GERMAN Heiko Maas aus Zwickau verjagt; Hitler begann den Ersten-Mai-Tag, den Tag der (nationalen) Arbeit

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….Armes Würstchen Heiko erlebt die Volkswut in Zwickau/Sachsen (“in the good old DDR”)

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.https://www.youtube.com/watch?v=FEFu1FSdBgE

https://www.youtube.com/watch?v=FEFu1FSdBgE

 

In Zwickau ist das “Maas” voll, hunderte Bürger “verjagten” den Bundesjustizminister Heiko Maas aus der Stadt. Er flüchtete mit quietschenden Reifen vom Zwickauer Markt. Der Protest war sehr lautstark.

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……Der Erste Mai, der “Tag der (nationalen) Arbeit”, begann unter Adolf Hitler, und wurde nach 1945 von vielen wichtigen Staaten übernommen

Aus meiner rein deutschen Website https://www.mzw-widerstand.com/erster-mai-feiertag-der-nationalen-arbeit/)

 

Der Erste Mai ist ein gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland, Republik à–sterreich, Teilen der Schweizerische Eidgenossenschaft und vielen weiteren Staaten, wie zum Beispiel der Russischen Föderation, Volksrepublik China, Hellenischen Republik, Französischen Republik, dem Königreich Schweden, Königreich Thailand, den Vereinigten Mexikanischen Staaten oder der Demokratischen Volksrepublik Korea. Er wird auch als Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Tag der deutschen Arbeit bezeichnet. Die amtliche Bezeichnung in der BRD ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt.

Ein von den Nationalsozialisten am 10. April 1933 erlassenes Reichsgesetz deklariert den erneut eingeführten Maifeiertag in Deutschland zum Feiertag der nationalen Arbeit und wurde so erstmalig gesetzlicher Feiertag. Nach dem Krieg wurde dieser Tag beibehalten, lediglich das Wort žnational” entfernt. Während der 1. Mai heute für Parolen des Klassenkampfes mißbraucht wird, war im Nationalsozialismus die Botschaft dieses Tages, ždaß alle Arbeiter von gleicher Würde sind”.

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Gesetz über die Feiertage. Vom 27. Februar 1934.

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

  Der nationale Feiertag des deutschen Volkes ist der 1. Mai.

§ 2

  Der 5. Sonntag vor Ostern (Reminiszere) ist Heldengedenktag.

§ 3

  Der 1. Sonntag nach Michaelis ist Erntedanktag.

§ 4

  Außer den in den §§ 1 bis 3 bestimmten nationalen Feiertagen und den Sonntagen sind Feiertage:
  1. der Neujahrstag,
  2. der Karfreitag,
  3. der Ostermontag,
  4. der Himmelfahrtstag,
  5. der Pfingstmontag,
  6. der Bußtag am Mittwoch vor dem letzten Trinitatissonntag,
  7. der erste und der zweite Weihnachtstag.

§ 5

  (1) Außer den im § 4 genannten Feiertagen ist in Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung das Reformationsfest, in Gemeinen mit überwiegend katholischer Bevölkerung der Fronleichnamstag entsprechend dem bisherigen Brauch Feiertag.
(2) Der Reichsminister des Innern oder die von ihm beauftragten Behörden bestimmen, in welchen Gemeinden die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen.

§ 6

  Die durch dieses Gesetz erschöpfend festgelegten Feiertage sind Fest- oder allgemeine Feiertage im Sinne reichs- oder landesrechtlicher Vorschriften.

§ 7

  (1) Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda Vorschriften über den Schutz der Sonn- und Feiertage, auch der rein kirchlichen Feiertage, zu erlassen.[1]
(2) Die Bestimmungen über die Gestaltung der nationalen Feiertage (§§ 1 bis 3) erläßt der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern.

§ 8

  Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Einführung eines Feiertags der nationalen Arbeit vom 10. April 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 191) außer Kraft.

Berlin, den 27. Februar 1934.

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

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Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister für
Volksaufklärung und Propaganda
Dr. Goebbels

 

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