihrerseits zu diffamieren und vielfach auch rechtlos zu machen ist.

Literaturverzeichnis

[Anmerkung des Weiterleiters: Die Tabelle ist hier nicht darstellbar]

Dieses Nachkriegsfilmbild, das das Zweite Deutsche Fernsehen am 8. März 1976 um 21.15 Uhr aus dem Film „Der Märtyrer” ausstrahlte mit dem Anspruch, einen historisch wahrhaftigen Sachverhalt wiederzugeben, gehört ebenfalls zur Umerziehungs­methode. Bei uns hörte man von „Dr. Korczak” zum erstenmal, „als 1957 Erwin Sylvanus’ Theaterstück ,Korczak und die Kin­der* an den deutschen Bühnen gespielt wurde”. „Bild und Funk” ergänzt, daß Dr. Korczak posthum den Friedenspreis des deut­schen Buchhandels verliehen bekommen hat. — Hinter dem Pseudonym „Dr. Korczak” verbirgt sich Dr. Henryk Goldszmidt. „Der internationale Suchdienst besitzt jedoch keine in­dividuellen Unterlagen über die betreffende Person. Auch hin­sichtlich des Transportes der 200 Waisenkinder aus dem Getto Warschau nach Treblinka, der von Dr. Janusz Korczak begleitet wurde, konnten hier keine Dokumente festgestellt werden …” (Arolsen, 13. August 1976). — Es würde doch sicher etwas feh­len, hätten die Umerzieher nicht auch ihre Kindergeschichten. Das wirkte doch schon im Ersten Weltkrieg so gut! Damals die „abgehackten Kinderhände”, nunmehr die „Gas­kammern in Treblinka”.

LETZTE MELDUNG:

„Die CDU ließ die SPD inzwischen wissen, daß, wenn sie die Lockheed-Affäre in den Wahlkampf bringe, sie ihrerseits aus­packen werde: Sowohl Willy Brandt wie DGB-Funktionär Ro­senberg sollen nach Unterlagen der Strauß-Partei nach dem Krieg Millionen Dollar vom US-Geheimdienst für den Aufbau der SPD und des Gewerkschaftsbundes bekommen haben. Die CDU ist bereit, dafür mit amerikanischen Zeugen aufzuwarten”. (Vertrauliche Mitteilungen 3091, Altenbrücken 8. 9. 1976.) Doch einen noch besseren Überblick hat Bundeskanzler Helmut Schmidt. Anläßlich seines Besuches zum 200jährigen Jubiläum der USA erklärte er: „Wir sind alle Amerikaner geworden.” „Wir alle” bezieht sich dabei offensichtlich nur auf die Deut­schen bis zur Elbe.

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