GERMAN UPDATE Verbrecherbehörde in München lehnt Haftschonung für todeskranken Mahler ab; weint dafür nichtvergasten Juden nach; meine Warnbriefe an SA und Kerkerleiter

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Ich interviewte Horst Mahler im Beisein der Sylvia Stolz 2006 beim Zündelprozess in Mannheim, sprach mit ihm telefonisch kurz vor seiner langjährigen Haftstrafe 2009, schickte damals seiner Frau auch $100. Dann unterhielt ich mich per Epost 2017 mit ihm über den hohen Wert seiner Satanischen Verse. (Siehe halb nach unten, Nähe Netanjahu-Foto)

 

Liebe Freunde!

Ein Artikel von:  https://wir-sind-horst.com/

Heute erreichten uns schlimme Nachrichten der Familie Mahler. Horst Mahler geht es zunehmend schlechter. Da er unter den gegebenen Umständen weitere medizinische Behandlung ablehnt, kann er nur noch palliativ betreut werden. Wie lange seine Familie ihn noch lebend vorfindet – wenn sie ihn besuchen darf – steht in den Sternen.

Sollte ein Mensch mit schwerer Diabetes, Niereninsuffizienz, Herzleiden und einer akuten Blutvergiftung in dem ihm noch verbliebenen Bein nicht in ein geeignetes Krankenhaus? Sollte ein Mensch seine letzten Tage nicht wenigstens im Beisein seiner Familie verbringen dürfen? Sollte in diesem Stadium nicht hinten an stehen, was ihm die Wächter der „Rechtschaffenheit“ an „Verbrechen vorwerfen? In einem anständigen Staat wohl schon – nicht so in der BRD!

Wir haben leider erst heute erfahren, daß der zuständigen Staatsanwaltschaft in München schon seit Anfang November ein Gesuch auf Haftverschonung der JVA-Brandenburg vorliegt. Unabhängig davon, ob Horst Mahler diesen Schritt gutheißt – denn er ist sich im Klaren darüber, daß er von den Feinden der Völker keine Gnade zu erwarten hat – hat die Familie diesen Schritt in die Wege geleitet.

Welch teuflisches, hasserfülltes und von Rachegedanken getriebenes Handeln ist aus München zu erwarten? Dort wird auf Zeit gespielt – auf die biologische Lösung gehofft und mutmaßlich jeden Tag herbeigesehnt.

Zuerst gab man sich noch diplomatisch und versuchte, es wie Recht aussehen zu lassen, als man kleckerweise immer weitere Unterlagen einforderte.  Und noch immer ist der Delinquent am Leben.  Nun wird einfach gar nicht mehr reagiert – man hofft eben, es ginge schneller mit dem verhaßten „Hetzer“ zu Ende.

Die Staatsanwaltschaft München II geht nicht nur mit dem Fall Horst Mahler in die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte ein.

Auch im Fall der Geschwister Schaefer hat sie kürzlich bewiesen, daß sie sich dem Teufel verpflichtet fühlt.

Noch glauben die Damen und Herren aus diesem „Club“, es ginge ewig so weiter. Noch wähnen sie sich in Sicherheit – vertrauen auf die Vetternwirtschaft untereinander – und fürchten jeden, der ihnen ihren Platz am Futtertrog streitig macht. Noch regt sich ja nichts im Volk, noch ist Schweigen im Walde. Wie lange wird es noch gut für sie laufen?

Es wird die Zeit kommen, in der jeder Mensch Rechenschaft darüber wird ablegen müssen, was er in diesen dunklen Jahren unternommen oder gelassen hat. Jede Karte, jeder Brief kann helfen. Schreiben Sie an die Verantwortlichen und alle Helfer (alle Justizstellen in Bayern, Medien, Kirchen, Schulen, Behörden usw.). Bewahren Sie die Briefe in Kopie auf, um sie zu einem späteren Zeitpunkt vorweisen zu können – wenn man vielleicht auch Sie einmal fragt: Was haben Sie getan, um zu helfen?

Auch die JVA-Brandenburg sollte mit einbezogen werden. Auch wenn sie das Gesuch auf Haftverschonung nach München weitergeleitet haben, sind die Verantwortlichen der Anstalt noch lange nicht zu den Anständigen zu zählen. Die Familie von Horst Mahler würde z.B. auch abends länger bei ihrem Angehörigen verweilen als nur bis 19 Uhr. Einen nahen Angehörigen möchte man auch nachts nicht alleine lassen – man möchte ihm beistehen.

Mahler 2007 am Münchner Flughafen im mutigen Streitgespräch mit dem Erzjuden Michel Friedman, der im Beisein eines Spiegel-Schreiberlings (r) der skeptisch dreinschauenden (später schwerst verfolgten) Kameradin, Rechtsanwältin Sylvia Stolz etwas Langatmiges und Pseudointellektuelles gerade vorschwafelt.  

https://archive.org/details/2007-Michel-Friedman-Interview-mit-Horst-Mahler-und-Sylvia-Stolz

Mahler begann das Gespräch mit einem stolzen “Heil Hitler!” an den unerträglich arroganten Friedman

Herr Friedmann, erzählen Sie in einem Interview doch gerne mal von ihrem Kokainkonsum und den weißen Zwangsprostituierten aus der Ukraine, die Sie missbraucht haben!

Wenn nicht, dann nötigen Sie doch nicht Andere, von Dingen zu sprechen, die in deren Augen die Öffentlichkeit gar nichts angeht. Akzeptieren Sie das doch einfach, und vor allem, lassen Sie die Leute doch antworten, wenn sie auch nur Gojim (Nichtjuden, eigentlich auf hebräisch “Rinder”) sind, wenn Sie Fragen stellen, und unterbrechen Sie nicht ständig das Gespräch, wenn jemand etwas sagt, was Ihnen nicht gefällt.

Haben Sie etwa Angst, dass die Zuhörer merken, dass Horst Mahler mit vielem, was er sagt, einfach recht hat? Immer mehr Menschen fangen an zu sehen und verstehen!

 

Wovor fürchtet sich die JVA-Leitung? Daß Horst Mahler davonrennt, daß ihn seine Frau im Rucksack herausschmuggelt? Wo ist da die Pietät, die Menschlichkeit, die Würde?

Die BRD zeigt so gerne auf Staaten wie China, Rußland oder die Türkei.

Überall wird gegen die Menschenwürde verstoßen, oder die Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Was ist das für eine gotterbärmliche Heuchelei in diesem Land?  Warum machen so viele Menschen bei dieser Schmierenkomödie mit?

Wo bleibt der Protest der Anständigen, wenn ein Mensch im 83. Lebensjahr – schwer krank und dem Sterben nahe – in der
Zelle eines Haftkrankenhauses alleine sterben muß, weil gerade keine Besuchszeit war?

Sind Sie noch gesund im Kopf?  Verstehen Sie, was hier läuft? Glauben Sie noch an die Werte des christlichen Abendlandes – an deutsche Sittlichkeit?  Dann sollten auch Sie einige Karten oder Briefe schicken!

Staatsanwaltschaft München II
Arnulfstraße 16
80335 München

oder nach Brandenburg:

Justizvollzugsanstalt Brandenburg a. d. Havel
Anton-Saefkow-Allee 22
14772 Brandenburg an der Havel

(den Brief nach Brandenburg können Sie wahlweise an Horst Mahler, oder die Anstaltsleitung adressieren)

Zeigen Sie denen da oben, daß das deutsche Volk noch Anteil nimmt am Schicksal seiner vom Feind Verfolgten.

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…. Mahlers letztes Werk!

Hier hat Mahler die horrendsten Zitate aus dem Alten Testament und Talmud zusammengerafft, die aus des Teufelsvolkes eigenen Maule seine wahren An- und Absichten verraten!

satanische-verse-horst-mahler

Jahwe verspricht seinem Eigentumsvolk nicht etwa das ewige Seelenheil. Er ködert es mit irdischem Reichtum, irdischer Macht und materiellem Wohlleben und zwar nicht als Früchte ihrer Arbeit, auf die sie stolz sein könnten, sondern als Beute eines gigantischen Raubes.

Hier ist die Käuflichkeit und Raubgier des Juden als gottgefällige Tugend mit allerhöchster
Be-glaubigung festgestellt. Auch sonst findet sich im Mosaismus nicht die geringste Spur von Anstand und Sittlichkeit. Moral ist den Juden kein Begriff.

So werden sie von Moses auch nicht mit moralischen Appellen motiviert. Ihre Begierden werden als Macht für Jahwe in Dienst genommen und ihre Furchtsamkeit zu absoluter Unterwürfigkeit geformt.

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Epostwechsel zw.  Mahler und mir (redigiert)

 


Von: John de Nugent <john_denugent@yahoo.com>
An: Horst Mahler <horst_mahler@yahoo.de> 
Gesendet: 0:03 Mittwoch, 15.März 2017
Betreff: “Satanische Verse” im Alleingang; “kommen Sie mir nicht mit dem uralten Zeugs aus Babylon da”

 

Werter Kamerad Mahler,
Danke für Ihre Antwort.
[…]
Nun, wie vorhin geschrieben, Ihre Argumentation für die “Satanischen Verse” überzeugt mich. Das 500seitige Werk sah ich mir vor einigen Jahren durch. Erschütternd. Davon könnte man fast Antisemit werden. *;) winking
1945 zeigte aber, dass auch die allerhöchste Qualität und der kämpferischte Élan gegen eine furchtbar große Quantität kraß unterlegen kann.
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Tja, mit 10.000 Me262 hätte AH gewonnen, besaß er aber nicht…. und infolge der sowjetischen Eroberung Rumäniens auch keinen Sprit mehr aus Ploiesti.
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Also siegte 1945 das Massive und Minderwertige! Das Gute kann also durchaus verlieren!
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—– Forwarded message —–
From: Horst Mahler <horst_mahler@yahoo.de>
To: John de Nugent <john_denugent@yahoo.com>
Sent: Tuesday, 14 March 2017, 9:07:47 PM EDT
Subject: Re: “Satanische Verse” im Alleingang; “kommen Sie mir nicht mit dem uralten Zeugs aus Babylon da”
Lieber John,
Die Geschichte ist anders und kein Spiel des Zufalls. Hitler mußte im grobstofflichen Krieg unterliegen, um als Geist (Nationalsozialismus) zu siegen.
Der Schlüssel zum Verständnis liegt bei der Deutschen Idealistischen Philosophie. Die “Massen” haben in diesem Spiel keine Karten. Sie brauchen nicht zu begreifen, sondern nur zu fühlen, daß wir Recht haben und ihr Vertrauen verdienen.
Ich werde Schritt für Schritt einige Texte in das Gespräch bringen, in denen die Grundlagen meiner Sicht der Dinge dargestellt werden. Ich bin zuversichtlich, daß wir uns verstehen werden. Für die nächsten praktischen Schritte ist diese Übereinstimmung nicht erforderlich, wenn Sie nur an den Sieg gemäß unserer Bestimmung glauben.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Horst Mahler
.
.

……Horsts Anschrift 

Justizvollzugsanstalt Brandenburg A.D. Havel,
Inhaftierter: Horst Mahler 
Anton-Saefkow-Allee 22 
14772 Brandenburg 
GERMANY

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…..Meine Brief heute an Staatsanwaltschaft und JVA

John de Nugent

306 S. Steel Street

Ontonagon Michigan 49953 USA

Mittwoch 21.11.2018

Staatsanwaltschaft München II [bzw. an den Gefängnisleiter Brandenburg a.d. Havel]
Arnulfstraße 16
80335 München

Werter Herr Staatsanwalt!

Angesichts der lebensgefährlichen Erkrankung des betagten politischen Häftlings Horst Mahler ersuche ich Sie, Mahler aus Barmherzigkeit und Anstand nach Hause ziehen zu lassen.

Bitte bedenken Sie dabei auch Ihre eigene Zukunft.

Das BRD-Regime, dem Sie dienen, wird nicht von ewiger Dauer sein. Ein Krieg mit Russland ist sehr möglich — lesen Sie nur das Kloblatt der Intellektuellen, den Spiegel, darüber.

Dann stehen möglicherweise russische Truppen von den Toren der Städte Deutschlands, oder glauben Sie, dass von der Leyens Softietruppen, wo alles kaputt, funktionsunfähig und veraltet ist, sie aufhalten werden?

Merkel wird sich wohl ins Ausland absetzen können, aber Sie als kleines Tier?

Alle Deutsche, die landesverräterisch den Fremdbefehlen aus Washington und Tel Aviv gehorchten, und aufrichtige Friedensarbeiter unterdrückten oder elendiglich im Kerker sterben ließen, werden es mit den russischen Offizieren zu tun haben, die bestimmt Listen der NATO-Vollstrecker bei sich führen werden.

Oder aber die Schergen des Systems werden es mit einem ebenfalls von den Russen aus abgeworfenen Fallschirmkisten wiederbewaffneten Deutschen Volke zu tun.

Und da wird der Ausdruck “Wutbürger”, Herr Staatsanwalt, eine ganz neue Bedeutung erlangen.

Nun ist es Ihnen deutlich gesagt worden. Seien Sie also gerecht mit Mahler, aus Anstand, aber auch aus dem bei Ihnen wohl allerheiligsten Beweggrunde, dem eigenen Interesse.

 

John de Nugent

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……UPDATE

Liebe Freunde,

der letzte Akt der BRD – und ihrer Jünger. Nehmen Sie es zur Kenntnis
und ziehen Ihre Schlüsse. Wer hier noch schweigt sollte “gute” Gründe haben!

https://wir-sind-horst.com/2018/11/22/der-beschluss-aus-muenchen/

Der Text:  (PDF anbei)

11 VRs 42142/07

Strafvollstreckung gegen
Horst Werner Dieter Mahler, geboren am 23. Januar 1936 wegen VolksverhetzungIn dem vorbezeichneten Strafvollstreckungsverfahren ergeht folgender

Bescheid

Der Antrag auf Unterbrechung der Strafvollstreckung der
Jusitzvollzugsanstalt Brandenburg vom 6. November 2018, dem sich der
Verurteilte angeschlossen hat, wird

abgelehnt.

Gründe:

Gemäß § 455 Abs. 4 StPO kann die Vollstreckung unterbrochen werden, wenn
der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt, wegen einer Krankheit von
der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu
besorgen ist oder wenn der Verurteilte sonst schwer erkrankt und die
Krankheit in einer Vollzugsanstalt oder einem Anstaltskrankenhaus nicht
erkannt oder behandelt werden kann und zu erwarten ist, dass die
Krankheit voraussichtlich für eine erhebliche Zeit fortbestehen wird.

1.    Der Verurteilte verbüßt derzeit aus dem Gesamtstrafenbeschluss des
Landgerichts München II vom 15. April 2010 (Az.: 2 KLs 11Js 42142/07)
zwei Gesamtfreiheitsstrafen von 2 Jahren 4 Monaten und von 7 Jahren 10
Monaten. Die erste Strafe ist vollständig vollstreckt. Das Strafende der
zweiten Strafe ist für den 27. Oktober 2020 vorgemerkt.

Mit Schreiben vom 6. November 2018 beantragte die Justizvollzugsanstalt
Brandenburg die Unterbrechung der Haft gemäß § 455 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
StPO wegen Vollzugsuntauglichkeit.

Bei dem Verurteilten lägen “multimorbide Krankheiten” vor, die aufgrund
des hohen Alters des Verurteilten sowie der vorliegenden akuten
Erkrankung und des zu erwartenden Verlaufs eben dieser jederzeit zu
akuten Komplikationen würden führen können, die in der Krankenabteilung
der Justizvollzugsanstalt nicht behandelbar wären und durchaus
lebensbedrohlich werden könnten. Auszuschließen sei auch nicht die
Amputation des zweiten Unterschenkels, wobei die daraus resultierende
Pflege nur in einem Krankenhaus außerhalb der Anstalt möglich wäre. Aus
medizinischer Sicht sei der Verurteilte nicht mehr haftfähig.

Diesem Antrag der Vollzugsanstalt hat sich der Verurteilte mit Schreiben
seines Verteidigers vom 5. November 2018 angeschlossen.

Der Verurteilte befindet sich seit 25. Oktober 2018 auf der externen
Bettenstation B1 am Städtischen Klinikum in Brandenburg an der Havel, wo
zunächst eine bakterielle Lungenentzündung diagnostiziert und in der
Folge antibiotisch behandelt wurde. Hierdurch konnte zunächst eine
Stabilisierung des Verurteilten erreicht werden. Problematischer
gestaltet sich die Behandlung der fortschreitenden Durchblutungsstörung
im rechten Fuß. Insoweit haben sich hier weitere Nekrosen gebildet, die
in letzter Konsequenz die Amputation des Unterschenkels erforderlich
machen, die von dem Verurteilten jedoch verweigert wird. In den letzten
Tagen hat sich der Gesundheitszustand des Verurteilten drastisch
verschlechtert. Der Verurteilte ist derzeit nicht mehr in der Lage
aufzustehen, ist schläfrig und bekommt Morphin gegen die Schmerzen.

2.    Gleichwohl kommt eine Unterbrechung der Haft nicht in Betracht.

a)  Eine Unterbrechung nach § 455 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO scheidet
schon allein deshalb aus, da zwischen der Vollstreckung der
Freiheitsstrafe und der bestehenden Lebensgefahr keine Kausalität
besteht. Der lebensbedrohliche Zustand des Verurteilten ist vielmehr
durch dessen Verweigerung der erforderlichen medizinischen Behandlung
entstanden. Durch eine Haftunterbrechung könnte hier demnach nicht
entgegengewirkt werden, zumal der Verurteilte nach Angaben des
Anstaltsarztes durch die Haft keine schlechtere Behandlung erhält, als
es außerhalb des Vollzuges möglich wäre. Die medizinische Versorgung des
Verurteilten ist somit trotz Inhaftierung gewährleistet.

b)  Eine Unterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 Satz  Nr. 3 StPO wird
ebenfalls abgelehnt. Der Verurteilte ist zwar derzeit unbestritten
schwer erkrankt und ein Ableben nach den ärztlichen Berichten
wahrscheinlich. Jedoch liegt ein Zustand des Verurteilten, der in einem
Anstaltskrankenhaus nicht erkannt oder behandelt werden könnte, nicht
vor. Es ist insbesondere weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass
die weitere Behandlung des Verurteilten – einschließlich der
erforderlich werdenden palliativen Betreuung in der letzten Lebensphase
– in medizinischer Hinsicht hinter der Behandlung zurückbleiben würde,
die der Verurteilte außerhalb des Strafvollzugs erhalten würde. Dass die
Bettenstation von ihrer Anlage her auf eine palliative Betreuung nicht
ausgerichtet ist und daher eine Verlegung in ein Hospiz oder die
häusliche Umgebung aus Sicht der Anstalt wünschenswert wäre,
rechtfertigt kein Unterbrechung der Strafvollstreckung. Gleiches gilt
für etwaige wiederholt von Seiten der Vollzugsanstalt vorgebrachte
Kapazitätserwägungen. Im Übrigen wäre es – sofern dazu wegen der
Verschlechterung des Zustands Anlass besteht – jederzeit möglich, den
Verurteilten unter Aufrechterhaltung der gebotenen Bewachung auf eine
andere Station um Städtischen Klinikum oder eine externe Einrichtung zu
verlegen.

Es wird diesseits insbesondere auch nicht verkannt, dass im Einzelfall
bei einem todkranken Verurteilten das Grundrecht des Gefangenen aus Art.
2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG eine Strafunterbrechung gebieten kann
und die Pflicht des Staates zur nachhaltigen Strafvollstreckung
zurückzutreten hat. Dies gilt freilich nur dann und solange der Staat
keine Mittel bereithält, um dem Gefangenen eine adäquate Behandlung im
Vollzug zu ermöglichen. (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2003 – 2
BvR 1007/03, NStZ 2003, 345).  Dies ist hier – wie oben dargelegt –
nicht der Fall.

Im Übrigen stehen der Unterbrechung der Vollstreckung auch überwiegende
öffentliche Sicherheitsinteressen entgegen. Aufgrund der Erheblichkeit
der abgeurteilten Taten und des bisherigen Verhaltens des Verurteilten
während der Haft und der 2015 erfolgten Haftunterbrechung lässt sich
nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, dass weitere
Straftaten begangen werden. Allein der Umstand,  dass der Verurteilte
derzeit gesundheitlich hierzu nicht in der Lage zu sein scheint, reicht
zur Entkräftung nicht aus, da der Verurteilte sich – wie bereits
dargestellt – durch Behandlungsverweigerung selbst in diese Situation
gebracht hat und  aus den ärztlichen Berichten nicht hervorgeht, dass
der schlechte Zustand des Verurteilten bereits als unumkerhbar anzusehen
ist. Es ist zwar absehbar, dass der Verurteilte auch bei erfolgreicher
Behandlung dauerhaft medizinischer Betreuung bedarf, jedoch schließt das
weder die Begehung weiterer Straftaten, noch eine erneute Flucht aus,
sofern ein gewisses Maß an Mobilität wiedererlangt würde.

gez. Redmann
Rechtspflegerin

 

 

 

 

 

 

 

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